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BGH - II ZR 199/06
Bundesgerichtshof vom 10.12.2007
- Inhalt
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- . 15b) Daneben kann der Kläger die Mahnkosten von 5,00 € als Verzugsschaden gemäß §§ 288 Abs. 4, 286
- Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja
- nur dann, wenn der empfangene Ausgleich niedriger ist, sondern auch im umgekehrten Fall, wenn die
- Aktionär der F. AG (vormals F. N. AG). In dieser Eigenschaft erhebt er gegen die Beklagte als
- resultierenden Differenzbetrag von insgesamt 5.931,00 € (19,77 € x 300) überwies sie an den Kläger als
OLG Düsseldorf - III-2 Ss 139/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 04.04.2005
- Inhalt
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- aufgrund des im Dezember 1996 ergangenen Schätzungsbescheides, der die Steuer niedriger als
- dieses Berichts ist dem Urteil als Anlage beigefügt. Weitere diesbezügliche Feststellungen sind dem
- zutreffend ermittelt hat. Die bloße Bezugnahme auf einen dem Urteil als Anlage beigefügten
- wird. Diese Rechtsanwendung obliegt dem Strafrichter und nicht dem als Zeugen gehörten Beamten der
- , als ein - nach einer Schlussbesprechung ergehender und regelmäßig nur knapp gefasster
OVG Saarland - 3 R 7/05
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 03.02.2006
- Inhalt
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- auf Entzündungsprozesse auch in niedriger Dosis vor. Als Arzneimittel sei Weihrauchextrakt den
- bis 900 mg Tagesdosis liegt, ist die Hälfte der Untergrenze (ca. 450 mg) sicherlich als niedrige
- Weihrauchextrakt. Die Klägerin bezieht ihr Produkt nach eigenen Angaben aus Österreich, wo es als
- , Fertigpräparate aus Weihrauchextrakt seien in Indien als Arzneimittel zugelassen und die
- als Lebensmittelimport aus dem EU-Land Österreich gemäß § 47 a LMBG ein verkehrsfähiges Erzeugnis
BGH - 2 StR 518/13
Bundesgerichtshof vom 08.01.2014
- Inhalt
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- der versuchten gefährlichen Körperverletzung auf eine niedrigere Freiheitsstrafe als sechs Monate
- sechs Monaten im Fall II. 2 der Urteilsgründe auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als zwei
- Aufhebung und Zurückweisung der Sache an das Landgericht (siehe dazu BGH, Beschlüsse vom 7. November 2012
- Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 8. Januar 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1
- von Einzelfreiheitsstrafen aus einer anderen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei
LSG Berlin-Brandenburg - L 15 KR 76/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.10.2004
- Inhalt
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- einkommensabhängig vorzunehmen, jedoch ebenfalls niedriger, als es der tatsächlichen Beitragseinziehung durch die
- 2002, 384). Diese Auslegung folgt aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 20 Abs. 4 Satz 3
- jedenfalls im hier streitbefangenen Zeitraum der Jahre 1999 bis 2001 als hauptberuflich selbständig
- Pflegeversicherungsbeiträge mehr, als es seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprochen hätte
- Beitragsbemessung des Klägers als Mindestbemessung für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige nach der
OVG Berlin-Brandenburg - 9 B 65.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 24.09.2007
- Inhalt
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- Grundstücksfläche mehr als nur untergeordnet ist. Der in § 4 Abs. 3 BGS-ES 2004 geregelte Artabschlag kann
- kommt vorliegend als Rechtsgrundlage nicht in Betracht, da sie erst nach dem Ergehen des
- erfüllt die BGS-ES 2009 im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid nicht. 14 Als Rechtsgrundlage scheidet
- damit für die BGS-ES 2004 gilt, lässt es als fraglich erscheinen, ob Regelungen zur Ermittlung des
- dieser Bestimmung gelten Grundstücke, die mit einer Kirche bebaut sind, als eingeschossig bebaubar
LG Ravensburg - 8 O 89/06
Landgericht Ravensburg vom 28.07.2006
- Inhalt
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- , als es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht (§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, § 49 b Abs. 1
- das Verbot in § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO, geringere Gebühren zu verlangen als es das RVG vorsieht
- scheide ein Verstoß gegen §§ 49 b Abs. 1 BRAO aus. Die Rechtsprechung, auf die die Verfügungskläger
- als Rechtsanwälte ebenfalls zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammengeschlossen. 3Am 10.06.2006
- Hinweis: 4"Als besondere Dienstleistung bieten wir ab dem 01.07.2006 jeweils mittwochs und freitags von
Überhöhter Spritverbrauch als Mangel ?
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 14.07.2011
- Inhalt
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- niedriger ansetzt, wenn der tatsächliche Verbrauch erheblich, d.h. um mehr als 10 %, von den
- rechtskräftig) die Klage eines Käufers abgewiesen, der an seinem Fahrzeug überhöhten Spritverbrauch als
- gewinnen, dass die o.g. 10-%-Grenze überschritten war. Update 21.04.2009: Das LG Aachen als
- Sache abholen ? BGH: Beweislast nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
- den Rücktritt (§ 323 Abs. 5 BGB) erst bei 10 % Abweichung erreicht ist. Update 14.07.2011: Das LG
BGH - 2 StR 331/12
Bundesgerichtshof vom 07.11.2012
- Inhalt
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- verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren auf eine niedrigere Freiheitsstrafe als drei Jahre und neun
- drei Jahren und neun Monaten im Fall II 16 auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte
- strafschärfend gewertet. Dies zwingt hier jedoch nicht zur Aufhebung und Zurückweisung der Sache an das
- Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 7. November 2012 gemäß § 349 Abs. 2
- und 4, § 354 Abs. 1 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des
OLG Oldenburg - SS 266/94
Oberlandesgericht Oldenburg vom 22.07.1994
- Inhalt
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- die Höchststrafe der fortgesetzten Handlung in der Regel niederiger ist als die sich bei Tatmehrheit
- aus § 54 Abs. 2 StGB ergebende Obergrenze, kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Tatgericht bei
- zwei Jahren verurteilt hat. Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge insoweit Erfolg, als
- der Angeklagte mit der Einstellung von Mitarbeitern als Handelsvertreter nach vorangegangener, von
- , zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumgänglich ist. Dieses als
LAG Köln - 2 Ta 356/09
Landesarbeitsgericht Köln vom 11.11.2009
- Inhalt
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- Gegenstandswert auch niedriger oder höher anzusetzen, wobei insbesondere auf die Bedeutung der Sache
- überschritten, als es den Regelwert von 4.000,00 € festsetzte. Hinsichtlich der Bedeutung und
- gerichtliche Wahlvorstandsbestellung als Verfahrensart zulässig war. Streitig war lediglich, welche Personen
- Aachen, 4 BV 61/09 Schlagworte: Streitwert, Einsetzung Wahlvorstand Normen: § 33 Abs. 3 RVG Sachgebiet
- . Zur Begründung führen sie aus, dass um drei verschiedene Personen gestritten worden sei, weswegen
BGH - VIII ZR 218/08
Bundesgerichtshof vom 08.07.2009
- Inhalt
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- gezahlter Miete gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB wegen einer Abweichung der tatsächlichen von
- Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ
- , derartige Gebäude mit niedriger Deckenhöhe und freiliegenden Deckenbalken habe die Zweite
- aufgehoben, als auf die Berufung der Beklagten die Klage in Höhe von 1.219,83 € nebst Zinsen in
- a) zur Benutzung als Wohnung … Die Wohnfläche ist mit ca. 92 qm vereinbart. Berechnungsgrundlage
OLG Düsseldorf - I-2 W 10/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.04.2010
- Inhalt
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- Sinne der §§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt. In der Sache hat die Beschwerde
- maßgeblich (vgl. a. Senat, InstGE 11, 174, 175, 176 – Sitzheizung). Als Wert des Unterlassungsanspruchs
- 718 als das zentrale Schutzrecht an, wobei er davon ausgeht, dass gemäß der vom Landgericht in den
- vernünftige Lizenzvertragsparteien hier den Verkaufspreis für die (auch) als eigenständige Geräte
- Nachhinein aber, dass beide Parteien mit einer zu niedrigen Streitwertangabe prozessiert haben, ist eine der
LAG Rheinland-Pfalz - 1 Ta 147/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 14.06.2007
- Inhalt
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- als das Verfahren über den Antrag von § 33 Abs. 9 S. 1 und S. 2 RVG nicht gebührenfrei gestellt. Auch
- . Vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG, also von 4.000,00 Euro, ist vorliegend ein Abschlag in Höhe
- , nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000,00 Euro anzunehmen. Die Regelung
- des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000,00 Euro anzunehmen. Nach ständiger
- Grund ist auch der Arbeitsaufwand der Beschwerdeführer als gering einzuschätzen. Dies alles
OLG Hamm - s OWi 196/99
Oberlandesgericht Hamm vom 15.04.1999
- Inhalt
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- Vorschriftzeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige
- Geschwindigkeitsüberschreitung "in I" begangen worden sein soll und als verletzte Vorschrift auch § 3 Abs. 3 StVO
- zwischen der Höhe der Geldbuße und dem Fahrverbot als Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
- Umstands, daß der Betroffene bislang im Straßenverkehr nicht aufgefallen ist, zur Festsetzung sowohl der Regelbuße als auch eines Fahrverbots führen können.
- Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird in