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§ 35 LAP-gntZollV

Schriftliche Prüfung
Inhalt
  • folgenden Prüfungsfächern auszuwählen: 1.Abgabenrecht mit Recht der sozialen Sicherung
  • , Einfuhrumsatzsteuerrecht),3.Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs II (Warenursprungs- und Prä
  • von Arbeitnehmern,2.Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs I (Allgemeines Zollrecht
  • Bearbeitung und der Abgabe, Unterbrechungszeiten sowie in Anspruch genommene Prüfungserleichterungen im
  • .Betriebswirtschaftslehre mit Haushaltsrecht/Kostenrechnung.(2) Für die Bearbeitung wird eine Zeit von jeweils vier

BGH - IV ZR 187/03

Bundesgerichtshof vom 07.07.2004
Inhalt
  • Verfügungen, die sich in ihrer Rechtswirksamkeit bedingen im Sinne von § 2270 Abs. 1 BGB, ist nicht im Streit
  • keinerlei Rechte an ihrem Grundbesitz erhalten, "der Besitz bleibt in vollem Umfang unserer Tochter
  • gemeinschaftlichen Testament Rechte herleiten will (vgl. BGH, aaO unter II 2 a; OLG Hamm aaO; MünchKomm
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 187/03 Verkündet am: 7. Juli 2004 Fritz
  • Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 7. Juli 2004 für Recht

OLG Köln - 9 U 6/04

Oberlandesgericht Köln vom 17.08.2004
Inhalt
  • im Raum stehende Auseinandersetzung mit der KV in den Versicherungsschutz einbezogen werde. Wegen
  • vollstreckbar. Gründe: 1I. 23Der Kläger ist als praktischer Arzt mit Schwerpunkt Phlebologie kassenärztlich
  • 27.3.2002 hob die KV ihre Honorarbescheide für die Quartale I/96, III/96 bis II/97, IV/97 bis II/99
  • erstinstanzlichen Vortrag. Er ist der Ansicht, der Versicherungsfall sei erst mit Erlass des Bescheides
  • nebst Anlagen sowie auf die Sitzungsniederschriften in beiden Instanzen Bezug genommen. II. 13Die

VG Frankfurt (Main) - 7 K 139/08.F

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 17.06.2009
Inhalt
  • Tätigkeit im Einklang mit dem geltenden Recht stehe. Unbeschadet, ob der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
  • Teilnahme an einer Lotto-Tippgemeinschaft als Gesellschafter bürgerlichen Rechts. Mit Abschluss des
  • erhoben. Diese hat sie mit Schriftsatz vom 21.04.2008 begründet. Sie ist der Ansicht, dass ihr auch
  • Klägerin die Anzeigebestätigung zu Recht verwehrt worden. Die angezeigte Tätigkeit habe nicht den
  • ihr erhobene Klage. Die Beklagte hat zu Recht vorgetragen, dass die von der Klägerin begehrte

HessVGH - 2 TG 2890/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.10.1986
Inhalt
  • Recht davon aus, daß der Antragsgegner nicht gehalten ist, sich sachlich mit bestimmten
  • Anträge in geheimer Abstimmung abgelehnt hat. Denn mit der Entscheidung, keine Wiederwahl im Sinne des
  • derzeitigen Amtes als hauptamtlicher Kreisbeigeordneter eigene Rechte in Ansehung seiner eventuellen
  • Antrag durch Beschluß vom 27. Oktober 1986 im wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der
  • Tagesordnung der Kreistagssitzung am 31. Oktober 1986 zu setzen. II. 3Die Beschwerde ist zulässig

HessVGH - 5 TH 1334/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.09.1986
Inhalt
  • lediglich im Auftrage der Antragsgegnerin tätig geworden ist und auch nur in dieser Weise tätig werden
  • Antragsgegnerin bis zu dem Zeitpunkt, in dem er vereinbarungsgemäß zur Abrechnung verpflichtet ist. Im
  • das Jahr 1984 hat dagegen das Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht abgelehnt. Denn der
  • AO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG ist ein Gebührenbescheid jedoch nur nichtig, wenn er
  • Rechte und Pflichten als Träger der Aufgaben unberührt. Solche Vereinbarungen lassen im Unterschied zu

BGH - VIII ZR 308/02

Bundesgerichtshof vom 14.05.2003
Inhalt
  • Schäden an den Fliesen in der Küche und im Badezimmer geltend. Mit seiner Klage hat der Kläger insgesamt
  • Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Hübsch, Dr. Leimert, Wiechers und Dr. Wolst für Recht
  • Auszug in einem ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist bei einem
  • wie auch die Regelung in § 8 Ziff. 2 des Vertrages, mit welcher der Mieter zur Vornahme von
  • unter III 2 a m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 101, 253, 268 f.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter

BFH - I B 191/09

Bundesfinanzhof vom 19.05.2010
Inhalt
  • das Recht des anderen Vertragstaates abzustellen ist (so. z.B. Reimer in Vogel/Lehner, DBA, 5. Aufl
  • Doppelbesteuerung infolge dessen Transformation in nationales Recht (vgl. im Hinblick auf das DBA-Spanien
  • , nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten
  • veräußert wird. Unter den im Streitfall in Rede stehenden Gegebenheiten ist Letzteres jedenfalls dann zu
  • deutsche Recht (so z.B. Senatsurteil vom 20. August 2008 I R 34/08, BFHE 222, 521, BStBl II 2009, 263

BFH - I R 94/08

Bundesfinanzhof vom 27.05.2009
Inhalt
  • österreichische Recht unabhängig davon, wie dieses in dem hier interessierenden Punkt zu verstehen ist
  • /04 K); sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 2006 abgedruckt. Mit ihrer
  • Bestimmung ist durch das UntStRFoG in das Gesetz eingefügt worden. Um ihre Auslegung geht es im Streitfall
  • . 42. Der dabei in Rede stehende Verlust ist von der X-GmbH erwirtschaftet worden, die mit Wirkung zum
  • .). Insoweit muss nicht erörtert werden, ob das österreichische Recht eine in diesem Sinne eindeutige

Art 5 GrÄndStVtr BB/SN

Inhalt
  • Schüler mit Wohnung in den Umgliederungsgebieten an einer Schule des anderen Landes (Aufnahme im
  • ;lerbeförderung gilt das Recht des Landes, in dem die Schülerin oder der Schüler die
  • (1) Schülerinnen und Schüler mit Wohnung in den Umgliederungsgebieten können die
  • Nachbarland) nach Inkrafttreten dieses Vertrages richtet sich nach dem Recht des aufnehmenden Landes
  • .(2) Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen des Schulträgers werden nach dem Recht des Landes gew

§ 10 RuStAG

Inhalt
  • Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.(3) Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des
  • (1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen
  • deutschen Sprache verfügt und7.über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
  • Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten
  • ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er 1.sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 SB 135/98

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 28.08.2001
Inhalt
  • -recht und nach dem Schwerbehindertengesetz - AHP – 1996 mit einem Teil-GdB von 50 zu bewerten sei
  • mit Recht hervorge-hoben, daß sich die Bewertung einzelnen Funktionseinschränkungen mit einem Teil-GdB
  • Widerspruchsbescheid vom 7. März 1996 zurück. Am 3. April 1996 ist Klage erhoben worden, mit der der
  • Berufungsklä-ger eine Fehlstatik der Wirbelsäule mit dezenter Drehverbiegung im Len
  • Stelle des SchwbG getretene Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) ist eine materielle Ände-rung

Art 38 BGBEG

Ungerechtfertigte Bereicherung
Inhalt
  • Bereicherung dem Recht des Staates, in dem die Bereicherung eingetreten ist.
  • Bereicherung durch Eingriff in ein geschütztes Interesse unterliegen dem Recht des Staates, in dem der
  • (1) Bereicherungsansprüche wegen erbrachter Leistung unterliegen dem Recht, das auf das
  • Eingriff geschehen ist.(3) In sonstigen Fällen unterliegen Ansprüche aus ungerechtfertigter
  • Rechtsverhältnis anzuwenden ist, auf das die Leistung bezogen ist.(2) Ansprüche wegen

LAG Hessen - 4 TaBVGa 21/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.02.2008
Inhalt
  • ist nicht begründet. 14 1. Der Betriebsrat beruft sich zu Recht auf einen Verfügungsanspruch. Er
  • Arbeitgeberin ist jedoch nicht gemäß der Ausnahmeregelung von § 15 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 KSchG zur
  • Erlass einer einstweiligen Verfügung, dass im Sinne von § 940 ZPO ohne die begehrte Regelung das Recht
  • wird im Gegenteil der mit diesen Normen verfolgte Schutzzweck gewährleistet. Dabei ist auch zu
  • Änderungskündigung gemäß § 15 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 KSchG ist nach dem glaubhaft gemachten Sachverhalt

LSG Bayern - L 15 B 622/06 SB

Bayerisches Landessozialgericht vom 18.09.2006
Inhalt
  • Menschen (SGB IX); konkret: Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 70. Mit dem
  • Beschwerdeführers vorgelegt. II. Die Beschwerde des Beschwerdeführers ist zulässig (§§ 73a, 172 ff. SGG i.V.m
  • , ist eine Beiordnung gemäß § 121 Abs.1 ZPO dennoch nicht erforderlich, weil in sozialgerichtlichen
  • ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs.2 ZPO in Angelegenheiten nach §§ 2 und 69
  • 18.12.2001 - 1 BvR 331/01 - stützt das Beschwerdebegehren nicht. In dem dortigen Verfahren ist