
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder
AT-Mitarbeiterin sammelt 700 Minusstunden an und besteht auf volles Monatsgehalt (immerhin 7.900 € brutto)
Ist im Arbeitsvertrag der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit nicht geregelt, „so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit