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OLG Koblenz - 9 UF 82/07
Oberlandesgericht Koblenz vom 26.04.2007
- Inhalt
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- . Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den Vorsitzenden Richter am
- Oberlandesgericht Bock und die Richterinnen am Oberlandesgericht Peters und Semmelrogge am 26. April
- Beschwerdegegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe: I. Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Am
- Wohnung an sich, um sie zukünftig in ihrer Wohnung zu verwenden. Der Antragsteller begehrt vor dem
- richtig. Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, dass – um Rechte aus
OLG Düsseldorf - am 5.10.200
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.12.2006
- Inhalt
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- verstehen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 267; OLG Frankfurt am Main VergabeR 2002, 394; OLG
- vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein (vgl. OLG Frankfurt am Main VergabeR 2002, 394
- Rüge im Allgemeinen am selben Tag, spätestens aber innerhalb einer Frist von ein bis zwei Tagen
- . (Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.) 1I. Die P... W... KG beteiligte sich an einer im offenen
- stellte der Antragsteller – ohne einen Vergaberechtsverstoß vorher gerügt zu haben – am 5.10.2006 einen
AGB-Recht: Beispiele für unwirksame AGB-Klauseln
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.01.2014
- Inhalt
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- Lieferzeiten als unverbindlich erklären (OLG Frankfurt a.M., 1 U 127/05) noch zu unkonkret halten
- – nicht zuletzt, weil man ja jederzeit durch ein unangebrachtes Bestreiten einer an sich berechtigten
- , zumindest im kaufmännischen Verkehr möglich. Aber gegenüber Verbrauchern, insbesondere wenn man sich
- ” Anwendung finden soll, die dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am ehesten entspricht. Je nach
- Vorrang vor AGB haben sollen) unterlaufen werden. Jedenfalls bei Verträgen mit Verbrauchern sollte man
BAG - 1 ABR 77/12
Bundesarbeitsgericht vom 18.03.2014
- Inhalt
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- . 2. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom
- am Lehrgang „MDD Weight and Balance“ in der Zeit vom 23. bis zum 27. Mai 2011. Der Betriebsrat
- E-Mail vom 24. August 2011 und erklärte zugleich, er werde künftig an solchen Maßnahmen nicht mehr
- ausgeschlossen, weil sich der Arbeitnehmer N für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme mit E-Mail vom
- verweigerte die Zustimmung mit E-Mail vom 14. März 2011 und benannte insgesamt sechs andere Arbeitnehmer
BGH - IV ZR 235/03
Bundesgerichtshof vom 19.10.2005
- Inhalt
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- Revision des Klägers wird das Urteil des 14. Zivilsenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am
- Vater der Beklagten und der Behinderten starb am 23. Mai 2000. Der Kläger hat die Pflichtteilsansprüche
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 235/03 Verkündet am: 19. Oktober 2005 Heinekamp
- Main vom 7. Oktober 2003 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über
- Tatbestand: 1Der klagende Sozialhilfeträger nimmt die Beklagte als Erbin ihrer am 12. März 1999
OLG Köln - 11 U 151/99
Oberlandesgericht Köln vom 23.02.2000
- Inhalt
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- enthält, ist dieser Ausschluss unwirksam (vgl. OLG Koblenz NJW 1990, 3153 ff.; OLG Frankfurt/Main OLGR
- O 270/98 Tenor: Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.05.1999 verkündete Urteil der 18
- Erledigung hinsichtlich der Kosten festgestellt hat, die für bereits vor Kündigung geleistete Arbeiten am
- in der Berufungsinstanz noch geltend gemachten Betrages in Höhe von 9.630,35 DM. 5Dabei kann davon
- an. 7Die Klägerin hat in Anbetracht der wirksamen Kündigung auch keinen Anspruch auf Bezahlung der
Regulierungsfrist beim Auslandsunfall
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 21.09.2010
- Inhalt
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- Abwicklung (so ausdrücklich OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.08.2010, 19 W 47/09, -juris-): Nach der
- verstehen, warum man nicht binnen 24 Stunden in Kontakt mit dem ausländischen Versicherern treten kann
- vorgesehenen hat die Bundesregierung leider nur an die Verzinsung gedacht…). Daher gilt auch
- Forderung der 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie um, dass eine begründete Antwort innerhalb
- einer Frist von 3 Monaten ab Eingang des Schadensersatzantrags zu erteilen ist, ohne aber etwas daran
Einnahmetabelle 1.Bundesliga 2013/2014 nach dem 25.Spieltag
Max Rand vom 18.03.2014
- Inhalt
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- , Stuttgart, Leverkusen und Frankfurt. Tabellenfüher ist weiter Borussia Dortmund. Anbei der Spielstand
- , sondern immer der Wert am 34.Spieltag Näheres zu der Verteilung und der Berechnung der TV-Einnahmen
- ging es für Wolfsburg, Mainz, Hannover und Freiburg. Plätze einbußen mussten hingegen Nürnberg
- allen Wettbewerben zusammen findet ihr hier). Faktor 1: TV-Einnahmen Es handelt sich um die TV
- nochmals 2% abgezogen, da die Bundesligisten verpflichtet sind diese an die Regional- und
Eigenbedarfskündigung im Mietrecht: Zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.02.2015
- Inhalt
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- eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim aufnehmen
- . Mai 2013. Er führte an, seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein
- am 14. April 2011 abgeschlossenen, unbefristeten Mietvertrags eine Zweizimmerwohnung in Mannheim. Mit
- Jahr in Australien verbracht habe, werde am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren, danach
- Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Der unter anderem für das
BGH - VI ZR 152/09
Bundesgerichtshof vom 05.10.2010
- Inhalt
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- Verlags aufgrund der Verbreiterhaftung - getrennt zu prüfen ist (LG Frankfurt/Main, AfP 2009, 77, 78
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 152/09 Verkündet am: 5. Oktober 2010 Böhringer
- Regelung anerkannte. Nach Aufforderung durch die Klägerin gab der Verlag am 16. April 2008 namens und im
- Berlin AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen
- Klägerin gegen den Verlag eine einstweilige Verfügung, die der Verlag am 31. März 2008 als endgültige
HessVGH - 5 UE 851/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.10.1994
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 1994 die Klage abzuweisen. 15 Die Klägerin beantragt, 16
- . Mai 1992 die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auf, weil er erhebliche Zweifel an der
- für erledigt erklärt hatten, und hob im übrigen den Bescheid des Beklagten vom 13. Mai 1992 in der
- leistenden Elternanteil von 318,46 DM ausgegangen worden. Ab Oktober 1992 erhöhte sich der
- Monate 10,-- DM. Ab Mitte April 1992 ging die Klägerin einer Nebenbeschäftigung nach, die monatlich
OVG Nordrhein-Westfalen - 5 A 3829/97.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.09.1998
- Inhalt
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- ; Auskunft des AA vom 20. Mai 1996 an VG Frankfurt/Oder; Auskunft des AA vom 4. November 1996 an VG
- Gelsenkirchen; Auskunft von ai vom 13. Mai 1996 an VG Schleswig- Holstein. 30Dabei wird übereinstimmend das
- 1994 verhaftet. 20Lagebericht "Bundesrepublik Jugoslawien" des AA vom 3. Mai 1994; Auskunft des AA vom
- Beteiligten bekanntgegebenen - Erkenntnisquellen Anhaltspunkte. 17Das Auswärtige Amt sah im Jahre 1994
- 26. Juli 1994 an VG Regensburg; Auskunft des AA vom 30. August 1994 an VG Trier; Auskunft des AA vom
Impressumspflicht: Was gehört in ein Impressum?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.08.2013
- Inhalt
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- OLG Frankfurt a.M. (6 W 203/06) und das LG Berlin (16 O 894/07).Hinsichtlich neuer Entwicklungen
- , hier besprochen) lehnt eine Bezeichnung “Info” ab, wobei es hier aber um eine Facebook-Seite
- hat dies am 20.7.2006 (I ZR 228/03) nochmals festgehalten:“Das Berufungsgericht hat festgestellt, dem
- deren Seiten pflegen: Impressum aktualisieren!Am besten ost es wohl so: Die BRAGO stehen lassen mit
- Nennung einer Mail-Adresse ein Kontaktformular anzubieten – dies ist schon mit dem Wortlaut des
IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): Commerzbank AG vom Landgericht Lübeck zu Schadensersatz verurteilt - CLLB Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil für geschädigten Anleger
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 21.02.2013
- Inhalt
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- sein wird. Die Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt, und Oldenburg haben ebenfalls von
- Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de
- aufgeklärt, als deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG verklagte wurde. Rechtsanwalt Hendrik
Jesus als Urheber?
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 09.02.2015
- Inhalt
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- eine E-Mail an info(at)ipcl-rieck.de. IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit!
- In einem kuriosen Fall hat das OLG Frankfurt (Urteil vom 13.05.2014, Az.: 11 U 62/13) über die
- . Ein US-Gericht sprach bereits 2003 den Urheberschutz nach US-Recht ab, weil die angemeldete Version
- Wissenschaft nachgewiesen werden könnten. Sie haben Probleme im Urheberecht? Unser Team von
- ? Rufen Sie uns an! Tel. 040 / 411 67 62-5, schicken Sie uns ein Fax unter 040 / 411 67 62-6 oder