Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode

Stiftung Europa-Universität Viadrina
15230, Frankfurt Oder
10.01.2011

Wiederholung: Fälle zum Vorsatz

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Fall 1: Der Kannibale von Frankfurt Oder A schlägt B mit einer Axt das Bein ab. Variante 1: Ihm kommt es gerade darauf an, dass B das Bein verliert, denn er will ihn verkrüppeln und das Bein verspeisen. Variante 2: Eigentlich will er B nur einen Denkzettel verpassen. Das B dabei sein Bein verlieren könnte sieht er als möglich und nimmt es billigend in Kauf. Strafbarkeit? Fall 2: Falsches Überholen A will B überholen. Auf der Gegenspur kommt ihm ein Fahrradfahrer C entgegen. A überholt trotzdem weiter. C kommt unter die Räder und ist sofort tot. Variante 1: A denkt, es werde schon gut gehen. Im Vertrauen auf einen guten Ausgang handelt er. Macht es einen Unterschied, ob er fest auf seine Fähigkeiten vertraut oder meint, das Schicksal sei ihm besonders gewogen? Variante 2: A hofft zwar auf einen guten Ausgang, schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Misserfolges aber realistisch ein und drückt unter dem Ausruf "Herr steh mir bei!" das Gaspedal durch. Strafbarkeit? Fall 3: Der Pate A schlägt seine Ehefrau E zusammen, um deren Bruder Sunny zu provozieren. Er hält für möglich, dass bei einer solchen Behandelung der Tod der E eintritt, hofft aber auf das Ausbleiben dieses Erfolges, weil ihnen der Tod der E höchst unerwünscht wäre. Sie soll nämlich den unbeherrschten Sunny Corleone (Sohn des Mafiapaten) anrufen, damit dieser in einen Hinterhalt gelockt wird. E stirbt aber durch die Schläge. Ist A nach § 212 etc. Strafbar? hier die Vorgeschichte Fall 4: Mordgedanken A will B töten. Er macht seine Pistole fertig, um zum Haus des B zu fahren. Dort will er ihm die Pistole an den Kopf setzen und abdrücken. Dann setzt er sich ans Steuer seines Mercedes und fährt los. Ganz versonnen freut er sich schon den B endlich umzubringen. Als er gerade daran denkt B zu töten, überfährt er aus Versehen einen Fußgänger als er gerade in die Falsche Richtung guckte. Als er bestürzt und voll Angst und Sorge zum schon toten Opfer geht, stellt er zu seiner Freude fest, dass es sich um B handelt. Strafbarkeit des A?