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SozG Düsseldorf - S 8 KR 360/04
Sozialgericht Düsseldorf vom 12.02.2007
- Inhalt
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- Gericht hat zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts einen Befundbericht des E1 sowie das Gutachten
- erforderlich. Dies ergibt sich aus den Ausführungen des behandelnden Arztes E1 und den Schilderungen der
- . 1.100,00 Euro. Nach Einholung einer weiteren Auskunft des E1 kam der von der Beklagten angehörte
- keinesfalls unwirtschaftlich und überschreitet nicht das Maß des Notwendigen. Vielmehr ist sie gegenüber den
- Persönlichkeitsrechts des Patienten bzw. der Berufsausübungsfreiheit des Arztes - sei durch das
LSG Berlin-Brandenburg - L 11 SB 22/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.10.2005
- Inhalt
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- seien seit August 1999 Einschränkungen vorhanden. 3Zur Ermittlung des Sachverhalts zog der Beklagte
- GdB von 50 gerechtfertigt sei. 15 Zur Ermittlung des Sachverhalts hat das Sozialgericht einen
- der linken Brust der Klägerin fand. In dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts, in dem es
- Behandlung. 36 Gleiches gilt für die übrigen Gesundheitsstörungen, die der Beklagte der Bildung des
- Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 20. Oktober 2005 wird
BFH - I R 41/05
Bundesfinanzhof vom 10.05.2007
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- durch diesen. 27b) Dem Ansatz des Sperrbetrages bei der Besteuerung der Klägerin steht das
- "-Personengesellschaft verschmolzen, ist bei der Ermittlung des Verschmelzungsgewinns der Personengesellschaft (§ 4
- Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (Schreiben des Bundesministers der
- Sperrbetrages bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses der Klägerin (§ 4 Abs. 5 UmwStG 1995 a.F
- vom FA berücksichtigte Betrag bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses der Klägerin anzusetzen
LSG Bayern - L 18 V 16/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.12.2002
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- ausdehnend ausgelegt werden. Der Kläger beantragt, das Urteil des SG Würzburg vom 22.02.2001 und den
- 1987 ausgeschlossen. Durch das Anerkenntnis des Beklagten vom 03.03.1999 vor dem BayLSG hat der
- Rechtsinstitut des Herstellungsanspruchs kommt nur in den Fällen zum Tragen, in denen der durch das
- Krankenversicherung des VB eine Auskunft ein, wonach der VB vom 01.05.1988 bis 01.06.1995 voll gegen Krankheitskosten
- der Ermittlung des Einkommens nach § 10 Abs 7 S 1 Buchst a und c BVG abweichend von der VV Nr 9 zu
LSG Sachsen - L 1 KR 11/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 08.08.2001
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- Krankheiten auf. Ihr Umfang betrage zur Zeit 114 cm. Das SG hat zur Ermittlung des medizinischen
- das Körpergewicht der Klägerin im Gutachten des MDK vom 30.04.1998 mit 70,3 kg angegeben worden sei
- das Fett überwiegend in der Bauchhaut angesiedelt sei. Dieses Verteilungsmuster des Fettgewebes sei
- Einschätzung hat der Zustand der Bauchdecke keinen Krankheitswert. Vielmehr handelt es sich nach den
- das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 16. Dezember 1999 abgeändert und die Klage abgewiesen. II
LSG Saarland - L 2 KR 17/02
Landessozialgericht für das Saarland vom 21.01.2004
- Inhalt
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- Auskunft vom 03.11.2003 Bezug genommen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den
- Oberarzt Dr. E. der Chirurgischen Klinik des Marienkrankenhauses W. den Abschluß der Behandlung zu diesem
- Arbeitsunfähigkeit. Anläßlich des Termins zur ambulanten Behandlung am 05.09.2001 stellte der
- erneut in ambulante Behandlung der Chirurgischen Klinik des Marienkrankenhauses W. (Chefarzt Dr. R
- der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 08.05.2002 und die Bescheide
BSG - S 11 KR 215/00
Bundessozialgericht vom 10.04.2008
- Inhalt
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- . Nach der Rechtsprechung des 3. Senats sollte das Merkmal der Erforderlichkeit der Behandlung im
- Zeitpunkt der Behandlung und dem damals verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des
- Behandlung mit den besonderen Mitteln des Krankenhauses bestanden hat. Deshalb kann der Senat nicht
- Rechnungen des Klägers für die stationäre Behandlung der Beigeladenen nur bis zum 18.8.1996. Zur
- des Umfangs ihrer Behandlung den behandelnden Arzt sowie eine Mitarbeiterin des Krankenhauses als
EuG - T-48/96
Gericht der Europäischen Union vom 12.10.1999
- Inhalt
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- sind somit bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts den VVG-Kosten zuzurechnen. Das
- von Imarflex zugeschlagen würden. Dies laufe bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts nämlich
- hinzugerechnet werden. Würdigung durch das Gericht 130. Mit der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts
- der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts und seines Vergleichs mit dem Ausfuhrpreis (erster
- Rat deshalb den Normalwert nicht auf der Grundlage des auf dem thailändischen Markt tatsächlich
OVG Berlin-Brandenburg - 1 B 9.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- seien, belege dies, dass es auf den Zustand des Gehörorgans als solches ankomme. Ein anderes
- Gutachten vom 23. November 2004, wonach die Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten
- könne aber nicht festgestellt werden. Nach der eingeholten Auskunft des Bundesamtes für Straßenwesen
- Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird neben der Streitakte auf die Fahrerlaubnisakte
- sich das Verwaltungsgericht jedoch erst zurückziehen dürfen, wenn es den aktuellen Stand der
OLG Hamm - 20 U 20/04
Oberlandesgericht Hamm vom 14.07.2004
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- . 9192Die Monatsfrist des § 20 Abs. 1 VVG beginnt zu dem Zeitpunkt, zu welchem der für die Ermittlung
- unstreitig geworden, dass der Bruder N4 des Klägers einige Tage vor dem 22.11.1999 über den Agenten
- holte eine Auskunft des N vom 31.12.2002 und (wie vor dem Senat erörtert) eine Auskunft des T vom
- O 437/03 Tenor: Die Berufung des Klägers gegen das am 13. November 2003 verkündete Urteil der 15
- Behandlung in den letzten fünf Jahren zunächst "nein" angekreuzt. Er habe, dies korrigierend, die
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 RJ 32/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.07.2007
- Inhalt
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- Gesundheitszustand ließe es nicht zu, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Zur Ermittlung des Sachverhalts hat das
- . Dies ergebe sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Dr. R, das mit den im Verwaltungsverfahren
- den Verlust des SV-Ausweises der DISOS GmbH vom 09. Juli 2001). Ab dem 20. Juni 1972 übte der
- Auskunft vom 08. August 2001 gegenüber der Beklagten noch angegeben hatte, bei der Tätigkeit des Klägers
- 22. Oktober 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. März 2002 den Antrag auf Gewährung
LSG Niedersachsen-Bremen - L 13 VG 1/05
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 05.06.2008
- Inhalt
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- weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Sitzungsprotokoll, den Inhalt der
- machen. Selbst wenn man unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens auch den Gedanken der Zumutbarkeit
- Ermittlungen des Senats zur Ermittlung der ladungsfähigen Anschriften geboten hätten. Die Möglichkeiten und
- in anderen Vorschriften zur Aufklärung des Sachverhalts im KOV – VfG vorgesehen ist. Mit der
- angesprochen, über die diese bzw. die Geschwister der Klägerin zur Erhellung des Sachverhalts
FG Berlin-Brandenburg - 7 K 3062/06
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 15.12.2003
- Inhalt
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- Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärten. Die Kosten des Verfahrens legte das Gericht dem
- Außenprüfer habe um Übersendung von Nachweisen über den Zeitpunkt der Hinterlegung des Kaufpreises auf dem
- Kosten des Verfahrens dem Beklagten auferlegte. Das Gericht hat im Rahmen der gebotenen summarischen
- zweifeln, da es nicht unüblich sei, dass der Kaufpreis noch am Tage des Kaufvertragsabschlusses auf dem
- als unrichtig heraus, so kann die Steuerfestsetzung, bei der die Berücksichtigung des Sachverhalts
OLG Köln - 20 U 128/05
Oberlandesgericht Köln vom 18.05.2007
- Inhalt
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- Frage nach dem Schutzzweck der Pflicht des Dienstherrn zur richtigen steuerlichen Behandlung des
- erfülle. Dies rechtfertige umgekehrt das Vertrauen des Klägers darin, dass der pauschale Abzug weiterhin
- lediglich gastspielverpflichtet war. Weder dem Sachvortrag des Klägers noch den von der Beklagten
- . Anders sei es bei der Pflicht des Vergütungsschuldners aus § 50a Abs. 4 EStG, den korrekten
- das Finanzamt abgeführt. Die Beklagte habe die steuerliche Behandlung des Klägers damit als eigene
LSG Bayern - L 14 RA 1/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.09.2004
- Inhalt
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- bekanntgegeben. Der Kläger beantragt (sinngemäß), das Urteil des Sozialgerichts München vom 25.10.2001 sowie den
- "). Laut Auskunft des letzten Arbeitgebers vom 29.09.1999 hatte der Kläger die Büroanlage zu bedienen und
- richte. Bei der Behandlung des Klägers liege seit Februar 1997 ein normales Blutbild vor. Bei diesen
- auch der Versicherte, der vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig ist (Übergangsvorschrift des
- Feinbeweglichkeit der rechten Hand erfordert; bei einem Zehn-Finger-System, das nach der Art des