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LG Köln - 5 O 479/04
Landgericht Köln vom 30.08.2005
- Inhalt
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- §§ 346 Abs.1, 323, 434 Abs. 1, 437 Nr. 2 BGB zu. 17Die Parteien haben einen wirksamen Kaufvertrag gemäß
- will. 18Ein Rücktrittsgrund gemäß §§ 434 Abs. 1 , 437 Nr. 2 BGB ist gegeben. Die Abweichung der
- Sinne des § 439 Abs. 1 BGB zu setzen. (Palandt/ Putzo, a.a.O., § 437 Rdn. 4). Eine solche
- von 1.311,96 € ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 437 Nr. 3 BGB. Aus § 325 BGB folgt, dass neben dem
- §§ 433, 311 b Abs. 1 BGB über die Eigentumswohnung geschlossen. Dieser wurde durch die schriftliche
OLG Köln - 3 U 157/04
Oberlandesgericht Köln vom 16.01.2007
- Inhalt
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- Frachtführers Normen: EGBGB Art. 6, 28 Abs. 4, 40, 41, BGB § 823 Abs. 1 HGB §§ 434, 437, TZG §§ 634, 639
- § 637 TZG bzw. 437 HGB. Es sei von einem qualifizierten Verschulden der Beklagten auszugehen, denn
- deshalb aus, weil die Beklagte zu 2) der Klägerin gemäß §§ 434 Abs.1, 437 Abs.2 HGB den im
- Beklagten zu 2) gemäß §§ 434, 437 HGB der primär gegenüber der Beklagten zu 1) wirkende
- Anwendung des § 434 Abs.1 HGB scheidet auch nicht im Hinblick auf § 435 HGB deswegen aus, weil der Schaden
LG Bonn - n EUR 25.000
Landgericht Bonn vom 14.05.2004
- Inhalt
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- Normen: §§ 56, 407, 428, 429, 431, 435 HGB; 305 b, 305 c BGB, Abschnitt 2 Abs. 2, Abschnitt 6
- Beschränkung des § 56 HGB verstößt die AGB- Bestimmung gegen § 307 BGB. Sofern (darüber hinaus) durch den
- voll haftet. Die Haftungsbegrenzung in § 431 Abs. 1 HGB gilt gem. § 435 HGB dann nicht, wenn der
- im Sinne von §§ 435, 428 HGB auszugehen. Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR
- . Ansprüche nach Abschnitt 6 Abs. 1 und nach § 435 HGB i.V. § 414 Abs. 1 S.2 2.Hs HGB verjähren in
BGH - VIII ZR 91/13
Bundesgerichtshof vom 08.04.2014
- Inhalt
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- einer mangelhaften Sache (§ 437 Nr. 3, §§ 280, 281 Abs. 1 BGB) oder wegen unberechtigter Verweigerung
- die weitere, vom Berufungsgericht im Zusammenhang mit § 439 Abs. 4 BGB aufgeworfene Rechtsfrage, ob
- , BGB, 73. Aufl., § 439 Rn. 24 f.; Erman/Grunewald, BGB, 13. Aufl., § 439 Rn. 18; Staudinger
- /Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb. 2014, § 439 Rn. 135; MünchKomm-BGB/Westermann, 6. Aufl., § 439 Rn. 13
- Kaufpreisanspruch zuerkannt (§ 433 Abs. 2 BGB) und Schadensersatzansprüche der Beklagten wegen Lieferung
LG Bielefeld - 3 O 296/06
Landgericht Bielefeld vom 10.11.2009
- Inhalt
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- Klägerin wegen des hinterlegten Kaufpreisteils gem. §§ 433, 434, 437 Nr. 1, 439 und 320 BGB auf ein
- Zurückbehaltungsrecht berufen (vgl. Palandt-Weidenkaff § 437 BGB, Rdnr. 14 und Palandt-Grüneberg
- § 320 BGB, Rdnr. 9). Rechtsfolge wäre gem. § 322 BGB die Verurteilung Zug um Zug gegen
OLG Köln - 3 U 46/03
Oberlandesgericht Köln vom 19.08.2003
- Inhalt
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- § 435 HGB anzulasten (dazu unten unter Ziffer 4.). Die Verjährungsfrist beträgt daher gemäß § 439 Abs
- sich bereits aus § 439 Abs. 2 Satz 2 HGB ergebe. Zudem könne auch nur die Reklamation eines
- vorliege, könne sie sich auf die Haftungsbegrenzung des § 431 HGB berufen. Die Beklagte beantragt, 10das
- zu Recht eine Verjährung der Klageforderung verneint. Gemäß § 439 Abs. 2 Satz 2 HGB begann die
- die Verjährung gemäß § 439 Abs. 3 HGB gehemmt wurde. Die Hemmung endete durch das Ablehnungsschreiben
Höhe des Krankengeldes gemäß § 47 SGB V
Sönke Nippel vom 13.06.2014
- Inhalt
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- Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt), § 47 Abs. 1 S. 1 SGB V. Das aus... (...)
LG Aachen - 5 S 40/03
Landgericht Aachen vom 11.04.2003
- Inhalt
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- Schlagworte: Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 437 Nr. 3
- den §§ 280 Abs.1 Satz 1, 437 Nr.3 BGB zu ersetzen sind (so Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003
- den engeren Verzugsvoraussetzungen der §§ 286, 280 Abs.2, 437 Nr.3 BGB (so Dauner-Lieb in
- eine gegebenenfalls über die §§ 286, 280 Abs.2, 437 Nr.3 BGB schadensersatzbegründende
- mangelhaften Pkw (§ 434 Abs.1 BGB) zu vertreten hätte. Hinsichtlich dieser letztgenannten
OLG Saarbrücken - 5 U 726/03
Saarländisches Oberlandesgericht vom 07.04.2004
- Inhalt
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- Satz 1 1. Alt. BGB spätestens im Jahr 2000 gemäß § 439 HGB eingetreten. Nach § 439 Abs. 1 Satz 1
- gemäß Art. 32 CMR und § 439 HGB erhoben. Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 8.985,44
- festhält, der Rückzahlungsanspruch sei gemäß Art. 32 CMR bzw. § 439 HGB bereits nach einem Jahr verjährt
- aus einer Beförderung, die den Vorschriften dieses Unterabschnitts (§§ 407 ff. HGB - Frachtverträge
- Neuregelung von § 439 HGB ist bewusst Art. 32 CMR nachgebildet. Sie soll wie Art. 32 CMR unabhängig davon
LG Kleve - 5 S 57/04
Landgericht Kleve vom 27.08.2004
- Inhalt
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- Kaufvertrages gemäß §§ 433, 434, 437 Nr. 2, 441, 346 BGB zu, weil der Pkw mit Mängeln behaftet war. 10Der
- §§ 433, 434, 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB. 15Soweit der Kläger behauptet, das Fahrzeug sei entgegen
- scheitert auch eine Haftung aus § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB, da das Vorhandensein von Alarmanlage und
- Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB und damit ein Mangel nicht festgestellt werden. Die bloße
- Schlagworte: Garantie, Internetanzeige Normen: § 444 BGB Leitsätze: Für konkret wertbildende Angaben
OLG Frankfurt - 17 U 230/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.05.2005
- Inhalt
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- , § 435 HGB, § 439 HGB Aktenzeichen: 17 U 230/04 Dokumenttyp: Urteil Tenor Auf die Berufung der Klägerin
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 17. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 11.05.2005 Normen: § 431 HGB
- Frachtführerin in Höhe von 891,52 unwidersprochen berechneten Höchstbetrages (§ 431 HGB). Entgegen
- der Auffassung des Landgerichts ist diese Forderung (§ 431 HGB). Entgegen der Auffassung des
- Landgerichts ist diese Forderung gemäß § 439 Abs. 3 HGB wegen der unstreitigen Geltendmachung durch
AG Wesel - 27 C 190/03
Amtsgericht Wesel vom 01.12.2003
- Inhalt
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- de Klägerin gem. §§ 433 I S. 2, 434, 43437 Nr. 2, 347 II i. V. m. 346 III Nr. 2 BGB ersetzen. Der Tod
- , 437 Nr. 2, 346 I, 323 I, 326 V BGB in Verbindung mit 474 I S. 1, 476 BGB. 2829Der verkaufte Hund
- ist mangelhaft. Er war nämlich nicht frei von Sachmängeln im Sinne von § 434 Abs. 01 Satz 2 Nr. 2 BGB
- gem. § 347 II BGB zu. Die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche stellen derartige
- im Sinne § 347 BGB, so ergibt sich die Pflicht zum Ausgleich als Schadenersatz gem. den oben
OLG Oldenburg - 2 U 77/01
Oberlandesgericht Oldenburg vom 23.05.2001
- Inhalt
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- : Kein Sachgebiet eingetragen Normen: HGB § 431, HGB § 435 Leitsatz: 1. Die Haftungsbeschränkung des
- Haftungsbeschränkung des § 431 HGB nicht ein, da die Voraussetzungen des § 435 HGB vorliegen. Nach dieser
- § 431 HGB entfällt, wenn eine Fehlzustellung mit dadurch bewirktem Verlust der Sendung darauf beruht
- zugewiesen war. 2. Der Verrichtungsgehilfe des Frachtführers handelt leichtfertig im Sinn von § 435 HGB
- Klägerin gemäß §§ 398 BGB, 459, 425, 429 HGB dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet
BGH - I ZR 61/12
Bundesgerichtshof vom 11.04.2013
- Inhalt
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- beauftragten Subunternehmer den Schaden im Sinne von § 435 HGB leichtfertig verursacht hätten. Der
- von der Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 407 ff. HGB auf den zwischen der Versicherungsnehmerin
- gewesen. Der Transport der Maschinen per Lkw nach Bremerhaven wäre nach den §§ 407 ff. HGB zu
- . September 2007 I ZR 207/04, BGHZ 173, 344 Rn. 23). 21Nach § 452 HGB sind die Vorschriften der §§ 407
- maßgeblichen Bestimmungen der §§ 407 ff. HGB beurteile. Das lässt entgegen der Ansicht der
LG Bonn - 5 S 14/06
Landgericht Bonn vom 07.06.2006
- Inhalt
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- nicht verjährt. § 439 Abs. 3 HGB und § 203 BGB seien nebeneinander anwendbar. Es sei nicht
- ersichtlich, warum § 439 Abs. 3 HGB gegenüber § 203 BGB lex specialis sein solle. Der Rückgriff auf die
- der Ansicht, dass die Vorschrift des § 203 BGB im Transportrecht durch § 439 Abs. 3 HGB als
- in Verhandlungen eingetreten. 21In der Literatur ist indes umstritten, ob § 203 BGB neben § 439 HGB
- , § 439 Abs. 3 HGB sei lex specialis mit der Folge, dass § 203 BGB auf alle Ansprüche gegen den