
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
Kommentar zu BGH zu Mieterrechten bei Betrieb einer Sendeanlage auf dem Dach des Wohnhauses von claudia meier
Das ist ja wohl ein dicker Hund. Da dürfen Vermieter jetzt einen Sendemast aufs Schlafzimmer setzen, wenn sie lustig sin