
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen
Auch schwerwiegender Verstoß gegen Dienstanweisung rechtfertigt nicht immer eine Kündigung – Urteil des LArbG Düsseldorf vom 04.11.2014
Auch wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt, der für sich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, muss dennoch