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LG Dortmund - 13 O 155/04
Landgericht Dortmund vom 15.09.2005
- Inhalt
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- nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich hierauf zu berufen, da die von der Klägerin behaupteten
- . Der Beklagten ist es auch nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf diese Ansehensgefährdung
- und mittleres Unternehmen und daher nicht Begünstigte des Diskriminierungsverbotes des § 20 Abs. 2 GWB
- eidesstattliche Versicherung erst vom 08.10.2004 und kann deswegen nicht zur Erklärung der schon
- : 12 3Die Beklagte ist Herstellerin von Möbeln, die sie unter den Marken "I", "now! by I" und "I design
OLG Düsseldorf - d auf 400.000
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.12.2006
- Inhalt
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- von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht verpflichtet, der Klägerin Auskunft über alle
- und fremde Unternehmen gleich zu behandeln (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.03.2003, Az. U (Kart
- ). Die Bevorzugung von Konzernunternehmen und anderen interessenmäßig verbundenen Unternehmen kann sich
- Versicherung gemäß § 261 BGB und des unbezifferten Zahlungsantrags unbegründet. II. 8384Der von der
- kurzem zum M. Konzern gehörte, geschlossene und zum 23.01.2006 beendete Franchise-Vertrag. Wegen
OLG Köln - 6 U 142/01
Oberlandesgericht Köln vom 12.04.2002
- Inhalt
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- Treu und Glauben schließen durfte, dass Herr Sp. zum 37 Abschluss der Zusatzvereinbarung
- DOMOTECHNICA 2001 in Köln auszustellen und/oder in der Bundesrepublik Deutschland zu vertreiben
- Messe ausgestellter Geräte nebst des dazugehörigen Prospektmaterials angeordnet wurde. Der Erlass und
- Antragsgegnerin, einem Unternehmen chinesischen Rechts, zu beurteilen ist, besteht die internationale
- werden sollen, was über Art. 13.3. des Vertrages auch für alle nachfolgenden Änderungen und Zusätze
BGH - III ZR 111/05
Bundesgerichtshof vom 09.11.2006
- Inhalt
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- meint, die Kläger könnten sich letztlich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht mehr auf die
- Berechtigung nicht unter Hinweis auf Treu und Glauben genommen werden. Auch nach allgemeinen
- privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 (GBl. DDR I S. 141) den Erwerb
- . November 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr. Wurm, Streck, Dörr und Dr
- Oberlandesgerichts Dresden vom 29. April 2005 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und
OLG Köln - 18 U 35/92
Oberlandesgericht Köln vom 29.10.1992
- Inhalt
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- Verwenders entgegen den Gebo-ten von Treu und Glauben unangemessen benachteili-gen. Eine derartige
- -kürliche, den Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechende Satzungsgestaltung enthalten. 141 Dies
- unangemes-sene gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßende Beeinträchtigung der Klägerin
- abzuweisen, so wenig kann es ihnen freistehen, ihre Mitglieder willkürlichen oder unbilligen, Treu und
- vereinbaren, deren Wettbewerbsprinzip die Auslese und das Ausschei-den von Unternehmen einschließt. Ein
BSG - B 12 P 8/03 R
Bundessozialgericht vom 12.02.2004
- Inhalt
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- , wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligten
- geändert und damit die Pflicht zur Entrichtung einer Pauschgebühr auf Unternehmen der privaten
- von zuletzt 105,87 DM ab März 2001 nicht mehr und teilte der Klägerin im April 2001 mit, er
- benötige die Versicherung nicht mehr, weil er in "Lohndienst" stehe. Im Juli 2001 legte er eine
- Zahlung der Beiträge nebst 5 vH Jahreszinsen seit Zustellung des Mahnbescheides und zur Erstattung von 150
LG Bielefeld - 19 O 56/07
Landgericht Bielefeld vom 29.02.2008
- Inhalt
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- aufrechnen. Schließlich verstoße die Aufrechnung auch gegen Treu und Glauben, da die Beklagte
- Insolvenzschuldnerin war ein Großhandelsunternehmen im Bereich der Hard- und Software. Die Beklagte ist
- ein Factoring Unternehmen, welches u.a. Forderungen von Zentralregulierungsunternehmen bzw
- über die Zentralregulierungsunternehmen B. und N.. Diese verkauften ihre Forderungen wiederum an die
- Beklagte. Den Zentralregulierungsverträgen zwischen B. und N. einerseits sowie der Beklagten
LSG Hessen - L 1 KR 366/02
Hessisches Landessozialgericht vom 21.08.2006
- Inhalt
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- von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die
- Versicherungs- und Beitragspflicht getroffen hat, kann dieser Bescheid rückwirkend nur noch unter den im
- betreibt ein Gebäude- und Industriereinigungsunternehmen. Der Beigeladene zu 4. war von ihr für den
- geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ab dem 1. August 1994 bestehe, und bat um Mitteilung der
- teilte die Beklagte sodann mit, die beiden geringfügigen Beschäftigungen seien zusammenzurechnen und
OLG Stuttgart - 6 U 57/02
Oberlandesgericht Stuttgart vom 30.09.2002
- Inhalt
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- verletzt. Sie ist daher nicht aus Treu und Glauben gehindert, ihre Forderungen aus dem Darlehen
- Treu und Glauben und der Verkehrsauffassung insoweit eine Aufklärung zu erwarten ist (OLG München ZIP
- Einzelfall nach Treu und Glauben gehalten sein kann, einen Kreditinteressenten im Rahmen der
- wäre es mit Treu und Glauben nicht vereinbar, einem Gesellschafter einen Schadensersatzanspruch
- Ertragsfähigkeit seiner Anlage überschätzt und den geringen Rückkaufswert der Versicherung im Falle einer
OLG Düsseldorf - I-4 U 69/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.01.2008
- Inhalt
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- nicht Mitglied des B... geworden sein sollte, sei er nach Treu und Glauben als Mitglied zu behandeln
- und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (§§ 133, 157 BGB) dahin zu verstehen, dass er auf
- ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und
- Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist
- , und zu-rückgewiesen, soweit sie sich gegen die Klägerin richtet. Die Kosten des Berufungsverfahrens
BGH - III ZR 557/13
Bundesgerichtshof vom 05.06.2014
- Inhalt
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- Beklagte) entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Entgegen dem Leitbild des
- Treu und Glauben verstoßende Benachteiligung des Kunden zu verneinen. 11a) In seinem nach Verkündung
- Risikoausgleich zwischen dem Handels- beziehungsweise Versicherungsvertreter und dem Unternehmer im Auge
- Nettopolice (ratenweise) eine Vergütung zu zahlen ist und der Kunde auch bei einer Kündigung des
- und Abs. 5 Satz 2 VVG n.F. stehen der Wirksamkeit dieser Vereinbarung nicht entgegen (Bestätigung und
OLG Hamm - 22 U 131/08
Oberlandesgericht Hamm vom 19.10.2009
- Inhalt
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- Bedeutung sind und über die der andere Vertragsteil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der
- L2 als Mitarbeiter eines auf Altbaumodernisierung und -sanierung spezialisierten Unternehmen
- Unternehmen, mit der Überprüfung der Bausubstanz beauftragt habe, und der Zeuge L2 als Mitarbeiter der
- Beklagte Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche aus einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
- in M geltend und hält diese der Vollstreckung durch die Beklagte entgegen. 4Wegen der Einzelheiten
OLG Frankfurt - 13 U 54/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.04.2002
- Inhalt
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- von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren sein, und den Anforderungen eines billigen Ausgleichs
- nicht kälter als 14 Grad C und nicht wärmer als 19 Grad C einzuhalten". 3"4.5. Versicherung Die
- Geschäftsbedingungen enthaltene Freizeichnung des Lagerhalters und Spediteurs ist unwirksam, wenn der Lagerraum im
- des Wortlauts der Police für die Versicherung von Gütertransporten nebst den dazugehörigen
- .) einen Lager- und Dienstleistungsvertrag ab. In diesem Vertrag, wegen dessen Details auf Bl. 132
OLG Düsseldorf - VK VOL 17/2006
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.09.2006
- Inhalt
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- Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste
- Verträge und sollen zum anderen dem bietenden Unternehmen als Kalkulationsgrundlage dienen. Der Hinweis
- Angebotes bezeichnet werden und die Versicherung enthalten ist, dass 49 alle Anforderungen der
- Verdingungsunterlagen formulierten Anforderungen werden von mir/uns akzeptiert und erfüllt. Die von
- Angebote der Antragstellerin und der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats
OLG Düsseldorf - I-10 U 70/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.10.2004
- Inhalt
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- vereinbaren ist. Eine solche Abweichung, die gegen die Gebote von Treu und Glauben verstößt, liegt
- BGB bei verständiger Würdigung nach Treu und Glauben nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die
- § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam ist, da diese Formularklausel den Mieter entgegen den Geboten von Treu und
- Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen
- , Flure, Treppenhäuser in Alleinbenutzung und in mitvermieteten gewerblichen oder freiberuflich genutzten