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LG Saarbrücken - 7 O 195/08
Landgericht Saarbrücken vom 09.06.2008
- Inhalt
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- aufstellen, wo es für sie lukrativ ist, und darauf, dass sie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
- Satz 1 KrW-/AbfG, § 5 Abs. 1 SAWG). Dem entspricht die Pflicht der privaten Haushalte, den öffentlich
- . Das ist ihr rechtlich möglich, soweit die Haushalte keine Überlassungspflicht an öffentlich
- ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt wird, die dem öffentlich-rechtlichen
- dem Vergleich ohnehin verbundenen negativen Wirkungen für den Mitbewerber noch besondere Umstände
BSG - S 12 RI 284/04
Bundessozialgericht vom 06.05.2010
- Inhalt
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- Vergleich vor, der als öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag für die Beklagte bindend sei, denn er
- der Voraussetzungen des § 59 SGB X in Frage kommt, oder ob anzunehmen ist, dass in einem Vergleich
- oder zum Teil (unstreitig) erledigen, dass sie einen Vergleich schließen. 19 Ein Anerkenntnis und kein
- (Prozess-)Vergleich, der unter beiderseitigem Nachgeben den Rechtsstreit beenden soll (BSG vom 21.9.1983
- - )Anerkenntnis und Vergleich nicht berücksichtigt hat. 28 b) Die Gewährung einer Rente wegen voller
OVG Niedersachsen - 4 LB 262/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 08.07.2014
- Inhalt
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- bezieht sich nur auf Beiträge der Tagespflegeperson, die aus öffentlich finanzierter Kindertagespflege
- Betreuungsverhältnisse wurden von der Beklagten öffentlich gefördert. Einige Kinder wurden von der
- öffentlich geförderten Tagespflege beruhe. Bereits der Wortlaut des § 23 SGB VIII mache deutlich, dass
- Bezugnahme in § 23 SGB VIII auf § 24 SGB VIII, dass Einnahmen aus nicht öffentlich geförderten
- Kindertagespflegeverhältnissen sowie Einnahmen aus der Betreuung der Kinder über den öffentlich
EuGH - C-84/03
Europäischer Gerichtshof vom 13.01.2005
- Inhalt
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- öffentlich-rechtlichen Auftragsvergabe“ gilt: „Gewerbliche Unternehmen, an deren Kapital die öffentliche
- , die im Sinne des spanischen Rechts einer öffentlich-rechtlichen Regelung unterworfen seien, obwohl
- durch die Zulassung einer Erhöhung des ursprünglichen Angebotspreises um 10 % im Vergleich zum
- eines Mitgliedstaats – Richtlinien 93/36/EWG und 93/37/EWG – Öffentliche Aufträge – Verfahren zur
- der Ley de Contratos de las Administraciones Públicas (Gesetz über öffentliche Aufträge) vom 16
BFH - II R 12/09
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Überprüfbarkeit möglich ist. Für derartige neue Gebäude ist ein Vergleich mit den Herstellungskosten für
- entscheidend, ob der Kläger den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137
- oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden
- Neutralität des Staates nicht mit anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu vergleichen, die in den
- , S. 123; Weides, a.a.O., S. 885, 887; Heinig, Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
SozG Marburg - S 12 KA 85/08
Sozialgericht Marburg vom 10.12.2008
- Inhalt
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- sich ferner gegen die vorgenommene Honorarverteilung. Nachgewiesene und öffentlich bekannte
- Fachgruppe Chirurgie. Seine Praxisinvestitionen seien enorm und überdurchschnittlich im Vergleich zur
- /sonographische Leistungen im Vergleich zur Fachgruppe häufiger abrechne. Allerdings werde dennoch keine
- Vergleich mit den vorherigen Quartalen. Es seien ihm auch Beträge wegen einer Überzahlung abgezogen worden
- PK + EK 670 552 Fallzahlabhängige Quotierung Ziff. 5.2.1 HVV Fallzahlgrenze 592 601 Aktuelle
VG Berlin - 1 A 209.07
Verwaltungsgericht Berlin vom 15.02.2007
- Inhalt
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- . August 2007 zurück. Dem im Lauf des Widerspruchsverfahrens beantragten Abschluss eines öffentlich
- Vergleich zu Gewerberaummieten bezogen auf den von den Klägern genutzten Standort ein tauglicher
- Sondernutzungsgebührenverordnung im Vergleich zum früheren Rechtszustand zu einer unangemessenen und nicht
- , die Sondernutzung in öffentlich-rechtlichen Verträgen zuzulassen, ohne dass dann die
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Sondernutzungsvertrags zulassen würde. Da der Beklagte jedoch den
OLG Stuttgart - 1 Sch 1/06
Oberlandesgericht Stuttgart vom 18.08.2006
- Inhalt
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- entsprechend § 6 des Vergleichs auf die Restforderung aus dem Vergleich 1.250.660 EUR an den Antragsteller
- . Oktober 2004 vor dem Landgericht Stuttgart einen Vergleich (Bl. 76 ff. d.A.). Darin verpflichteten
- Stuttgart geschlossenen Vergleich nicht gehindert. Der Vergleich enthalte kein Aufrechnungsverbot
- . Darüber hinaus sei der Vergleich unwirksam, weil bei dessen Abschluss niemand Zweifel an der Richtigkeit
- . Ferner enthalte der gerichtliche Vergleich vom 18. Oktober 2004 Aufrechnungsverbote. Schließlich
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 KR 241/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.01.2007
- Inhalt
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- SGB IV vgl. § 1 Abs. 1 SGB IV). 26 Diese Vorschriften regeln als öffentlich-rechtliche Normen, wann
- Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt jedoch einmal entstanden, ist zugleich auch der öffentlich-rechtliche
- Beitragsanspruch begründet worden. Dieser öffentlich-rechtliche Beitragsanspruch unterliegt nicht der
- Verwirkung oder der Verjährung ausschließlich nach öffentlich-rechtlichen Regelungen. Deswegen ist es für
- diesen öffentlich-rechtlichen Beitragsanspruch ohne Belang, was nach seiner Entstehung aus dem
LSG Berlin-Brandenburg - L 10 AS 1093/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.05.2006
- Inhalt
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- förmliches Gesetz festgelegt worden seien. Denn im Vergleich zu Rechtsverordnungen und
- Gesichtspunkten nicht erfolgen dürfe. Für eine – im Vergleich zum BSHG weitgehende
- Streitgegenstandes im Vergleich zum Regelungsumfang der Bescheide der Beklagten auf die Ansprüche allein des
- Berufungsverfahren gestellten Leistungsantrag im Vergleich zu dem vor dem SG gestellten Antrag eine im Ergebnis
- Rechnung zu tragen war. Trotz der im Vergleich zu den Regelungen des BSHG weitgehenden
BAG - 3 AZR 959/11
Bundesarbeitsgericht vom 20.08.2013
- Inhalt
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- oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden
- Versorgungskonto (§ 34 KZVKS) im Vergleich zu den vor dem Umstellungsstichtag erworbenen Versorgungspunkten
- . 3 GG geschützt ist. Die öffentliche Gewalt wird dadurch ebenso wenig von der Beachtung der
- rentennahe Jahrgänge in § 73 Abs. 2 KZVKS ermittelt. Dies ergab einen Anwartschaftsbetrag iHv. 479,14
- seine Anwartschaft iSv. § 72 Abs. 1 Satz 1 KZVKS nach den Übergangsvorschriften für rentenferne
BSG - S 5 P 549/06
Bundessozialgericht vom 29.01.2009
- Inhalt
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- Personaldurchschnittskosten kalkulieren. Auf den Vergleich allein mit anderen nicht tarifgebundenen
- Beklagten - das in der Schiedspraxis bekannt geworden sei. Auch bei einem externen Vergleich mit anderen
- der Vergleich der Kalkulationen für die Jahre 2003 und 2004 mit dem hier zur Entscheidung anstehenden
- Beklagte indes den externen Vergleich mit anderen Pflegeheimen auf nicht tarifgebundene
- und des KVJS. Die Beklagte ist der Auffassung, dass ein externer Vergleich zur Feststellung der
LAG Berlin-Brandenburg - 14 Sa 994/08
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 25.09.2008
- Inhalt
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- vorgetragen, dem Arbeitsgericht sei wegen des fehlenden Vortragens des Klägers zu dem Vergleich seiner
- einführend genannten Grundsätzen schon der nötig werdende Vergleich zwischen der Grundtätigkeit
- Qualifizierung im Vergleich zur Normaltätigkeit dieses Berufs kann sich im Einzelfall aus der Breite
- Kläger obliegt, ist ein wertender Vergleich zwischen der Grundtätigkeit und der herausgehobenen Tätigkeit
- darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit
BSG - S 2 KA 167/07
Bundessozialgericht vom 17.09.2008
- Inhalt
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- Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten
- Honorarminderung in Höhe von 10 % für Notfallleistungen öffentlich geförderter Krankenhäuser
- Leistungen nach ihrem seit 1.4.2005 gültigen Honorarverteilungsvertrag (HVV) mit einem Punktwert in
- 01210 EBM-Ä und zu dem im HVV für Behandlungen im organisierten Notfalldienst vorgesehenen festen
- des HVV konstitutiv an der Gestaltung der Honorarverteilung beteiligt, auf deren Wirksamkeit es in
BSG - S 2 KA 162/02
Bundessozialgericht vom 14.12.2005
- Inhalt
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- . Der Vergleich mit der aus allgemeinzahnärztlich tätigen Leistungserbringern bestehenden Gruppe sei
- Durchschnittswerten notwendigen Vergleich der Abrechnungswerte der Gemeinschaftspraxis der Kläger mit
- statistischen Vergleich aber insgesamt nicht für aussagekräftig, weil der Kläger zu 1. trotz des Führens
- Zusatzbezeichnung, die dem Arzt ermöglicht, auf eine bestimmte zusätzliche Qualifikation auch öffentlich
- einer Zusatzbezeichnung die Prüfgremien nicht zwingen, den Vergleich der Abrechnungswerte des