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BVerfG - 1 BvR 1333/04
Bundesverfassungsgericht vom 07.04.2005
- Inhalt
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- Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit
- , 359 ). Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der
- Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). 5 In Fällen
- Hinweis des Gerichts Bezug nimmt, reicht es nicht aus, wenn lediglich die angegriffene Entscheidung
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1333/04 - In dem Verfahren über die
Rechtsanwalt Lutz Schroeder und Fotograf Christoph Scholz - die Kiel - Hamburger Abmahnconnection
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.07.2019
- Inhalt
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- Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
- der Plattform Flickr.com. Damit hängt das Recht zur Nutzung eines Fotos von der Plattform Flickr.com
- Grundsätzen der Lizenzanalogie verlangen, da der Bildverwender berechtigter Nutzer bleibt. Erst recht darf
- Flickr. 6. Im Gegensatz zu Fällen, in denen der Urheber nicht korrekt benannt wurde, kann der
- , der das Recht auf Urheberbenennung festschreibt. Für eine Berechtigung zur Verfolgung von
Aufklärung am Telefon in einfachen Fällen möglich
Rechtsanwalt Jan Willkomm vom 26.07.2010
- Inhalt
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- Ein Fall mit recht weitreichenden Komplikationen hat den BGH in einer Entscheidung (Aktenzeichen VI
- ZR 204/09)vom 20.07.2010 dazu veranlasst, Neuland im Bereich der ärztlichen Aufklärung zu [...]
Abmahnungen für User Generated Content
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 08.01.2007
- Inhalt
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- Derzeit ist im Recht der neuen Medien kaum kaum ein Thema so stark in der Diskussion, wie die Frage der Haftung von Forumsbetreibern für von [...]
Das lahme Grand-Prix-Pferd
Rechtsanwalt Gerfried Braune vom 29.10.2015
- Inhalt
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- Im September 2013 kaufte eine Schweizerin in dem bekannten Gestüt und Verkaufsstall Kasselmann das
- Dressurpferd Londontown S zum Schleuderpreis von 900.000 Euro. Doch so recht glücklich wurde [...]
Anlage 3 BGBEG
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3)Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
- Inhalt
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- Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten
- einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2
- ; Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB“;b)Bei
- ;llung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit
- 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248
BGH - XII ZB 131/13
Bundesgerichtshof vom 07.08.2013
- Inhalt
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- . Sie lebte bis Anfang 2012 mit ihrem 88jährigen Ehemann, mit dem sie seit 58 Jahren verheiratet ist
- verbracht, in dem sie bereits im Januar aufge- nommen worden war, und dort bis zum 23. April 2012
- . 13Zu Recht hat daher das Landgericht am Maßstab des § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 BGB geprüft, ob eine
- Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK
- wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 152/06.PVL
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2007
- Inhalt
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- Übertragung des Datenbestandes in "PersNRW" fortsetzten. Sie müssten im neuen System dann mit großem
- also ein Programm mit Lehrerpersonaldaten, die sämtlich in der VO-DV II aufgeführt seien, liege der
- angefochtenen Beschluss und weist im Übrigen insbesondere darauf hin, dass in der VO-DV II in der
- dieses Programm offenbar eine eigenständige Neuentwicklung durch die IT-Arbeitsgruppe ist, ohne das
- Fachkammer zumindest ansatzweise argumentiert hat, ableiten, dass es im Rahmen der dort normierten, recht
BVerfG - 1 BvR 2507/97
Bundesverfassungsgericht vom 17.06.1999
- Inhalt
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- Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichneten Rechte angezeigt (§ 93 a Abs. 2
- der Sache nach zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die mit der Verfassungsbeschwerde
- Landesausschusses nicht gewährleistet ist. An der fachärztlichen Versorgung nehmen die Ärzte mit
- geregelt. Danach ist im einheitlichen Bewertungsmaßstab für die üblicherweise von Hausärzten
- vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungsbereich sei auch mit dem
BGH - VI ZR 278/08
Bundesgerichtshof vom 07.07.2009
- Inhalt
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- Schlichtungs- oder GütesteIle gütlich beizulegen. Die Parteien stellen deshalb mit Recht nicht in Frage
- deshalb, weil der schlichtungsbedürftige Antrag im Rechtsstreit mit einem nicht schlichtungsbedürftigen
- Richter Pauge und Schilling für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des
- außergerichtlichen Einigungsversuchs gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGZPO in Verbindung mit Art. 1 Nr. 3 des
- Verbindung eines schlichtungsbedürftigen mit einem schlichtungsfreien Antrag im Wege der objektiven
BSG - KR 103/07
Bundessozialgericht vom 20.04.2010
- Inhalt
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- zutreffend. II 9 Die zulässige Revision der klagenden Krankenhausträgerin ist nicht begründet. Zu Recht
- den Bestand des alten Rechts endet in jedem Fall mit dem Beschluss des neuen Rechts (vgl BVerfGE 13
- Krankenhausbehandlung zu Recht mit der (echten) Leistungsklage nach § 54 Abs 5 SGG geltend (vgl
- KHEntgG verfassungsgemäß ist. Im Einklang mit den Feststellungen des LSG besteht zwischen den
- vermögenswertes Recht der Klägerin. Entgegen der Ansicht der Klägerin greift § 8 Abs 9 KHEntgG im
OLG Stuttgart - 7 U 33/13
Oberlandesgericht Stuttgart vom 25.07.2013
- Inhalt
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- durchschnittlicher Versicherungsnehmer diesen Begriff in den AVB versteht und verstehen darf, ist mit dem aus sich
- Landgericht zu Recht zugesprochenen Höhe von 3.692,00 EUR nebst Zinsen berechtigt. Soweit die Beklagte mit
- dargelegt werden. Dem ist die Beklagte im ersten Rechtszug nicht nachgekommen. 80Für den „Unfall“ in
- seiner gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Kündigung eine Vertragsstrafe in Höhe des
- , wenn der Versicherer sich diese Rechte nur wahlweise („statt“ in der Klausel Nr. 6 Abs. 2b S. 2 TB
Anlage ReNoPatAusbV
(zu § 9)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten/zur Patentanwaltsfachangestellten
- Inhalt
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- Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht und Handelsrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht (§ 5
- ;rgerlichen Recht, Handelsund Gesellschaftsrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht (§ 6 Nr. 1)a
- Ausbildungsjahr12312341Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, im
- Ausbildungsjahr12312341Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht, Handels- und
- und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Stellung des Rechtsanwalts
Welche Informationsrechte stehen dem Betriebsrat beim Thema BEM zu?
Thorsten Blaufelder vom 19.09.2016
- Inhalt
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- Der Gesetzgeber hat in § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vorgesehen, dass der Arbeitgeber das BEM gemeinsam
- . Der Arbeitgeber hat all diesen Interessenvertretungen mitzuteilen, welcher Beschäftigter ein Recht auf
- ein BEM hat bzw. welchem Arbeitnehmer ein BEM angeboten worden ist. Nach § 84 Abs. Satz 7 SGB IX
- Überwachungsrecht. Der Betriebsrat sowie die anderen Interessenvertretungen haben daher ein Recht, vom Arbeitgeber
- eingeschränktere Auffassung vertreten, die jedoch in der juristischen Literatur umstritten ist
§ 5 EUZBLG
- Inhalt
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- änder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat
- der Länder betroffen sind und der Bund kein Recht zur Gesetzgebung hat oder ein Vorhaben im
- integrationspolitisch zu bewertender Fragen, ist zu wahren. Stimmt die Auffassung der Bundesregierung nicht mit der
- einem mit zwei Dritteln seiner Stimmen gefaßten Beschluß, so ist die Auffassung des
- (1) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der L