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SozG Bremen - S 23 AS 7/09 ER

Sozialgericht Bremen vom 21.01.2009
Inhalt
  • 2) dem Grunde nach zu Recht im Dezember 2008 – dem Monat, in dem das Einkommen aufgrund der Lohn
  • Anspruch ist im einstweiligen Rechts-schutzverfahren nur einer summarischen Überprüfung zu unterziehen
  • dem Eilantrag entgegengetreten. Sie meint, sie habe zu Recht das Novembergehalt im Dezember
  • bewilligten Anspruch hinausgehendes Recht zu. Die Antragsgegnerin hat vielmehr mit dem
  • gilt nach der von der Antragsgegnerin zu Recht angeführten Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 1 ALG II

§ 397 StPO

Verfahrensrechte des Nebenklägers
Inhalt
  • Unterlagen, soweit dies zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich ist.
  • (1) Der Nebenkläger ist, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der
  • ;§ 24, 31) oder Sachverständigen (§ 74), das Fragerecht (§ 240 Absatz 2), das Recht
  • ), das Beweisantragsrecht (§ 244 Absatz 3 bis 6) sowie das Recht zur Abgabe von Erklärungen
  • anderes bestimmt ist, im selben Umfang zuzuziehen und zu hören wie die Staatsanwaltschaft

Amphetamin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.06.2020
Inhalt
  • Amphetamin ist seit Jahren in einem recht konstanten Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen
  • : Reicht von 22% bis 73%, im Schnitt zwischen 25 – 58% … „Amphetamin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU“ weiterlesen
  • kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen: Wirkstoffgehalt

OLG Köln - 7 W 34/94

Oberlandesgericht Köln vom 06.10.1994
Inhalt
  • - schen Recht. Nach § 218 ZPO ist zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, eine
  • das Verfahren vor einem Gericht in Belgien anhängig ist, der Beklagte seinen Wohnsitz im Bezirk des
  • - recht, 4. Aufl., Art. 27 EuGVÜ, Rdnr. 28 und 36; Linke a.a.O., Anm. III 4 a). Das Dagvaarding ist
  • Zustellungsmangel ist durch das insoweit maßgebende ausländische Recht geheilt. Das nötigt indes nicht
  • . April 1993 vertagt worden ist, daß also im er- sten Termin der zweite anberaumt worden ist. Daß in

AG Köln zur Gültigkeit von Gutscheinen

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 01.04.2013
Inhalt
  • , gelten die besonderen Anforderungen des AGB-Rechts. In § 307 BGB steht geschrieben, dass eine Klausel
  • Anspruches erhält das Recht, von seinem Vertragspartner, dem Schuldner, die vereinbarte Leistung zu
  • Verstreichen der Schuldner das Recht auf Leistungsverweigerung erhält. Bis 2002 lag die regelmäßige
  • "verfaulen" Wird ein Vertrag geschlossen, entstehen Rechte und Pflichten. Der Gläubiger eines
  • Dauer bei 30 Jahren, nach deren Verstreichen die Verjährung eintrat. Das hat sich mit der

OLG Düsseldorf - I-2 U 42/00

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.02.2003
Inhalt
  • verantworten ist, oder ob dem Schuldner das Recht bekannt ist und er trotz der Kenntnis des Rechts aus der
  • bestimmte Aufnahme mit einem bestimmten Behälter in Eingriff bringbar ist, im Geltungsbereich der deutschen
  • der Erfinder ist, anzugeben, wie das Recht auf das Patent an ihn gelangt ist, wird mit der Angabe
  • Rdn. 9) anzugeben, wie das Recht auf das Patent auf ihn übergegangen ist. In diesem Zusammenhang
  • Erfinder zusteht, nach dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer überwiegend beschäftigt ist. Nach

Quer Parken mit dem Smart

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 07.06.2012
Inhalt
  • schon einmal nicht. Im OWI-Recht ist man zwar etwas großzügiger, aber irgendwann ist sogar hier Schluß
  • in der kurzen Ausgabe. Ach so: Was ist denn nun mit dem Wiener Abkommen? Da heißt es: Parallel, es
  • , im Zusammenspiel mit § 1 Abs. 2 StVO. Wer traut sich? Das alles ist natürlich nur meine Meinung
  • nichts. Abs. 2 spricht von “Es ist möglichst weit rechts zu fahren”. Aber wer hält oder parkt, fährt
  • vorhanden – der rechte Seitenstreifen zu benutzen, ansonsten ist an den rechten Fahrbahnrand

§ 1 BImAG

Errichtung, Zweck, Sitz
Inhalt
  • Wirtschaftsplanes.(2) Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Bonn. Sie hat das Recht, Außenstellen als Haupt- oder Nebenstellen einzurichten.
  • rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2005 errichtet. Sie trägt die
  • (1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen wird eine bundesunmittelbare
  • . Hierzu gehört insbesondere die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der

§ 2 FlRV

Inhalt
  • dieses Rechts entsteht.(2) Das ausstellende Konsulat ist für die Eintragung des Vermerks in das
  • befindet, in dem das Recht zur Führung der Bundesflagge oder die Befugnis zur Ausübung
  • Flaggenrechtsgesetzes) ist das Konsulat zuständig, in dessen Bezirk sich das Schiff in dem Zeitpunkt

OLG Frankfurt - 3 UF 238/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.11.2006
Inhalt
  • Beschwerdegerichts ist auch nicht im Hinblick auf die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer
  • entgegen, dass sie Deutsch-Brasilianerin ist und der Antragsteller deswegen – in Verbindung mit dem
  • 28.01.2004, mit Ausnahme folgender Rechte übertragen: a) Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts b
  • elterlichen Sorge oder durch Versagen gefährdet haben. Das ist nicht ersichtlich. Hierfür reicht
  • . 11 Im vorliegenden Fall kommt bei Zugrundelegung üblicher Maßstäbe, die bei der Entscheidung in

LAG Köln - 5 Sa 1116/09

Landesarbeitsgericht Köln vom 07.06.2010
Inhalt
  • . A.) widerrief die Beklagte mit Ablauf des 30.09.2008 die übertragenen Aufgabe "IT- Fachbetreuer". In
  • Wegfall der IT-Funktionszulage vorgenommen worden, die § 46 Abs. 2 BPersVG widerspricht. 37Zu Recht
  • verfolgten Anspruch maßgebend ist. II. In der Sache ist die Berufung der Beklagten unbegründet, die
  • werden. Die erfolgte Entziehung der Funktionszulage für IT-Fachbetreuer ist eine Benachteiligung, die
  • worden. 42Die IT-Funktionszulage hat von ihrem Charakter her Ähnlichkeit mit einer Leistungszulage: Sie

OLG Hamm - 15 W 424/98

Oberlandesgericht Hamm vom 09.12.1998
Inhalt
  • Beteiligten bereits mit ihrer Aufnahme im Bundesgebiet dem deutschen Recht unterliegen (MK/BGB-Birk, 3. Aufl
  • . Art. 10 Abs. 1 EGBGB nach sowjetischem Recht zu beurteilen ist, das nach dem damaligen
  • Privatrechts setzt nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EGBGB einen Sachverhalt mit einer Verbindung zum Recht
  • eigenständiges Recht zur Neubestimmung des Ehenamens. Ob ein solches Recht besteht, ist vielmehr ausschließlich
  • sowjetischem Recht erfolgte Namenswahl nicht als eine solche im Sinne des § 1355 Abs. 3 BGB angesehen

BGH - III ZB 68/02

Bundesgerichtshof vom 10.06.1958
Inhalt
  • Parteien darauf berufen -, auf das anerkennungsfreundlichere innerstaatliche Recht in toto
  • Parteien darauf berufen -, auf das anerkennungsfreundlichere innerstaatliche Recht in toto
  • Schiedsspruch in Höhe von 112.500 SEK für vollstreckbar erklärt. Mit der Rechtsbeschwerde verfolgen die
  • insgesamt zurückzuweisen, weiter. II. 1.Die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners zu 1 ist unzulässig
  • und Nr. 2 Alt. 1 ZPO), weil im Streitfall zu klären sei, ob für die nach Art. IV Abs. 2 Satz 2 des

§ 41 WoGG

Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
Inhalt
  • dem neuen Recht zu entscheiden. Ist über einen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von Ä
  • (1) Ist im Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen dieses Gesetzes oder der
  • Inkrafttreten der Änderungen nach dem bis dahin geltenden Recht, für die darauf folgende Zeit nach
  • , verbleibt es für die Leistung des Wohngeldes auf Grund dieses Antrages bei der Anwendung des jeweils bis zu der Entscheidung geltenden Rechts.
  • Wohngeldverordnung über einen Wohngeldantrag noch nicht entschieden, ist für die Zeit bis zum

EuGH - C-37/98

Europäischer Gerichtshof vom 11.05.2000
Inhalt
  • ausschließlich dem Recht dieses Staates, und der Betroffene kann sich auf bestimmte Rechte auf dem
  • Wirtschaft mit Hilfe der Gemeinschaft zu festigen (Artikel 3), in der Übergangsphase ist die
  • der Türkei, unterzeichnet in Ankara am 12. September 1963 (im folgenden: Abkommen), in Verbindung mit
  • Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats in Abweichung von ihrem nationalen Recht behandelt, verpflichtet
  • sowie ein damit verbundenes Recht auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat, in den er habe einreisen dürfen