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OLG Saarbrücken - 5 U 70/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 23.11.2005
- Inhalt
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- Beklagten am 22.9.2003 beauftragten Detektivbüros, der Fa. E. GmbH, Ermittlungen über Art und Umfang einer
- Beruf ausgeübt noch sei er einer anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Er habe sich in diesem
- ansonsten keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sei. Letztlich sei die von der Beklagten
- anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der
- die Fortführung der Erwerbstätigkeit gerichtet gewesen wäre (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, VersR
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 A 4822/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.02.1999
- Inhalt
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- insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft. Zwar ist es für einen Ausländer schwer zu beweisen
- der großen Familie kaum in der Lage gewesen sein, einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit nachzugehen
- Erwerbstätigkeit erwartet werden. Dagegen war es dem Kläger zu 1. zumutbar, durch eine Arbeitsaufnahme zur
- § 30 Abs. 1 Alt. 2 AuslG aufweist, in den Fällen des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG anwendbar. Vgl
- Libanon und gaben als Geburtsort C. an. Die Klägerin zu 8. wurde am 25. Oktober 1990 im Bundesgebiet
OLG Brandenburg - 10 UF 23/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.01.2010
- Inhalt
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- des Kindes D… G… an einer Erwerbstätigkeit gehindert war. Da das Kind am ….1.2008 geboren worden
- ersten drei Lebensjahre des Kindes unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet sei, einer Erwerbstätigkeit
- tatsächliche Einkünfte gedeckt ist. Auf ein fiktives Einkommen aus Erwerbstätigkeit muss sie sich
- Allerdings trifft den Beklagten entgegen der Auffassung des Amtsgerichts die Darlegungs- und Beweislast
- der Ausübung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist und sich eindeutig von den Kosten der privaten
BGH - s am 14.08.200
Bundesgerichtshof vom 03.03.2009
- Inhalt
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- Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe, sowie aus der Dauer der Ehe ergeben. 30 Zwar führt
- Beweislast für alle Tatsachen, die zu einer Befristung oder Beschränkung führen können, weil § 1578 b BGB
- vorgetragen, die - wie z. B. die Aufnahme einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit in dem erlernten oder vor der
- späteren Altersunterhaltsanspruch bei vorübergehender Unterbrechung der Erwerbstätigkeit stellt nach
- geborene Beklagte war bei Aufgabe ihrer Tätigkeit in ihrem erlernten Beruf gerade einmal 23 Jahre alt
AG Kassel - 541 F 40/97
Amtsgericht Kassel vom 04.11.2009
- Inhalt
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- Einkünfte aus Erwerbstätigkeit. Für den Kläger ist ein Einkommen in Höhe von 3.855,13 DM, für die
- , aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während Kindes, aus der Gestaltung von
- Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben
- ; Ehinger, in: FuR 2009, 105 (106)). 29 Der Kläger trägt die Beweislast dafür, dass der Beklagten keine
- alt und mittlerweile arbeitslos. Die Anstellung, die sie nach der Kündigung bei der C GmbH erhalten
LSG Bayern - L 19 R 207/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.06.2008
- Inhalt
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- Dr.L. und Dr.W. gestützt, die die Klägerin für fähig erachtet haben, einer Erwerbstätigkeit in
- Begutachtung geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu ihren Lasten. Mit der Verweigerung
- bereits durch die Anordnung einer weiteren Begutachtung von Amts wegen durch Dr.M., aber auch durch
- Widerspruchsbescheid vom 09.08.1999 abgelehnt worden. Die dagegen erhobene Klage hat die Klägerin am
- 16.08.2000 zurückgenommen. Am 06.05.2002 beantragte die Klägerin erneut die Gewährung von Rente
OLG Saarbrücken - 9 WF 37/09
Saarländisches Oberlandesgericht vom 23.06.2009
- Inhalt
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- , einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und diese sich nicht auf die bisherige Rolle der Hausfrau
- daraus für die Unterhaltshöhe ergeben (BGH, FamRZ 1992, 539), wobei die Darlegungs- und Beweislast
- ihr zumutbaren vollschichtigen Erwerbstätigkeit jedenfalls auf Dauer keine ehebedingten Nachteile
- . Gründe I. Die zwischen den Parteien am . August 1983 geschlossene Ehe wurde auf den der Antragsgegnerin
- am 14. Februar 2006 zugestellten Scheidungsantrag des Antragstellers durch Urteil des Amtsgerichts
OLG Hamm - 1 UF 208/07
Oberlandesgericht Hamm vom 20.05.2008
- Inhalt
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- auch durchaus um eine Erwerbstätigkeit bemüht, soweit ihr dies möglich gewesen sei. Zunächst habe
- Gesundheitszustand an einer frühen Wiederaufnahme ihrer früheren Erwerbstätigkeit oder deren
- zuzurechnen. Auszugehen ist insoweit von der Darlegungs- und Beweislast des Beklagten für seine
- Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben. 35Im konkreten Fall waren die
- auch für den Fall, in dem etwa eine Erwerbstätigkeit allein an der bestehenden Arbeitsmarktlage
OLG Karlsruhe - 2 UF 45/09
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 24.02.2011
- Inhalt
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- Der Beklagte erhielt Leistungen des Studentenwerks Heidelberg, Amt für Ausbildungsförderung, wie
- Wirkung zu zahlen an das Land Baden- Württemberg, Studentenwerk Heidelberg, Amt für
- übergegangen sind, zu zahlen an das Land Baden-Württemberg, Studentenwerk Heidelberg, Amt für
- Land Baden-Württemberg, Studentenwerk Heidelberg, Amt für Ausbildungsförderung; zukünftige
- an das Land Baden-Württemberg, Studentenwerk Heidelberg, Amt für Ausbildungsförderung. 92 Mit
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 RJ 26/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.11.2003
- Inhalt
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- psychoorganisches Syndrom beschreiben. Der Kläger sei den Anforderungen einer Erwerbstätigkeit zur Zeit
- nicht mehr in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies folge aus der auf neurologisch
- Untersuchungstag für nachgewiesen erachtet und für die Zeit davor die objektive Beweislast (d.h. die Last
- 2000 bewilligte die Beklagte dem Kläger Rente wegen Berufsunfähigkeit. Die Rente beginne am 1. Juli
- Antriebsminderungen lasse sich das Gesamtbild aus psychologischer Sicht am ehesten als ein
LSG Sachsen-Anhalt - L 3 RJ 139/04
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 14.01.2010
- Inhalt
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- Bemühungen nicht möglich sei, zwei Stunden täglich leistungsfähig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; sie
- Erwerbstätigkeit nachzugehen, ohne dass ein besonderes Pausenzeitregime erforderlich sei. Auch die
- soweit verringert sei, dass eine vollschichtige Erwerbstätigkeit hier zu einer erheblichen
- Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, eine Erwerbstätigkeit in gewisser
- 2002 vollschichtig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies ergibt sich für den Senat aus dem Ergebnis
VG Aachen - 9 K 1457/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 24.04.2009
- Inhalt
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- Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) und
- Ausländerbehörde die Beweislast für das Vorliegen von Ausweisungstatbeständen trägt; vorliegend steht aber in
- worden, da sie nach chinesischer Altersrechnung erst 2004 18 Jahre alt geworden sei. Einen Reisepass
- 2006 von Amts wegen abgemeldet worden sei und keine neue Anschrift bekannt sei. 5Mit bestandskräftigem
- erhobene Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1, 1. Alt. der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO) ist zulässig, aber
LSG Sachsen - L 6 LW 36/99
Sächsisches Landessozialgericht vom 22.02.2001
- Inhalt
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- der Kläger die objektive Beweislast. Im vorliegenden Fall stünden die mit der Stilllegung
- (LSG) teilte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Gartenbau ... in dem Parallelverfahren L 6 LW
- Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21. Februar 1989 (BGBl. I Seite
- entfällt. e) Art und Umfang der Beschäftigung der Arbeitnehmers vor der Stilllegung/Abgabe Hierbei
- Beteiligten streiten über die Gewährung von Ausgleichsgeld für die Zeit ab dem 01.08.1996. Der am
OLG Koblenz - 10 U 208/06
Oberlandesgericht Koblenz vom 01.12.2006
- Inhalt
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- seiner Darlegungslast genügt, trifft den Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass keine
- andere Erwerbstätigkeit in einem die Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang ausgeübt werden kann (BGH
- Zwangshaltungen jeglicher Art einzunehmen, wozu Bücken, Winden, Strecken und Überkopfarbeiten gehören
- beherrscht. Etwaige Defizite müssen nach Art und Umfang im Rahmen einer angemessenen Einarbeitung, wie sie
- nach Treu und Glauben ausgeschlossen. Geschäftsnummer: Verkündet 10 U 208/06 am 1. Dezember 2006 6 O 2
VG Karlsruhe - 2 K 13/10 R
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 20.01.2011
- Inhalt
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- erging am 31.05.2007 und damit noch innerhalb der Jahresfrist. 71 bb.) Auch die in Art. 49 Abs. 5 VO
- Gewährung einer Ausgleichszulage zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum
- nicht entgegen, dass Teile der Rechtsprechung dem Begünstigten die Beweislast für das Vorliegen der
- Hangneigung von über 50% aufgewiesen hatten. Außerdem wurde nach Maßgabe des Art. 51 VO (EG) 796/2004 ein
- in Bezug auf die genannten Flächen der Gemarkung ... und ... der Kläger nach Art. 49 Abs. 4 VO (EG