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OLG Köln - 6 U 17/03
Oberlandesgericht Köln vom 28.05.2003
- Inhalt
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- ein Verstoß vor. 4Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird gem. § 540 Abs.1 Ziff.1 ZPO
- Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs.1 ZPO. 17Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
- folgt aus §§ 708 Nr.10, 711 ZPO. 1819Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision liegen nicht
- ZPO grundsätzliche Bedeutung. Ebenso ist aus diesem Grunde eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes
- (§ 543 Abs.2 Ziff.2 ZPO). Streitwert für das Berufungsverfahren: 125.000 EUR 20
OVG Saarland - 3 Y 23/05
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 30.01.2006
- Inhalt
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- Satz 2 ZPO statthaften und auch sonst zulässigen Beschwerde gegen den Beschluss vom 14.11.2005, mit
- Satz 1 ZPO für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht
- , vgl. Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage 2004, Rdnr. 125. Diese Prüfungsordnung
- dann nicht, wenn feststünde, dass der Kläger seiner ihm in diesem Zusammenhang obliegenden
- . In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Kläger, selbst als er mit anwaltlichem Schreiben vom
OLG Frankfurt - 16 U 13/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.07.2007
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- Zusammenhang kommt für die nähere Bestimmung der zeitlichen Grenze das Interesse an der Resozialisierung
- , anzubieten oder im Vertrieb vorrätig zu halten, soweit dort über den Kläger im Zusammenhang mit dem
- unternähme es nämlich, ihn, den Kläger, anlassunabhängig so in den Zusammenhang der absoluten Person der
- restliche Auflage des Buches zum Verkauf ansteht und das Haftende des Klägers näher rückt. Eine im
- Vertrauen auf ihre Rechtmäßigkeit getroffen wurden. Im Übrigren dürfte der restlichen Auflage von
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 4204/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2007
- Inhalt
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- die Auflage, der Kläger dürfe den zahnärztlichen Beruf nur unter Aufsicht eines approbierten
- lassen (§§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO). Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 4 B 35/99 -, NVwZ 2000, 65
- Zusammenhang mit dem im Wege der Hauptberufung verfolgten Begehren bestehen muss, 56Vgl. BVerwG, Teilurteil
- vom 10. Februar 1937 - V 108/36 -, RGZ 153, 348; Stein-Jonas/Grunsky, ZPO, 20.Aufl. § 521 Rdnr. 18
- ; Rimmelspacher in Münchener Kommentar zur ZPO; 2. Aufl., § 524, Rdnr. 33. Die Anschlussberufung des
LAG Hamm - 14 Ta 596/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.12.2008
- Inhalt
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- ; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 121 Rn. 10; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Auflage, § 121 Rn. 10). 12aa
- , Ortsansässigkeit Normen: § 11a Abs. 2 ArbGG, § 121 Abs. 2 ZPO Leitsätze: 1. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts bei
- anwaltlicher Vertretung der Gegenseite gemäß § 121 Abs. 2 Alt. 2 ZPO wird im arbeitsgerichtlichen
- Entgeltzahlung. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts hat es jedoch in diesem Zusammenhang abgelehnt. Es
- Prozesskostenhilfe bei einer Beiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO in dem Fall, dass die Gegenseite anwaltlich
KG Berlin - 6 U 76/09
Kammergericht vom 24.04.2009
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- Zivilprozessordnung, 22. Auflage § 167 Rdnr. 11). 18 Dazu, mit welchem zeitlichen Umfang dem Kläger diese
- Gericht: KG Berlin 6. Zivilsenat Quelle: Entscheidungsdatum: 15.01.2010 Normen: § 167 ZPO, § 12 Abs
- . gewahrt, weil die Klagezustellung jedenfalls „demnächst“ im Sinne des § 167 ZPO erfolgt sei; dem
- fristgerecht eingelegt (§§ 517, 519 ZPO) und – nach Verlängerung der Berufungsbegründungfrist um einen Monat
- – begründet (§ 520 ZPO) worden. 13 In der Sache hat die Berufung jedoch keinen Erfolg, da sich die
VG Köln - 7 K 5813/07
Verwaltungsgericht Köln vom 20.01.2009
- Inhalt
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- streitgegenständliche Arzneimittel die Verlängerung der Zulassung unter Auflagen erteilt. 6Die Auflage M 1 lautet
- Aufhebung der Auflage M 1 Satz 1 und 3 im Verlängerungsbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und
- Zulassung mit der beantragten Dosierung zu erteilen. Der Hinweis in der Auflage M 1 Satz 2 des
- Beteiligten ist das Verfahren betreffend die Auflage M 1 abgetrennt und unter dem vorliegenden
- Beklagte unter Aufhebung der Auflage M 1 Satz 1 und 3 im Verlängerungsbescheid des BfArM vom
VG Aachen - 9 K 45/09
Verwaltungsgericht Aachen vom 05.11.2010
- Inhalt
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- in: v. Wulffen, SGB X, Kommentar, 7. Auflage 2010, § 50 Rn. 27; Waschull in: Diering/Timme/Waschull
- (Hrsg.), SGB X, Lehr- und Praxiskommentar, 2. Auflage 2007, § 50 Rn. 44. 20Ferner ist der
- eröffnet ist. In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, inwieweit der Kläger die in der Begründung des
- Urteils im Kostenpunkt beruht auf § 167 VwGO i. V. m. §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO. 28 Die Kammer lässt die
- Rechtssache, weil die sich im vorliegenden Verfahren stellenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der
OLG Köln - 13 U 103/97
Oberlandesgericht Köln vom 07.01.1998
- Inhalt
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- , 117 d.A.; vgl. hierzu Zöller/Vollkommer, ZPO, 19.Auflage, § 315 Rdnr.2 ). 6Der den Klägern durch das
- zufälliger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang bestehen ( vgl. BGHZ 49, 19 ff.23; BGHZ 98, 148 ff.153
- Begründung, auf die zunächst verwiesen wird ( § 543 Abs.1 ZPO ), ausgeführt, aus den §§ 31, 823 Abs.2
- f.; Palandt-Heldrich, BGB, 56.Auflage, Anh. zu EGBGB Art.12 Rdnr.11 und EGBGB Art. 38 Rdnr. 22
- ; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 3.Auflage, § 31 Rdnr.19, m.w.N.). Da eine unerlaubte Handlung niemals
OLG Hamm - 5 U 182/03
Oberlandesgericht Hamm vom 19.01.2004
- Inhalt
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- zurechnen lassen. Der Kläger wendet sich gegen die Auffassung, in diesem Zusammenhang sei eine analoge
- Schuldanerkenntnis dar, aus dem die Beklagte nach § 794 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ZPO vollstrecken kann. Die
- Einreden aus dem Sicherungsvertrag geltend machen kann (Palandt- Bassenge, BGB, 63. Auflage 2004
- 2001, 281). 30bb) Eine Haustürsituation i.S.d. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 HWiG a. F. lag im Zusammenhang mit
- zeitlicher Abfolge zu weiteren, aus Sicht des Klägers für den Wohnungserwerb und seine Finanzierung
OLG Köln - 13 U 102/08
Oberlandesgericht Köln vom 11.02.2009
- Inhalt
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- (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). 4 Das Landgericht hat den Beklagten mit Urteil vom 23.5.2008 (GA 193 ff
- 2002, 1130; NJW 2004, 161; Palandt/Heinrichs Kommentar zum BGB, 68. Auflage 2009 § 138 BGB Rdn. 38
- ff; Erman/Palm, BGB, 12. Auflage 2008, § 138 BGB Rdn. 91). c. 2223Bei der Beurteilung der Frage, ob
- Beweislast, Schuldrecht Besonderer Teil II, 3. Auflage 2009, § 765 BGB Rdn. 4). Entgegen der Auffassung
- /Lwowski, Bankrechtshandbuch, 3. Auflage 2007, § 82 Rdn. 103 f).). Die Darlegungs- und Beweislast
OLG Düsseldorf - I-24 U 212/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.06.2010
- Inhalt
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- , § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Die gegen die
- aufgrund des erstinstanzlichen Vorbringens des Beklagten als zugestanden anzusehen (§ 288 Abs. 1 ZPO
- anwaltliche Tätigkeit in Inhalt und Zielsetzung übereinstimmt und ein innerer Zusammenhang der einzelnen
- ., 2. Auflage, § 15 Rdn. 14; Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Auflage, § 15 Rdn. 5 ff.); jedenfalls endet im
- Nr. 2 ZPO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
LG Düsseldorf - 4b O 356/05
Landgericht Düsseldorf vom 11.04.2006
- Inhalt
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- , sowie b) im Zusammenhang mit den vorgenannten Waren/Dienstleistungen die Domaine "www.X.de" und
- ) vereinbart worden wäre (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, vor §§ 14 - 19, Rdnr. 116; Ströbele
- /Hacker, Markengesetz, 7. Auflage, § 14, Rdnr. 312; Fetzer, Markenrecht, 3. Auflage, § 14, Rdnr. 522
- - wie im Verhandlungstermin vom 14.03.2006 erörtert - schon in zeitlicher Hinsicht unerheblich, weil
- Kostenentscheidung folgt aus § 92 Abs. 1 ZPO. 24Die Anordnungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ergeben sich aus §§ 708 Nr. 1, 709, 108 ZPO. 25
LAG Baden-Württemberg - 4 TaBV 3/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 27.09.2004
- Inhalt
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- ) verlangen kann, dass im Zusammenhang mit der Entscheidung der Antragsgegnerin (im Folgenden
- Anwendung des § 313 Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen, weil gegen den vorliegenden Beschluss gem. § 98 Abs. 2
- für die Herbeiführung eines Interessenausgleichs im Zusammenhang mit der Entscheidung der
- der Antragsbegründung hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO. 6 a) Ein Antrag
- . 2 Ziff. 2 ZPO ist auf das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend
OLG Karlsruhe - 12 U 36/14
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17.06.2014
- Inhalt
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- noch nicht geklärt ist (Musielak/Ball, ZPO, 11. Auflage, § 543, Rn. 5 f. m. w. N.). 35b
- “ gerade deshalb aufgenommen worden sei, um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung des früher
- . Auflage, AHB 2008 Nr. 1, Rn. 1) - unmittelbar auf ein Rechtsgut des Auftraggebers, nämlich das Eigentum
- Wortes mag für die Frage, welche Bedeutung der durchschnittliche Versicherungsnehmer ihm im Zusammenhang
- Wortbedeutung und dem Zusammenhang und erkennbaren Zweck orientiertes Bemühen um Verständnis. 28d) Bei