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HessVGH - 12 UE 3165/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.07.1991
Inhalt
  • Wochen sei ihm die Flucht aus dem Toilettenfenster des Untersuchungsgefängnisses gelungen. In der
  • Freiheitskämpfern. Von den mit ihm zusammen verhafteten Verwandten fehle bisher jede Spur. Nach seiner Flucht sei
  • seiner Flucht bis zur Ausreise in den Bergen sowie bei einem Onkel in dem Dorf (Türkisch:) versteckt
  • gehalten, weil er eine erneute Verhaftung befürchtet habe. Ab und zu sei er über Nacht zu Hause
  • Zeitpunkts seiner Festnahme und der Umstände seiner Flucht aus dem Gefängnis der anwaltlichen

VG Aachen - 6 K 185/02.A

Verwaltungsgericht Aachen vom 08.09.2004
Inhalt
  • ausgesprochenen Todesdrohung zur Flucht aus der Türkei entschlossen, wies das erkennende Gericht durch Urteil vom
  • erlittenen Verfolgung verlassen habe und dass keine hinreichende Sicherheit vor erneuter Verfolgung bestehe
  • - auch unter Berücksichtigung der Ereignisse nach der Verhaftung und Verurteilung des PKK-Vorsitzenden
  • Wehrdienstentziehung durch Flucht ins Ausland werde auch nicht grundsätzlich und ohne weitere
  • vier Tage inhaftiert worden. Gewalterfahrungen haben dort mit an Sicherheit grenzender

HessVGH - 12 UE 2984/97.A

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.12.1999
Inhalt
  • sich zur Flucht entschlossen habe. Auch sein zweiter Bruder sei gefoltert worden, dieser sei jetzt
  • zu der Flucht im Jahr 1989, da der Kläger zu 1) zwischenzeitlich ohne weitere Beeinträchtigungen
  • , bietet dies keinen erkennbar relevanten Anlass für seine Flucht; denn er wurde daraufhin ja sogar aus
  • Zusammenhang zwischen erlittenen Maßnahmen des Heimatstaates und der Flucht fehlt. Auch die von ihm
  • Verhaftung vor seinem Militärdienst eine Reihe von Einzelheiten in Erinnerung geblieben. Angesichts der

HessVGH - 10 UE 2547/85

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.12.1991
Inhalt
  • gebeten habe, wegen der Verhaftung des Bruders zurückzukommen, denn dieser würde nur freikommen, wenn er
  • Sicherheit zu bringen. Sie habe ihren Schmuck geopfert, um das Reisegeld zusammenzubringen. Ein
  • beachtlicher Wahrscheinlichkeit seine - wenn auch kurzfristige - Verhaftung gewärtigen. Dabei bestehe
  • Maßstäbe je nach dem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar
  • drohender Gefahr Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender Gefahr politischer

VG Düsseldorf - 21 K 2287/06.A

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 13.04.2007
Inhalt
  • . Nachdem er sich am 5. November 1982 noch durch Flucht einer Verhaftung in seiner Wohnung in Ankara
  • Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubi-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in

VG Karlsruhe - 5 K 2790/07

Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 30.09.2008
Inhalt
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden könne. Diese lägen in der Regel in den Fällen der
  • seit seiner Flucht im Jahr 1999 grundlegend verändert. Er fände aufgrund der instabilen Lage im
  • Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden. Solche Gründe liegen nach § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in
  • Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelmäßig deshalb vorliegen, weil das öffentliche

VG Düsseldorf - 26 K 3635/06.A

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.09.2006
Inhalt
  • Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Tatbestand: 12Der gemäß seinen damaligen, durch
  • , was genau zu der dreimonatigen Verhaftung geführt habe, erklärte er, im Oktober 1986 seien die
  • , erklärte er, es existiere ein Suchbefehl. Auf Vorhalt, ob die zuvor geschilderte Verhaftung im
  • ihn mit Sicherheit erneut eingesperrt. Er sei des öfteren erneut angezeigt worden; die Behörden hätten
  • Deutschland verstärkt. 1992 sei er Mitglied der KKP geworden und habe bis zu seiner Verhaftung im

HessVGH - 12 UE 141/90

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.07.1993
Inhalt
  • fürchte er seine Verhaftung, weil die Regierung nicht möchte, daß Tamilen Asyl beantragen. 3Mit
  • -Kirchhoff: Rückkehr in Sicherheit und Würde? - Situationsbericht zur Lage in Sri Lanka 66. 14.10.1992
  • aus Gründen der nationalen Sicherheit (4.). 41 Mitte Juli 1979 kam es wegen andauernder lokaler
  • 1983 in Jaffna erfolgte Verhaftung zweier tamilischer Politiker, die wegen der Ereignisse in
  • werden könnte oder wenn die Regierung Sri Lankas bei ihren Bemühungen, Sicherheit und Ordnung im Land

OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 3940/04.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2006
Inhalt
  • immer die Hunde hinein- und herauskröchen. Durch dieses Loch sei ihm die Flucht gelungen. Es sei
  • Gelegenheit habe er dann zur Flucht genutzt. Nach der Flucht sei er sofort nach Hause gegangen. Da
  • Loch im Zaun des Bürogebäudes geflohen. Der Andere habe ihm bei seiner weiteren Flucht geholfen. Auf
  • dieser Flucht sei er über Vavuniya nach Colombo gekommen. Dort habe er Kontakt zu einem Agenten
  • schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine

OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 3962/96.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2000
Inhalt
  • Beeinträchtigungen verbunden war, als die Flucht aus der Region innerhalb nur dreier Tage
  • nicht von einer Flucht vor unmittelbar drohender politischer Verfolgung auszugehen ist. 2. Beachtliche
  • genannten herabgesetzten Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Verneinung einer "hinreichenden Sicherheit
  • "hinreichenden Sicherheit" u.a. BVerwG, Urteile vom 25. September 1984 - 9 C 17.84 -, BVerwGE 70
  • mit der Verhaftung und längeren Inhaftierung zu rechnen" (ai 01.03.1999 S. 2). Vor allem bei

OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 4834/99.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2002
Inhalt
  • -, NVwZ 1987, 487. 26Aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich nicht, dass er Sri Lanka auf der Flucht
  • eine ausweglose Lage versetzt haben, der er nur durch Flucht hätte entkommen können. Bei - hier
  • Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Verneinung einer "hinreichenden Sicherheit" vor politischer
  • - 9 C 48.92 -, a.a.O., S. 500 und andererseits zum Maßstab der "hinreichenden Sicherheit" u.a. BVerwG
  • unterstellen, "aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Ankunft in Colombo mit der Verhaftung und längeren

HessVGH - 3 UE 457/06.A

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.04.2008
Inhalt
  • Kostengläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. 1Die nach
  • tschetschenisch verstanden. Auf der Flucht hätten sie sich etwa 8 Monate in Georgien aufgehalten, ob es sich
  • ausreichende Sicherheit vor Verfolgung in einem anderen Staat gefunden hat und die Rückkehr bzw
  • anzulegen waren, je nach dem, ob dieser seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder
  • . herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab), wobei hinreichende Sicherheit in diesem Zusammenhang

OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 580/99.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2004
Inhalt
  • habe gesagt, er müsse alles wissen, was dort geschehe. Den Vorfall bei Gericht und die Verhaftung am
  • gesprochen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht aber von einer weiteren Verhaftung am 29
  • eine dritte Verhaftung zumindest als möglich dargestellt, ohne diese allerdings zeitlich einordnen zu
  • zweiten Verhaftung zum Gericht gebracht worden. Auf Vorhalt der demnach voneinander abweichenden Angaben
  • ) Verhaftung nicht überein. In der Anhörung beim Bundesamt hat der Beigeladene angegeben, er sei "am 14

VG Berlin - 38 X 33.08

Verwaltungsgericht Berlin vom 30.04.2002
Inhalt
  • Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen
  • 10. Juli 1989 – 2 BvR 502/86 u.a. – BVerfGE 80, 315, 344 ff.). Die Annahme hinreichender Sicherheit
  • hinreichender Sicherheit nicht jede noch so geringe Möglichkeit abermaligen Verfolgungseintritts und nicht
  • jeder – auch entfernt liegende – Zweifel an der künftigen Sicherheit des rückkehrenden Ausländers
  • (herabgestuften Wahrscheinlichkeits-) Maßstab der „hinreichenden Sicherheit“. Da Art. 4 Abs. 4 der

OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3366/95.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2002
Inhalt
  • Betrages abwenden, wenn nicht der Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe
  • zwischen Verfolgung und Flucht noch das Fehlen anderweitigen Verfolgungsschutzes; es greift
  • Wiederholung gleicher oder ähnlicher Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen
  • - Zweifel an der künftigen Sicherheit des Rückkehrers, sondern es müssen hieran mindestens
  • Gefahr von Übergriffen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann