Suche nach "sicherheit verhaftung flucht"
Ergebnisse 31
Seite 2 von 3
HessVGH - 12 UE 3165/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.07.1991
- Inhalt
-
- Wochen sei ihm die Flucht aus dem Toilettenfenster des Untersuchungsgefängnisses gelungen. In der
- Freiheitskämpfern. Von den mit ihm zusammen verhafteten Verwandten fehle bisher jede Spur. Nach seiner Flucht sei
- seiner Flucht bis zur Ausreise in den Bergen sowie bei einem Onkel in dem Dorf (Türkisch:) versteckt
- gehalten, weil er eine erneute Verhaftung befürchtet habe. Ab und zu sei er über Nacht zu Hause
- Zeitpunkts seiner Festnahme und der Umstände seiner Flucht aus dem Gefängnis der anwaltlichen
VG Aachen - 6 K 185/02.A
Verwaltungsgericht Aachen vom 08.09.2004
- Inhalt
-
- ausgesprochenen Todesdrohung zur Flucht aus der Türkei entschlossen, wies das erkennende Gericht durch Urteil vom
- erlittenen Verfolgung verlassen habe und dass keine hinreichende Sicherheit vor erneuter Verfolgung bestehe
- - auch unter Berücksichtigung der Ereignisse nach der Verhaftung und Verurteilung des PKK-Vorsitzenden
- Wehrdienstentziehung durch Flucht ins Ausland werde auch nicht grundsätzlich und ohne weitere
- vier Tage inhaftiert worden. Gewalterfahrungen haben dort mit an Sicherheit grenzender
HessVGH - 12 UE 2984/97.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.12.1999
- Inhalt
-
- sich zur Flucht entschlossen habe. Auch sein zweiter Bruder sei gefoltert worden, dieser sei jetzt
- zu der Flucht im Jahr 1989, da der Kläger zu 1) zwischenzeitlich ohne weitere Beeinträchtigungen
- , bietet dies keinen erkennbar relevanten Anlass für seine Flucht; denn er wurde daraufhin ja sogar aus
- Zusammenhang zwischen erlittenen Maßnahmen des Heimatstaates und der Flucht fehlt. Auch die von ihm
- Verhaftung vor seinem Militärdienst eine Reihe von Einzelheiten in Erinnerung geblieben. Angesichts der
HessVGH - 10 UE 2547/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.12.1991
- Inhalt
-
- gebeten habe, wegen der Verhaftung des Bruders zurückzukommen, denn dieser würde nur freikommen, wenn er
- Sicherheit zu bringen. Sie habe ihren Schmuck geopfert, um das Reisegeld zusammenzubringen. Ein
- beachtlicher Wahrscheinlichkeit seine - wenn auch kurzfristige - Verhaftung gewärtigen. Dabei bestehe
- Maßstäbe je nach dem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar
- drohender Gefahr Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender Gefahr politischer
VG Düsseldorf - 21 K 2287/06.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 13.04.2007
- Inhalt
-
- . Nachdem er sich am 5. November 1982 noch durch Flucht einer Verhaftung in seiner Wohnung in Ankara
- Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubi-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in
VG Karlsruhe - 5 K 2790/07
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 30.09.2008
- Inhalt
-
- öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden könne. Diese lägen in der Regel in den Fällen der
- seit seiner Flucht im Jahr 1999 grundlegend verändert. Er fände aufgrund der instabilen Lage im
- Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden. Solche Gründe liegen nach § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in
- Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelmäßig deshalb vorliegen, weil das öffentliche
VG Düsseldorf - 26 K 3635/06.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.09.2006
- Inhalt
-
- Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Tatbestand: 12Der gemäß seinen damaligen, durch
- , was genau zu der dreimonatigen Verhaftung geführt habe, erklärte er, im Oktober 1986 seien die
- , erklärte er, es existiere ein Suchbefehl. Auf Vorhalt, ob die zuvor geschilderte Verhaftung im
- ihn mit Sicherheit erneut eingesperrt. Er sei des öfteren erneut angezeigt worden; die Behörden hätten
- Deutschland verstärkt. 1992 sei er Mitglied der KKP geworden und habe bis zu seiner Verhaftung im
HessVGH - 12 UE 141/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.07.1993
- Inhalt
-
- fürchte er seine Verhaftung, weil die Regierung nicht möchte, daß Tamilen Asyl beantragen. 3Mit
- -Kirchhoff: Rückkehr in Sicherheit und Würde? - Situationsbericht zur Lage in Sri Lanka 66. 14.10.1992
- aus Gründen der nationalen Sicherheit (4.). 41 Mitte Juli 1979 kam es wegen andauernder lokaler
- 1983 in Jaffna erfolgte Verhaftung zweier tamilischer Politiker, die wegen der Ereignisse in
- werden könnte oder wenn die Regierung Sri Lankas bei ihren Bemühungen, Sicherheit und Ordnung im Land
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 3940/04.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2006
- Inhalt
-
- immer die Hunde hinein- und herauskröchen. Durch dieses Loch sei ihm die Flucht gelungen. Es sei
- Gelegenheit habe er dann zur Flucht genutzt. Nach der Flucht sei er sofort nach Hause gegangen. Da
- Loch im Zaun des Bürogebäudes geflohen. Der Andere habe ihm bei seiner weiteren Flucht geholfen. Auf
- dieser Flucht sei er über Vavuniya nach Colombo gekommen. Dort habe er Kontakt zu einem Agenten
- schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 3962/96.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2000
- Inhalt
-
- Beeinträchtigungen verbunden war, als die Flucht aus der Region innerhalb nur dreier Tage
- nicht von einer Flucht vor unmittelbar drohender politischer Verfolgung auszugehen ist. 2. Beachtliche
- genannten herabgesetzten Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Verneinung einer "hinreichenden Sicherheit
- "hinreichenden Sicherheit" u.a. BVerwG, Urteile vom 25. September 1984 - 9 C 17.84 -, BVerwGE 70
- mit der Verhaftung und längeren Inhaftierung zu rechnen" (ai 01.03.1999 S. 2). Vor allem bei
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 4834/99.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2002
- Inhalt
-
- -, NVwZ 1987, 487. 26Aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich nicht, dass er Sri Lanka auf der Flucht
- eine ausweglose Lage versetzt haben, der er nur durch Flucht hätte entkommen können. Bei - hier
- Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Verneinung einer "hinreichenden Sicherheit" vor politischer
- - 9 C 48.92 -, a.a.O., S. 500 und andererseits zum Maßstab der "hinreichenden Sicherheit" u.a. BVerwG
- unterstellen, "aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Ankunft in Colombo mit der Verhaftung und längeren
HessVGH - 3 UE 457/06.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.04.2008
- Inhalt
-
- Kostengläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. 1Die nach
- tschetschenisch verstanden. Auf der Flucht hätten sie sich etwa 8 Monate in Georgien aufgehalten, ob es sich
- ausreichende Sicherheit vor Verfolgung in einem anderen Staat gefunden hat und die Rückkehr bzw
- anzulegen waren, je nach dem, ob dieser seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder
- . herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab), wobei hinreichende Sicherheit in diesem Zusammenhang
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 580/99.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2004
- Inhalt
-
- habe gesagt, er müsse alles wissen, was dort geschehe. Den Vorfall bei Gericht und die Verhaftung am
- gesprochen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht aber von einer weiteren Verhaftung am 29
- eine dritte Verhaftung zumindest als möglich dargestellt, ohne diese allerdings zeitlich einordnen zu
- zweiten Verhaftung zum Gericht gebracht worden. Auf Vorhalt der demnach voneinander abweichenden Angaben
- ) Verhaftung nicht überein. In der Anhörung beim Bundesamt hat der Beigeladene angegeben, er sei "am 14
VG Berlin - 38 X 33.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 30.04.2002
- Inhalt
-
- Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen
- 10. Juli 1989 – 2 BvR 502/86 u.a. – BVerfGE 80, 315, 344 ff.). Die Annahme hinreichender Sicherheit
- hinreichender Sicherheit nicht jede noch so geringe Möglichkeit abermaligen Verfolgungseintritts und nicht
- jeder – auch entfernt liegende – Zweifel an der künftigen Sicherheit des rückkehrenden Ausländers
- (herabgestuften Wahrscheinlichkeits-) Maßstab der „hinreichenden Sicherheit“. Da Art. 4 Abs. 4 der
OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3366/95.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2002
- Inhalt
-
- Betrages abwenden, wenn nicht der Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe
- zwischen Verfolgung und Flucht noch das Fehlen anderweitigen Verfolgungsschutzes; es greift
- Wiederholung gleicher oder ähnlicher Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen
- - Zweifel an der künftigen Sicherheit des Rückkehrers, sondern es müssen hieran mindestens
- Gefahr von Übergriffen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann