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LG Saarbrücken - 7 O 195/08

Landgericht Saarbrücken vom 09.06.2008
Inhalt
  • aufstellen, wo es für sie lukrativ ist, und darauf, dass sie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
  • Satz 1 KrW-/AbfG, § 5 Abs. 1 SAWG). Dem entspricht die Pflicht der privaten Haushalte, den öffentlich
  • . Das ist ihr rechtlich möglich, soweit die Haushalte keine Überlassungspflicht an öffentlich
  • ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt wird, die dem öffentlich-rechtlichen
  • dem Vergleich ohnehin verbundenen negativen Wirkungen für den Mitbewerber noch besondere Umstände

BSG - S 12 RI 284/04

Bundessozialgericht vom 06.05.2010
Inhalt
  • Vergleich vor, der als öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag für die Beklagte bindend sei, denn er
  • der Voraussetzungen des § 59 SGB X in Frage kommt, oder ob anzunehmen ist, dass in einem Vergleich
  • oder zum Teil (unstreitig) erledigen, dass sie einen Vergleich schließen. 19 Ein Anerkenntnis und kein
  • (Prozess-)Vergleich, der unter beiderseitigem Nachgeben den Rechtsstreit beenden soll (BSG vom 21.9.1983
  • - )Anerkenntnis und Vergleich nicht berücksichtigt hat. 28 b) Die Gewährung einer Rente wegen voller

OVG Niedersachsen - 4 LB 262/12

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 08.07.2014
Inhalt
  • bezieht sich nur auf Beiträge der Tagespflegeperson, die aus öffentlich finanzierter Kindertagespflege
  • Betreuungsverhältnisse wurden von der Beklagten öffentlich gefördert. Einige Kinder wurden von der
  • öffentlich geförderten Tagespflege beruhe. Bereits der Wortlaut des § 23 SGB VIII mache deutlich, dass
  • Bezugnahme in § 23 SGB VIII auf § 24 SGB VIII, dass Einnahmen aus nicht öffentlich geförderten
  • Kindertagespflegeverhältnissen sowie Einnahmen aus der Betreuung der Kinder über den öffentlich

EuGH - C-84/03

Europäischer Gerichtshof vom 13.01.2005
Inhalt
  • öffentlich-rechtlichen Auftragsvergabe“ gilt: „Gewerbliche Unternehmen, an deren Kapital die öffentliche
  • , die im Sinne des spanischen Rechts einer öffentlich-rechtlichen Regelung unterworfen seien, obwohl
  • durch die Zulassung einer Erhöhung des ursprünglichen Angebotspreises um 10 % im Vergleich zum
  • eines Mitgliedstaats – Richtlinien 93/36/EWG und 93/37/EWG – Öffentliche Aufträge – Verfahren zur
  • der Ley de Contratos de las Administraciones Públicas (Gesetz über öffentliche Aufträge) vom 16

BFH - II R 12/09

Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
Inhalt
  • Überprüfbarkeit möglich ist. Für derartige neue Gebäude ist ein Vergleich mit den Herstellungskosten für
  • entscheidend, ob der Kläger den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137
  • oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden
  • Neutralität des Staates nicht mit anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu vergleichen, die in den
  • , S. 123; Weides, a.a.O., S. 885, 887; Heinig, Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

SozG Marburg - S 12 KA 85/08

Sozialgericht Marburg vom 10.12.2008
Inhalt
  • sich ferner gegen die vorgenommene Honorarverteilung. Nachgewiesene und öffentlich bekannte
  • Fachgruppe Chirurgie. Seine Praxisinvestitionen seien enorm und überdurchschnittlich im Vergleich zur
  • /sonographische Leistungen im Vergleich zur Fachgruppe häufiger abrechne. Allerdings werde dennoch keine
  • Vergleich mit den vorherigen Quartalen. Es seien ihm auch Beträge wegen einer Überzahlung abgezogen worden
  • PK + EK 670 552 Fallzahlabhängige Quotierung Ziff. 5.2.1 HVV Fallzahlgrenze 592 601 Aktuelle

VG Berlin - 1 A 209.07

Verwaltungsgericht Berlin vom 15.02.2007
Inhalt
  • . August 2007 zurück. Dem im Lauf des Widerspruchsverfahrens beantragten Abschluss eines öffentlich
  • Vergleich zu Gewerberaummieten bezogen auf den von den Klägern genutzten Standort ein tauglicher
  • Sondernutzungsgebührenverordnung im Vergleich zum früheren Rechtszustand zu einer unangemessenen und nicht
  • , die Sondernutzung in öffentlich-rechtlichen Verträgen zuzulassen, ohne dass dann die
  • Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Sondernutzungsvertrags zulassen würde. Da der Beklagte jedoch den

OLG Stuttgart - 1 Sch 1/06

Oberlandesgericht Stuttgart vom 18.08.2006
Inhalt
  • entsprechend § 6 des Vergleichs auf die Restforderung aus dem Vergleich 1.250.660 EUR an den Antragsteller
  • . Oktober 2004 vor dem Landgericht Stuttgart einen Vergleich (Bl. 76 ff. d.A.). Darin verpflichteten
  • Stuttgart geschlossenen Vergleich nicht gehindert. Der Vergleich enthalte kein Aufrechnungsverbot
  • . Darüber hinaus sei der Vergleich unwirksam, weil bei dessen Abschluss niemand Zweifel an der Richtigkeit
  • . Ferner enthalte der gerichtliche Vergleich vom 18. Oktober 2004 Aufrechnungsverbote. Schließlich

LSG Berlin-Brandenburg - L 1 KR 241/07

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.01.2007
Inhalt
  • SGB IV vgl. § 1 Abs. 1 SGB IV). 26 Diese Vorschriften regeln als öffentlich-rechtliche Normen, wann
  • Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt jedoch einmal entstanden, ist zugleich auch der öffentlich-rechtliche
  • Beitragsanspruch begründet worden. Dieser öffentlich-rechtliche Beitragsanspruch unterliegt nicht der
  • Verwirkung oder der Verjährung ausschließlich nach öffentlich-rechtlichen Regelungen. Deswegen ist es für
  • diesen öffentlich-rechtlichen Beitragsanspruch ohne Belang, was nach seiner Entstehung aus dem

LSG Berlin-Brandenburg - L 10 AS 1093/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.05.2006
Inhalt
  • förmliches Gesetz festgelegt worden seien. Denn im Vergleich zu Rechtsverordnungen und
  • Gesichtspunkten nicht erfolgen dürfe. Für eine – im Vergleich zum BSHG weitgehende
  • Streitgegenstandes im Vergleich zum Regelungsumfang der Bescheide der Beklagten auf die Ansprüche allein des
  • Berufungsverfahren gestellten Leistungsantrag im Vergleich zu dem vor dem SG gestellten Antrag eine im Ergebnis
  • Rechnung zu tragen war. Trotz der im Vergleich zu den Regelungen des BSHG weitgehenden

BAG - 3 AZR 959/11

Bundesarbeitsgericht vom 20.08.2013
Inhalt
  • oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden
  • Versorgungskonto (§ 34 KZVKS) im Vergleich zu den vor dem Umstellungsstichtag erworbenen Versorgungspunkten
  • . 3 GG geschützt ist. Die öffentliche Gewalt wird dadurch ebenso wenig von der Beachtung der
  • rentennahe Jahrgänge in § 73 Abs. 2 KZVKS ermittelt. Dies ergab einen Anwartschaftsbetrag iHv. 479,14
  • seine Anwartschaft iSv. § 72 Abs. 1 Satz 1 KZVKS nach den Übergangsvorschriften für rentenferne

BSG - S 5 P 549/06

Bundessozialgericht vom 29.01.2009
Inhalt
  • Personaldurchschnittskosten kalkulieren. Auf den Vergleich allein mit anderen nicht tarifgebundenen
  • Beklagten - das in der Schiedspraxis bekannt geworden sei. Auch bei einem externen Vergleich mit anderen
  • der Vergleich der Kalkulationen für die Jahre 2003 und 2004 mit dem hier zur Entscheidung anstehenden
  • Beklagte indes den externen Vergleich mit anderen Pflegeheimen auf nicht tarifgebundene
  • und des KVJS. Die Beklagte ist der Auffassung, dass ein externer Vergleich zur Feststellung der

LAG Berlin-Brandenburg - 14 Sa 994/08

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 25.09.2008
Inhalt
  • vorgetragen, dem Arbeitsgericht sei wegen des fehlenden Vortragens des Klägers zu dem Vergleich seiner
  • einführend genannten Grundsätzen schon der nötig werdende Vergleich zwischen der Grundtätigkeit
  • Qualifizierung im Vergleich zur Normaltätigkeit dieses Berufs kann sich im Einzelfall aus der Breite
  • Kläger obliegt, ist ein wertender Vergleich zwischen der Grundtätigkeit und der herausgehobenen Tätigkeit
  • darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit

BSG - S 2 KA 167/07

Bundessozialgericht vom 17.09.2008
Inhalt
  • Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten
  • Honorarminderung in Höhe von 10 % für Notfallleistungen öffentlich geförderter Krankenhäuser
  • Leistungen nach ihrem seit 1.4.2005 gültigen Honorarverteilungsvertrag (HVV) mit einem Punktwert in
  • 01210 EBM-Ä und zu dem im HVV für Behandlungen im organisierten Notfalldienst vorgesehenen festen
  • des HVV konstitutiv an der Gestaltung der Honorarverteilung beteiligt, auf deren Wirksamkeit es in

BSG - S 2 KA 162/02

Bundessozialgericht vom 14.12.2005
Inhalt
  • . Der Vergleich mit der aus allgemeinzahnärztlich tätigen Leistungserbringern bestehenden Gruppe sei
  • Durchschnittswerten notwendigen Vergleich der Abrechnungswerte der Gemeinschaftspraxis der Kläger mit
  • statistischen Vergleich aber insgesamt nicht für aussagekräftig, weil der Kläger zu 1. trotz des Führens
  • Zusatzbezeichnung, die dem Arzt ermöglicht, auf eine bestimmte zusätzliche Qualifikation auch öffentlich
  • einer Zusatzbezeichnung die Prüfgremien nicht zwingen, den Vergleich der Abrechnungswerte des