Rechtsanwalt Christopher von Preuschen
„Zur vollen Zufriedenheit“ bleibt beim Arbeitszeugnis die Note „befriedigend“ – Urteil des BAG vom 18.11.2014
Das Bundesarbeitsgericht hat es abgelehnt, die Note „gut“ bei Arbeitszeugnissen als Standartnote gelten zu lassen. Gekla