
martina heck
Endgültige Veräusserung eines fortgenommenen Hundes im Sofortvollzug – das Verwaltungsgericht Köln findet das o.k.
Ein effektiver Rechtsschutz wird grundgesetzlich garantiert, Art 19 Abs. 4 GG. Eine Ausprägung hiervon ist die Möglichk