
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
Offensichtlich unhaltbares, objektiv unverständliches, unsachliches, nicht mehr zu rechtfertigendem Verhalten des Gerichts…
…ermöglicht die grundsätzlich unzulässige Zurückverweisung.
Dies hat das SG Darmstadt in seinem Beschluß vom 4.02.201