Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
Auch bei Verfahrenseröffnung nach dem 31.8.2009 ist bezüglich der Änderung des § 31 BtmG die mildere Gesetzesfassung anzuwenden
Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 1. Juni 2010 in dem Verfahren 3 StR 167/10 festgestellt und unt