Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Kein Vorkaufsrecht des Mieters bei Aufteilung in Wohneigentum nach Erwerb der Immobilie
Bildet der Käufer einer Immobilie Wohneigentum, steht den Mieter kein Vorkaufsrecht zu. Dies ergibt sich aus einen Urtei