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BVerwG - 6 C 7.13
Bundesverwaltungsgericht vom 29.01.2015
- Inhalt
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- . Ferner erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass hiermit in Rechte des Klägers
- rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Klägers eingreifen (Beschluss vom 29
- Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung kommt es daher in den Fällen der
- tatsächlich erfassten Kennzeichens mit einem im Fahndungsbestand vorhandenen Kennzeichen angezeigt wird, ein
- Bundesverwaltungsgericht Dr. Graulich, Dr. Möller, Hahn und Prof. Dr. Hecker für Recht erkannt: Die Revision des
Gerichtsstand: Buchung ausländischer Airline
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 04.03.2020
- Inhalt
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- Frankfurter Standort genannt ist. Dies reicht den Gerichten aber nicht aus. Es war keine
- Zweigniederlassung in Deutschland an der Buchung beteiligt, im Frankfurter Büro geht es lediglich um Marketing
- die Vorschrift nicht anwendbar ist. Wie geht es mit dem Streit um die Stornierung der Buchung
- gesprochen ist. Ob der Kläger in Revision gehen wird, ist unklar. Ansonsten bliebe dem Kläger nur
- noch eine Klage in Frankreich, sofern die Klagefrist noch nicht verstrichen ist. Was ist bei
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 5299/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.05.2002
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe: 2627Die Berufung ist mit dem Hauptantrag begründet. Die im Wege einer gemäß §§ 91
- ) gehört. Im Grundbuch sind die beiden Herren M. "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" als Eigentümer
- . Sodann heißt es in dem Bescheid: "Für diesen Betrag werden Sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts M
- öffentlichen Interesses hat auf die Beteiligung an allen Prozesshandlungen mit Ausnahme des Rechts auf
- bürgerlichen Rechts M. , H. -F. /M. , K. GbR in Anspruch 29 genommen. Einen gleich lautenden Bescheid
SozG Leipzig - S 9 AS 2113/06 ER
Sozialgericht Leipzig vom 29.12.2006
- Inhalt
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- II und § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung vom Zeitpunkt einer we
- Vermittlungsvorschläge innerhalb von 5 Werk-tagen "reagieren". Die Eingliederungsvereinbarung war mit einer Rechts
- Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen. Im vorliegenden Fall kann es im Rahmen des einstweiligen Rechts
- Sicherung des Lebens-unterhaltes gemäß § 20 SGB II in Höhe von monatlich 187,00 EUR zu zahlen. II. Die
- im Jahr ... geborenen Ast bewilligte die Ag zuletzt mit Bescheid vom 17.08.2006 Leistungen zur
OLG Stuttgart - 1 SchH 1/09
Oberlandesgericht Stuttgart vom 10.09.2009
- Inhalt
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- Erfolg. Der Schiedsrichter hat zu Recht und mit zutreffender Begründung angenommen, dass die
- entscheidet der Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. II. 8 Der Antrag ist in der Sache nicht
- ihrem Geschäftswillen und stehe auch im Widerspruch zu der in § 17 des Vertrags getroffenen
- die beigefügten Anlagen Bezug genommen. B. 3 Der Antrag ist zulässig, er hat aber in der Sache keinen
- Schiedsklausel wirksam und er daher für die Entscheidung zuständig ist. I. 4 Der Antrag ist zulässig. Ob im
LAG Hamm - 6 Sa 579/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 28.09.2004
- Inhalt
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- Übereinstimmung mit dem bisheri-gen Recht - die auf den Streitfall zugeschnittene Darlegung notwendig, in
- - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen. Es ist die auf
- - Vorbringen in der Klage oder Klageerwiderung ist unzuläs-sig (BGH Urt. v. 09.03.1995 – IX ZR 142
- worden sind (BGH Beschl. v. 21.05.2003 – VIII ZB 133/02). Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm
- unter der Berufungsschrift bewirkt wurde. Im vorliegenden Berufungsverfahren ist die Beklagte mit
Willkommen im §§-Dschungel! – Teil 3 – Basics für Jura-Erstsemester
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 19.01.2015
- Inhalt
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- Du möchtest Jura studieren und weisst noch nicht so recht was auf Dich zukommt? Du hast die
- Zulassung und willst jetzt durchstarten? In der “Willkommen im §§-Dschungel” versuche ich Antworten auf die
- häufigsten Fragen zu geben. Im 1. Teil drehte sich alles um Basics. Von der Lernzeit, über den Vorlesungsplan hin zur Freizeit. Im 2. Teil gibt […]
Vaterschaftstest: die Serie beim Kuckucksvater-Blog geht weiter
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 15.12.2013
- Inhalt
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- Morgen erscheint die nächste Folge in der Reihe “Recht und Gesetz – Vaterschaftstest” im
- – in der Sprache des Gesetzgebers heisst das “ Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur
Wer darf eigentlich einen Vaterschaftstest verlangen ?
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 08.12.2013
- Inhalt
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- darf einen Vaterschaftstest verlangen ? – Recht & Gesetz – […]
- In der Serie zum Abstammungsrecht und die Fragen rund um den Vaterschaftstest widme ich mich in der
- aktuellen Ausgabe der Frage, wer eigentlich die Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur
- Klärung der leiblichen Abstammung – wie dieser Test im Paragraphendeutsch heisst – verlangen darf. Wer
OLG Koblenz - 10 U 57/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 20.02.2009
- Inhalt
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- . J. vom 7.12.2007 (Bl. 653 ff. d.A.) verwiesen. II. Im Ergebnis ist die Berufung der Beklagten in
- Kapitalisierung geht der Senat von folgenden Grundfaktoren aus: Der Basiszinssatz ist in Übereinstimmung mit
- die Phase I bis Ende 2005: Insofern machen die Kläger im Ansatz zu Recht geltend, daß zum Stichtag
- = 423.632 x 4,8005 = 2.033.645 DM. Für Phase II ist zunächst eine „ewige Rente“ mit dem für diese Phase
- vertraglichen Ratenfälligkeiten. Die Widerklage ist nicht begründet und wurde vom Landgericht zu Recht
BGH - III ZR 299/08
Bundesgerichtshof vom 16.07.2009
- Inhalt
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- deshalb auch bei Bereitstellung der Rechnung im Internet-Portal in jedem Fall das Recht zu deren
- erstellen und mit Briefpost, Fax oder auch nur mittels einer E-Mail zu übermitteln ist. Im Übrigen ist
- Weise eine Rechnung zu erstellen ist. Diese Bestimmung normiert nur das Recht des Kunden, die ihm
- Schlick sowie die Richter Dörr, Hucke, Seiters und Schilling für Recht erkannt: Die Revision des
- weiterer Mitgliedsverbände im Bereich des Verbraucherschutzes und in die vom Bundesverwaltungsamt
Keine Hartz-IV-Kürzung bei weitergeleitetem Kindergeld
Thorsten Blaufelder vom 19.04.2013
- Inhalt
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- die Arbeitslosengeld-II-Verordnung recht. Nach der darin enthaltenen Vorschrift sei das Kindergeld
- Leiten Hartz-IV-Bezieher das Kindergeld an ihr erwachsenes, behindertes und in einem Heim lebendes
- Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 14 AS 81/12 R). Im entschiedenen Rechtsstreit hat sich eine
- Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II gewehrt. Die Witwe hatte für ihren erwachsenen, behinderten und in
- einem Heim untergebrachten Sohn im Streitzeitraum vom 01.10.2007 bis 31.03.2008 noch Kindergeld in
Keine Hartz-IV-Kürzung bei weitergeleitetem Kindergeld
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.04.2013
- Inhalt
-
- die Arbeitslosengeld-II-Verordnung recht. Nach der darin enthaltenen Vorschrift sei das Kindergeld
- Leiten Hartz-IV-Bezieher das Kindergeld an ihr erwachsenes, behindertes und in einem Heim lebendes
- Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 14 AS 81/12 R). Im entschiedenen Rechtsstreit hat sich eine
- Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II gewehrt. Die Witwe hatte für ihren erwachsenen, behinderten und in
- einem Heim untergebrachten Sohn im Streitzeitraum vom 01.10.2007 bis 31.03.2008 noch Kindergeld in
BGH: Zum außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist durch Eigentumserwerb im Jahr 2003 in die Vermieterstellung
- habe. Der Beklagte sei im Zeitpunkt dieser weiteren Kündigung mit der vollen Novembermiete in
- Ergebnis zu Recht zurückgewiesen, denn das Mietverhältnis der Parteien ist bereits durch die
- die Richter Dr. Achilles, Dr. Schneider und Dr. Bünger für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten
- Beklagte ist seit 1972 Mieter einer Wohnung in Berlin. Die Klägerin, eine aus zwei Gesellschaftern
AG Krefeld - 72 C 98/99
Amtsgericht Krefeld vom 22.07.1999
- Inhalt
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- : Zivilgericht Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 72 C 98/99 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- 8000,00 DM. Die Versicherung war gedacht für eine Reise des Klägers mit seiner Ehefrau durch Bosnien im
- . Desweiteren habe der Kläger seine Foto-ausrüstung gem. § 2 Abs. 2 der AVB in Verbindung mit § 6 Abs. 3
- geschlossenen Reisegepäckversicherungsvertrag in Verbindung mit §§ 5 und 7 der AVB ADAC steht dem Kläger
- irrtümlich mitgenommen würde. 19Der Höhe nach wendet die Beklagte darüber hinaus zu Recht dahin, dass