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OLG Düsseldorf - VII-Verg 74/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.02.2005
- Inhalt
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- Bekanntmachung im Offenen Verfahren den Kauf von 10.000 Dienstpistolen des Kalibers 9 mm x 19 aus. Der
- in der Frage einer Bekanntmachung der Unterkriterien bis zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens
- Weiterbestehen des Vergabevorhabens im Offenen Verfahren zu wiederholenden Teil des Verfahrens sind den
- Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer und die in diesem Verfahren entstandenen
- hinter dem Hauptantrag der Beschwerde nicht zurück. 41Mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens hat die
HessVGH - 3 N 1891/01
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.03.2003
- Inhalt
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- öffentlicher Belange den Planentwurf. Der Entwurf lag sodann gemäß öffentlicher Bekanntmachung vom 12
- öffentlichen Bekanntmachung der (hier erneut erfolgten) Entwurfsauslegung und dem Beginn der
- Königsteiner Straße. Gemäß den Zielen der Planung werde das Maß der Nutzung reduziert. Ziel des
- weiterhin gegen das Gebot der Plankonzentration. Für den Bereich des Grundstücks der Antragstellerin
- Einleitung und Fortführung des der Heilung von Rechtsfehlern dienenden ergänzenden Planverfahrens
AG Duisburg - 63 IN 48/03
Amtsgericht Duisburg vom 14.10.2003
- Inhalt
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- braucht das Gericht nicht der Frage nachzugehen, wie es zu verfahren hätte, wenn noch wirtschaftlich
- IN 48/03 Tenor: Der Eröffnungsantrag vom 10.03.2003 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens
- Geschäftstätigkeit gelöscht hat, mit der öffentlichen Bekanntmachung der Löschung aufgelöst. Die Auflösung
- Sozialversicherungsbeiträge die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin beantragt
- den Feststellungen des dort eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters aus der Masse nicht gedeckt
OVG Saarland - 2 N 2/06
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 08.03.2007
- Inhalt
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- öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs, die nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 6.11. bis
- ohnehin nur Vorhaben, die den Vorgaben des § 34 BauGB Rechnung tragen. Dies schließt es grundsätzlich aus
- Entwicklung der in der Folge der Bauanfrage und des Antrags auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens des
- dem 16.6.2002 beantragte Einstellung des Bebauungsplanverfahrens, dessen Einleitung er selbst
- der Antragsgegnerin hervorgehobenen öffentlichen Belangen im Sinne des § 1 V 2 Nrn. 1, 2 und 4
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 D 120/98.AK
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2000
- Inhalt
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- .AK). Der (vormals 23.) Senat hat durch Beschluss vom 11. August 1998 das Verfahren des Klägers
- bedurfte es nicht, weil das Planfeststellungsverfahren für die A 4 vor dem 3. Juli 1988, dem Tag des
- . Der Kläger trägt die bis zur Trennung des Verfahrens entstandenen Kosten des Rechtsstreits
- Personen des öffentlichen Rechts aufgrund von Kompetenzen vollzieht, die das positive Recht zuordnet
- Person des öffentlichen Rechts eine Sach- und Rechtslage Ausdruck findet, die der Anwendung von
OVG Rheinland-Pfalz - 1 A 10202/02.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.12.2002
- Inhalt
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- genehmigte Einleitung von 340 l/s in den Vorfluter auch unter Beachtung der Interessen des Klägers
- Überschwemmungen führe. Aber selbst wenn das Vorhaben dem Stand der Technik entspreche, so sei dies für ihn
- Selbstreinigungspotential des Gewässers sei durch die temporäre Einleitung von Mischwasser aus der sanierten und
- Hochwasserfall mögliche Einleitung von 340 l/s zu einer dem Kläger unzumutbaren Erhöhung des Wasserspiegels
- Vollstreckbarkeit des Urteils wegen der Kosten beruht auf § 167 VwGO i.V.m. § 708 Nr. 10 ZPO. Die Revision ist
OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 10729/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.03.2009
- Inhalt
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- des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller
- .OVG -). Dies entspricht den Anforderungen, wie sie auch bei der Normsetzung des Bundes für sog. starre
- zum Ablauf des 31. Dezember 2006 gültigen Fassung. Die danach zwei Jahre ab Bekanntmachung der
- einer Teilfläche der Parzelle Nr. … des Antragstellers für eine öffentliche Verkehrsfläche sowie für
- , der nach Ausfertigung und öffentlicher Bekanntmachung am 14. Juli 2007 in Kraft trat. Gemäß Ziffer A
OLG Hamm - t bei 134.125 DM
Oberlandesgericht Hamm vom 11.03.2004
- Inhalt
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- Haus "T" Nr. 28 ist auf den 29. Juni 1988 datiert und liegt damit zeitlich nach der Bekanntmachung des
- öffentliche Interesse an der Planung hinaus ein Zurücktreten der Interessen des Eigentümers hinter das
- abhängig, jedoch werden dem Eigentümer im Verfahren gegen den Umlegungsplan mit der Bestandskraft
- maßgeblich, wobei es allein auf den Wert des Bodens ankommt. Stichtag für die Wertermittlung ist der Tag, an
- 1989 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der Bestandsverzeichnisse und der
LG Stuttgart - 21 O 408/05
Landgericht Stuttgart vom 10.09.2008
- Inhalt
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- Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften der ZPO entsprechend
- waren, bedarf es keiner öffentlichen Bekanntmachung der gestellten Ergänzungsanträge. Dies wird
- Verfahren vor dem Oberlandesgericht den Vortrag des Musterklägers oder des Musterbeklagten schriftsätzlich
- Vorlagebeschluss: 4„Dem Oberlandesgericht Stuttgart wird das Verfahren vorgelegt, um im Rahmen des
- nach derzeitigem Stand des Verfahrens, soweit es den Klägern nunmehr auf die (zusätzliche
OLG Saarbrücken - 1 Verg 4/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 09.11.2005
- Inhalt
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- werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind. In der Natur des
- ” nach den Vorschriften des 4. Abschnitts der VOL/A-SKR. Das Vergabeverfahren wurde unter der Nummer 2005
- den Ausschluss des Angebotes auch auf das Fehlen der weiter von ihr geforderten Unterlagen stützen
- Angebotsprüfung stattfindet. Die Antragsgegnerin hat unter III.1.1. der Bekanntmachung des
- Rahmen des hier gewählten “offenen Verfahrens” 52 Tage, gerechnet vom Tage der Absendung der
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 D 45/06.AK
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.02.2009
- Inhalt
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- ). Die öffentliche Bekanntmachung entsprach hier den Anforderungen des § 18 der Hauptsatzung der Stadt
- Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 11 B 627/06.AK einschließlich der
- jeweiligen Beiakten, des Verfahrens 11 D 39/06.AK und der hierzu beigezogenen planfestgestellten
- 1 FStrG a. F. wird hingewiesen. Im Übrigen entspricht die Bekanntmachung auch den Anforderungen des
- FStrG n. F.). Sie betrifft im Grundsatz aber nicht die ordnungsgemäße Durchführung der Einleitung des
OVG Nordrhein-Westfalen - 10A D 136/98.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2000
- Inhalt
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- Einleitung des Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 "Ortskern H. " mit dem Ziel
- auf den mittleren Teil des in der Mitte des Marktplatzes gelegenen Gebäudekomplexes auf dem
- Grundstücks, das von den planerischen Festsetzungen - insbesondere von dem Wegfall der Baugrenze auf
- Bekanntmachung vom 30. November/1. Dezember 1996 über die öffentliche Auslegung der Änderungsplanung
- und entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung am 24. Januar 1996 in der Zeit vom 5. Februar bis
BVerfG - 2 BvR 26/04
Bundesverfassungsgericht vom 03.03.2004
- Inhalt
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- Einleitung des Verfahrens noch über den Beginn der Strafverfolgung und ebenso wenig über die
- flüchtig gewesen sei, sei er persönlich weder über die Einleitung des Verfahrens noch über den
- einstweiligen Anordnung. 3. Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen im Verfahren der
- und er sich nicht bewusst der Kenntnis des Verfahrens entzogen habe, was eine umfangreiche
- Bekanntmachung des Beschlusses vom 23. Januar 2003 über die vorläufige Auslieferungshaft habe der
BGH - IX ZB 11/04
Bundesgerichtshof vom 15.12.2003
- Inhalt
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- jeweiligen Stand der Massekostendeckung zu kontrollieren. Vielmehr gehört es zu den Aufgaben des
- nicht genügt habe. Dies trifft nicht zu. Es ist deshalb von der Sachverhaltsschilderung des
- zugrundeliegenden Vollstreckungsanträge zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Gläubiger
- ausreiche, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Der Insolvenzverwalter hat beim Insolvenzgericht
- die Verletzung des § 90 InsO, sondern darauf gestützt, dass die Insolvenz bei Einleitung der
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 D 71/06.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2007
- Inhalt
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- Bekanntmachung des Bebauungsplans. 17Am 25. Juni 2006 hat der Antragsteller den Normenkontrollantrag
- BauGB). Jedenfalls hat der Rat der Antragsgegnerin den von dem Antragsteller als Vorsitzender des
- landschaftspflegerische Begleitplan kommt nach dem von O. beschriebenen Verfahren zu der Bewertung, dass es
- abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig
- Satzungsbeschluss vom 18. Mai 2006, aber nicht vor, sondern nach der (ersten) Bekanntmachung des