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LSG Bayern - L 17 U 178/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.07.2001
- Inhalt
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- St. Elisabeth-Krankenhaus auf. Bereits vor dem Unfall litt er an einer geistigen Behinderung und
- 24.01.1995, das Gutachten des Arztes für Kinderheilkunde Prof.Dr.H.M.S. (Kinderklinik und
- . (Neurologisches Rehabilitationszentrum Jugendwerk G.) am 17.01.1996 für die Beklagte ein Gutachten (mit
- ausschließlich der angeborenen Lernbehinderung zuzurechnen. Entsprechend den Gutachten des Dr.V. gewährte sie
- bewerten sei. Das SG hat eine Gutachten des Nervenarztes Dr.W.F. (Rhönklinik B.) veranlasst. In dem
LSG Sachsen - L 1 SB 19/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 18.07.2001
- Inhalt
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- Gutachten Prof. Dr ... vom 12. Dezember 2000 und hinsichtlich der HNO-ärztlichen Einschätzungen den
- Behinderung (GdB) sowie die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Vergabe der
- Befundberichte ein. Von Dr. B ..., Fachärztin für Orthopädie in L ..., ließ er ein medizinisches Gutachten
- erstellen. In ihrem Gutachten vom 22. September 1997 diagnostizierte sie folgende Erkrankungen
- Widerspruch ein. Sie leide an Dauernasenbluten, Herzrhythmusstörungen, Kopfschmerzen und
LSG Bayern - L 14 RA 103/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.09.2003
- Inhalt
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- hierfür war ein orthopädisches Gutachten des Dr. R. , der die Diagnosen "Verdacht auf generalisierte
- im Gehen, Stehen und Sitzen für vollschichtig arbeitsfähig gehalten hatte (Gutachten vom 01.10.1998
- bei (sozialmedizinisches Gutachten vom 14.08.1997, Diagnose: Fibromyalgie, mit der Wiederherstellung
- Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen 1996/97; ärztliches Attest des behandelnden Arztes Dr.W. vom
- gefunden hätten (Gutachten vom 06.11.2000). Der Orthopäde Dr.B. stellte in seinem Gutachten vom
LSG Sachsen - L 1 VG 1/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 26.04.2001
- Inhalt
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- ..., Kreisgutachter der Kreisstelle für ärztliches Begutachtungswesen Zwickau-Land, teilte dem Kreisgericht Zwickau
- (Gutachten Prof. Dr. L ... vom 26.02.1988: Körperschaden i. H. v. 40 %) ergäbe sich unter
- Behinderung feststellte. Der Grad der Behinderung (GdB) betrage 30. Unter dem 27.09.1995 stellte der Kläger
- Belastbarkeit und ständig rezidivierende Kopfschmerzen, die wiederholt zur Arbeitsunfähigkeit geführt hätten
- ... Klinikum A ..., hat das SG ein neurologisches Fachgutachten erstellen lassen. In seinem Gutachten vom
LSG Bayern - L 19 R 803/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.11.2007
- Inhalt
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- klagte über ständige Schmerzen in den Armen, Einschlafen der Arme, erhebliche Kopfschmerzen
- Befundberichte den Neurologen und Psychiater Dr.K. gehört, der im Gutachten vom 08.12.2004/15.03.2005 als
- Migräne ist auch der vom SG weiter gehörte Sachverständige Dr.M. im Gutachten vom 19.09.2006
- Neurologe und Psychiater Dr.B. hat das Gutachten vom 13.06.2007 erstattet, in dem grundsätzlich
- sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind
FG Hamburg - 1 Bf 217/10
Finanzgericht Hamburg vom 19.04.2013
- Inhalt
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- Schlussfolgerungen in ärztlichen Gutachten grundsätzlich mit ein. Auch diese sind vom Gericht - in den
- -psychiatrischen Gutachtens. Die Gutachter sollten dabei eine atlanto-axiale Instabilität des Kopfgelenkverbandes
- (PÄD) der Beklagten (Dr. S..., Facharzt für Orthopädie) mit Gutachten vom 24. April 1996 fest, bei dem
- höchstens 20 Schülern pro Klasse zu unterrichten (vgl. Gutachten PÄD, Dr. T..., vom 1.2.2000). Zu
- der Kläger im Rahmen der Behandlung bei Dr. F...-D... an, er leide unter häufigen Kopfschmerzen
OLG Hamburg - 1 Bf 217/10
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 19.04.2013
- Inhalt
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- Schlussfolgerungen in ärztlichen Gutachten grundsätzlich mit ein. Auch diese sind vom Gericht - in den
- -psychiatrischen Gutachtens. Die Gutachter sollten dabei eine atlanto-axiale Instabilität des Kopfgelenkverbandes
- (PÄD) der Beklagten (Dr. S..., Facharzt für Orthopädie) mit Gutachten vom 24. April 1996 fest, bei dem
- höchstens 20 Schülern pro Klasse zu unterrichten (vgl. Gutachten PÄD, Dr. T..., vom 1.2.2000). Zu
- der Kläger im Rahmen der Behandlung bei Dr. F...-D... an, er leide unter häufigen Kopfschmerzen
LSG Bayern - L 14 R 369/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.11.2008
- Inhalt
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- Entscheidung waren neben einem in einem vorangegangenen Rentenverfahren eingeholten Gutachten der
- Gutachten durch Dr.M. vom 20.02.2007 (sozialmedizinische Leistungsbeurteilung: vollschichtiges
- bis unter sechs Stunden) sowie ein nervenärztliches Gutachten der Dr.S. vom 02.05.2007
- - Versorgungsamt - vom 17.10.2006 über einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 vor. Das SG holte
- ein. Im Wege der Beweisaufnahme veranlasste es Gutachten auf chirurgisch-orthopädischem sowie
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 B 10/05 SB
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2005
- Inhalt
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- der Behinderung (GdB) des Klägers nach dem zum 01.07.2001 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch
- Kopfschmerzen und sei dauerhaft auf die Einnahme von Schmerzmitteln angewiesen. Das SG hat die Einholung von
- Zeugenaussagen der behandelnden Ärzte einhole, um zu prüfen, ob ein Gutachten erforderlich sei. Die
- Anhaltspunkte umso mehr, wenn die Kopfschmerzen als Migräne auftreten, wie von Frau N unter
- ärztlichen Unterlagen genügen nicht, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers ausreichend
LSG Bayern - L 6 RJ 696/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.08.2001
- Inhalt
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- beantragt. Er wurde darauf durch den Internisten Dr.K. untersucht, der in seinem Gutachten vom
- unter anderem ein orthopädisches Gutachten von Prof.Dr.M. eingeholt, der in seinem Gutachten vom
- Gutachten zur weiteren Abklärung erforderlich. Aus funktionellorthopädischen, teils aus psychiatrischen
- Gutachten von Dr.v.L. eingeholt. Dieser hat in seinem Gutachten vom 16.03.2000 als
- . mit einem nervenärztlichen Gutachten zum beruflichen Leistungsvermögen des Klägers beauftragt, das
LSG Bayern - L 6 R 684/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.07.2005
- Inhalt
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- berufliches Leistungsvermögen entnahm die Beklagte dem Gutachten der Fachärztin für Psychiatrie
- und Psychiatrie Dr. A. (Gutachten vom 25.07. 2003). Dieser stellte bei dem Kläger ein Wirbelsäulen
- Kopfschmerzen verstärkt, in den Knien habe er große Schmerzen, die Gehfähigkeit sei eingeschränkt
- Psychotherapie R. vom 19.02.2004 hin. Der Senat holte das chirurgisch-orthopädische Gutachten von Dr
- . L. vom 30.11.2004, das nervenärztliche Gutachten von Dr. K. vom 01.12.2004 sowie das internistische
LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 SB 42/08
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 28.09.2010
- Inhalt
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- bei dem Kläger ab 1. März 1995 einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 sowie die Merkzeichen "G" und
- "B" festgestellt. Als Funktionsbeeinträchtigung wurden die psychische Behinderung (Einzel-GdB 100
- das Gutachten des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. I. vom 6. November 1996, welches im
- Kläger die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" und legte das Gutachten des Dr. I. aus November 1996
- unerträgliche Kopfschmerzen. Der Beklagte hat vorgetragen, dass der Kläger aufgrund der bei ihm vorliegenden
LSG Bayern - L 13 R 761/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.12.2007
- Inhalt
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- den Gutachten des Dr. K. und Dr. H. sowie des Gutachtens der Dr. E. nicht zu belegen. Das SG hat mit
- eingeholte Gutachten des Dr. A. und die Ausführungen der im Verwaltungsverfahren gehörten Gutachter
- Gutachter führte in seinem Gutachten aus, der Kläger habe bei früheren Untersuchungen eine
- ärztlichen Bericht zum Unfall vom 19. Dezember 1997 vom 25. Mai 1999 und die ärztliche Stellungnahme vom 22
- Behinderung (GdB) von 60 anerkannt. Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Schwaben (jetzt: Deutsche
LSG Bayern - L 20 RJ 132/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 17.07.2002
- Inhalt
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- schlüssigen Ausführungen der ärztlichen Sachverständigen Dr.K. und Dr.O. in den Gutachten vom 19.11.2001 bzw
- durch den Chirurgen Dr.G ... Er diagnostizierte im Gutachten vom 18.07.1996 ein chronisches
- . Der Internist Dr.S. , Chefarzt der Inneren Abt. des Städt. Krankenhauses W. , erstattete das Gutachten
- möglich. Die Ärztin für Psychiatrie-Psychotherapie Dr.U.S. stellte im Gutachten vom 25.11.1998 neben
- vollschichtig für zumutbar. Auf Antrag der Klägerin hat das SG den Orthopäden Dr.C. gehört, der im Gutachten vom
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 SB 97/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2002
- Inhalt
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- zugelassen. Gründe: 1I. 23Die Klägerin begehrt die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB
- Begehren weiterverfolgt. 15Das SG hat Gutachten von dem Oberarzt der Chirurgischen Klinik des St. K
- Neurologin und Psychiaterin T1 eingeholt. 16Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gutachten vom
- wesentliche Änderung eintritt. Eine solche Änderung im Ausmaß der Behinderung ist u.a. nur dann nach Nr
- und vasomotorische Kopfschmerzen" verursachen nach den Feststellungen der beiden Sachverständigen Dr