
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
Beihilfe: Zivilrechtliche Herausgabepflicht rechtfertigt nicht die Ermöglichung einer strafbaren Handlung
In seiner Entscheidung vom 9.05.2018 (5 StR 616/17) hat der BGH festgestellt, dass die vom Landgericht wegen Beihilfe