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LSG Baden-Württemberg - L 11 R 2016/09

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 26.01.2010
Inhalt
  • Unternehmer verpflichtet, der eines der in § 24 KSVG genannten Unternehmen betreibt. Unternehmer, die
  • grundsätzlich KSA-pflichtig; entsprechendes gilt für Unternehmer, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens
  • mit ihrem Unternehmen nicht nur gelegentlich selbständige Künstler/Publizisten beauftrage, um für
  • Tätigkeit, ohne dass es darauf ankäme, ob dem Werbefotografen im Einzelfall ein kunsttypischer
  • Unternehmen in den Kreis der Kunstverwerter lasse darauf schließen, dass gerade die von diesen

LSG Bayern - L 4 KR 55/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 11.12.2008
Inhalt
  • wesentlichen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung und Ausrichtung eines Unternehmens. Es läge an den
  • Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen wurde die ausgeübte Tätigkeit mit "Herstellung und
  • Betrieb als mitarbeitender Angehöriger eingegliedert und habe die beschriebene Tätigkeit auch
  • Tätigkeit habe er frei bestimmen und gestalten können, wobei er weisungsfrei gewesen sei. Die
  • Tätigkeit angemessen entlohnt worden (Tariflohn, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

SozG Neuruppin - S 25 KR 197/06

Sozialgericht Neuruppin vom 02.02.2011
Inhalt
  • Unternehmens - ein festes monatliches Entgelt für eine fest umrissene Tätigkeit sowie ein jährliches
  • wirtschaftlichen Interesse zum Wohl und Gedeih des Unternehmens abhängig, ferner könne die Klägerin
  • -GmbH - Ehegatte - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit Leitsatz 1. Bei der
  • Abgrenzung der versicherungspflichtigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit setzt die
  • ist. Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko und

LSG Hessen - L 7 AL 165/06

Hessisches Landessozialgericht vom 20.08.2010
Inhalt
  • nur möglich, wenn das Unternehmen an sich noch wirtschaftlichen Erfolg erziele und nur einzelne
  • . Daher habe kein wirtschaftlicher Erfolg des Unternehmens mehr bestanden, an dem der Kläger hätte
  • von der Fortführung des Unternehmens und von der Erreichung wirtschaftlicher Ziele abhängig gemacht
  • konnte seiner Tätigkeit als Wertpapierhändler bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 30. September
  • Krankenversicherung und für die Pflegeversicherung des Klägers wurden darin mit 244,60 Euro und

LSG Bayern - L 4 KR 176/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 17.10.2003
Inhalt
  • Landwirtschaftlichen Krankenkasse wurden Beiträge zur Krankenversicherung nicht gefordert. Die
  • Beklagte hatte den Beigeladenen zu 2) bereits im April 1998 zu seiner Tätigkeit befragt. Er hatte
  • angegeben, er sei darauf angesprochen worden, die Tätigkeit auf selbständiger Basis auszuführen. Er sollte
  • Tätigkeit ausgeführt. Es sei ein Stundenlohn von 25.00 DM vereinbart worden. Er sei nicht an feste
  • Merkmalen geprägt, wie sie für eine abhängige Tätigkeit typisch seien, eine uneingeschränkte Verfügung

OLG Dresden - U 2403/00

Oberlandesgericht Dresden vom 23.08.2001
Inhalt
  • Unternehmen ansehen wollte, dass zusammen mit den anderen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 vom 22.12. 1999 (BGBl. I 2626 = GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) ist das GWB
  • Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bilden auf dem Markt der wiederverwendbaren Hilfsmittel i. S
  • Unternehmen unbillig zu behindern oder ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln. 3. Jedenfalls
  • wiederverwendbaren Hilfsmittel i. S. des § 33 SGB V ein relativ marktstarkes Unternehmen i. S. des § 20 Abs

LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 329/10 B ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2010
Inhalt
  • : Sozialgericht Dortmund, S 8 KR 494/10 ER Sachgebiet: Krankenversicherung Rechtskraft: rechtskräftig Tenor
  • der gesetzlichen Krankenversicherung zu führen. 4Der 1971 geborene Bf war von 2000 - 2007 als
  • gesetzlichen Krankenkasse angemeldet noch wurde ihm ein Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung
  • Bg die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die Bg lehnte dies mit Bescheid vom
  • krankenversichert gewesen sei und eine hauptberuflich selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit

SozG Neuruppin - S 25 KR 73/06

Sozialgericht Neuruppin vom 06.10.2010
Inhalt
  • . Erweiterung der Geschäftsbereiche, Verkauf, Beteiligung an anderen Unternehmen, Umzug des Unternehmens usw
  • wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ein festes Gehalt bezogen, so sprechen in der Regel ganz
  • Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei Familienangehörigen - persönliche Abhängigkeit - Fehlen
  • Annahme einer selbständigen Tätigkeit spricht das fehlende Tragen eines Unternehmerrisikos. Hierzu wäre
  • der Krankenversicherung sowie ab dem 01. Januar 1995 der Versicherungspflicht in der

SozG Duisburg - S 11 KR 1/05

Sozialgericht Duisburg vom 17.02.2006
Inhalt
  • 12 KR 30/06 R Sachgebiet: Krankenversicherung Rechtskraft: nicht rechtskräftig Tenor: Die Klage
  • . Es werden für diese Tätigkeit Beiträge zur Rentenversicherung erhoben. 4Der Kläger beantragte mit
  • Handelsregister am 26.02.2004 gegründet worden sei. Für die Tätigkeit des Klägers bei der T. GmbH bestehe
  • Beschäftigung als Vorstandsmitglied und Tätigkeiten in dem gleichen Unternehmen zu beschränken
  • festzustellen, das er seit dem 06.11.2003 aufgrund seiner Tätigkeit als Vorstand der M. AG nicht

LSG Berlin-Brandenburg - L 1 KR 26/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.01.2009
Inhalt
  • Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung Leitsatz Ein Bild- und Toningenieur kann als
  • Subunternehmer selbstständig tätig sein, obwohl er sich zur Ausübung seiner Tätigkeit ausschließlich der
  • zugelassen. Tatbestand 1Der Kläger begehrt die Feststellung, dass es sich bei seiner Tätigkeit für
  • unterstellt war. 6Im Rahmen seiner Tätigkeit als Toningenieur für andere Auftraggeber beschäftigte
  • freiberufliche Tätigkeit auf künstlerisch technischem Gebiet (Audio-, Videobereich, Kamera, Schnitt

LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 136/03

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 04.08.2005
Inhalt
  • Einkommenssteuergesetz, dass zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit auch der Gewinn aus einer
  • entsprechender Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem jeweiligen Unternehmen realisiert wird
  • 10.000,00 DM zugeflossen. Diese Zahlungen stellen insoweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
  • . 1 Nr. 5 SGB V ist es aber gerade, eine beitragsfreie Krankenversicherung im Rahmen der
  • Eintritt von Hinderungsgründen (Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung (Std

LSG Sachsen - L 1 KR 52/00

Sächsisches Landessozialgericht vom 29.10.2001
Inhalt
  • nach dem Recht der Krankenversicherung zur häuslichen Krankenpflege nach §§ 132, 132 a SGB V zu
  • häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe nach dem Recht der Krankenversicherung übersandt und mitgeteilt
  • Krankenversicherung erfolge durch die jeweilige Krankenkasse. Für den Bereich der Beklagten sei dies in
  • verdienten damit ihren Lebensunterhalt. Derzeit beschäftigten sie sieben Arbeitnehmer in ihrem Unternehmen
  • dürften. Konkurrierende Unternehmen der Klägerinnen hätten insoweit direkten Kontakt zu Patienten der

VG Aachen - 5 K 540/07

Verwaltungsgericht Aachen vom 26.05.2008
Inhalt
  • ausgewiesenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit beruhten auf seinem Dienstvertrag als Mitglied
  • die Einkünfte des Klägers aus nichtanwaltlicher Tätigkeit heranzuziehen. Im Unterschied zu der
  • selbstständigen Tätigkeit; Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem
  • Tätigkeit ist ein spezifisch sozialversicherungsrechtlicher. Aus diesem Grunde hindert die Bezeichnung
  • "Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit" im Einkommensteuerbescheid nicht die Einordnung des

OLG Hamm - 2 UF 64/08

Oberlandesgericht Hamm vom 11.05.2010
Inhalt
  • Tätigkeit hält der Senat nicht für angemessen, da die Gewinne der von ihm geführten Unternehmen
  • wirtschaftlichen Lage der Unternehmen nicht vorliegen. bb) 7071Der Unterhaltsberechnung zugrunde zu legen ist aber
  • Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Unternehmen diente, die Grundlage für das
  • zur wirtschaftlichen Lage der Unternehmen und zu alternativen Möglichkeiten der Finanzierung der
  • € aus. Sein Einkommen berechnet sich wie folgt: 52 Bruttoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit 0,00

KG Berlin - 13 UF 65/08

Kammergericht vom 03.06.2008
Inhalt
  • . November 1996 eine stundenweise Tätigkeit beim Unternehmen P., die sie bis heute ausübt. Ihr
  • , begann 1986 mit einer Tätigkeit als Tagesmutter. Diese gab sie 1989 wieder auf, da der älteste Sohn
  • keiner Betreuung mehr bedürfe. Die Klägerin sei vielmehr verpflichtet, einer vollschichtigen Tätigkeit
  • einer ihr neben ihrer stundenweise ausgeübten Tätigkeit zumutbaren weiteren Beschäftigung 750,- EUR
  • . Soweit der Beklagte auf den Sohn D. verweist, der bei demselben Unternehmen eine Ausbildung