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BGH - XII ZB 161/98
Bundesgerichtshof vom 04.07.2001
- Inhalt
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- elterliche Sorge auf ihn übertragen wird. Er ist daher nicht in einem eigenen Recht beeinträchtigt
- . 180/96 S. 78 f.). Mit einem solchen ausdrücklich eingeräumten Recht ist zugleich die
- das Recht zu gewähren, die Aufklärung gegenüber dem Kind im Rahmen einer Wiederanbahnung durch die
- , daß in den früheren Vormundschaftssachen, die nach neuem Recht gemäß § 621 Nr. 1, 2 ZPO
- - IVb ZB 66/85 - FamRZ 1988, 54, 55). 2. Die Erstbeschwerde ist zu Recht auch insoweit als unzulässig
SozG Detmold - S 12 AS 82/05 ER
Sozialgericht Detmold vom 07.09.2005
- Inhalt
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- Sozialgericht Köln habe in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Recht erkannt, dass
- vergleichbare Notlage ist in der Regel dann gegeben, wenn die Belieferung eines Haushalts mit Energie in
- oder bereits eingetreten ist, weil die Versorgung mit Energie nach den Lebensverhältnissen in der
- ., § 37 Rd-Nr. 6). § 23 Abs. 1 SGB II ist in gleicher Weise auszulegen und enthält deshalb sowie § 37 SGB
- sich, seine Ehefrau und die am 28.05.2000 geborene Tochter Leistungen nach dem SGB II in Höhe von
Die scharfe Kritik der Frau Prof. Körber am Arbeitnehmerdatenschutzgesetz…ein Blick ins politische Ränkespiel
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 03.02.2011
- Inhalt
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- . “ “Compliance” ist in der Tat ein Mist. Da stimmen wir schon mit der Gutachterin überein. Mist
- : Der ist falsch. Er steht im Entwurf nicht drin. Kann jeder nachlesen. Das Wort steht allerdings in
- . Zweitens, weil es todlangweilig ist, denn es beinhaltet bislang weitgehend alten Wein in neuen Schläuchen
- Gefälligkeit im Rahmen des politischen Lobbyspiels ist dabei nicht ganz so schlimm, denn doll ist der Entwurf
- englischen Abriss verfasst, der natürlich super geschrieben ist. In Deutschland informieren wir auf Englisch
Das Handelsregister §§ 8 ff. HGB – Grundlagen
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 16.05.2012
- Inhalt
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- oder aber in der zuständigen Geschäftsstelle erfolgen. Das Recht auf Einsichtnahme umfasst hierbei auch das [...]
- Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr
- rechtserheblich sind 1. Öffentlich meint, dass jedermann das Recht auf Einsichtnahme hat (vgl. § 9 Abs
Das Handelsregister – Grundlagen
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 16.05.2012
- Inhalt
-
- oder aber in der zuständigen Geschäftsstelle erfolgen. Das Recht auf Einsichtnahme umfasst hierbei auch das [...]
- Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr
- rechtserheblich sind 1. Öffentlich meint, dass jedermann das Recht auf Einsichtnahme hat (vgl. § 9 Abs
Art 39 BGBEG
Geschäftsführung ohne Auftrag
- Inhalt
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- Recht des Staates, in dem das Geschäft vorgenommen worden ist.(2) Ansprüche aus der Tilgung
- einer fremden Verbindlichkeit unterliegen dem Recht, das auf die Verbindlichkeit anzuwenden ist.
Art 46a BGBEG
Umweltschädigungen
- Inhalt
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- zustehende Recht, ihren Anspruch auf das Recht des Staates zu stützen, in dem das schadensbegrü
- ;ndende Ereignis eingetreten ist, nur im ersten Rechtszug bis zum Ende des frühen ersten Termins
§ 1 FinÄndG 1967
- Inhalt
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- Leistungen im Falle der Mutterschaft werden nach dem bisherigen Recht gewährt, wenn die
- Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes vor
- Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen hat. Für diese Fälle richtet sich die Erstattungspflicht des Bundes nach bisherigem Recht.
Pauschalreise-Richtlinie
Malte Winter vom 01.02.2016
- Inhalt
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- Bislang gibt es im deutschen Recht keine gesetzliche Definition der Pauschalreise. Dies dürfte sich
- verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten müssen bis Ende 2017 die dortigen Vorschriften in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie 90/314/EWG wurde ...
BGH - I ZR 122/00
Bundesgerichtshof vom 18.04.2000
- Inhalt
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- geringe Unterscheidungskraft zu. Mit Recht betont das Berufungsgericht, daß „City Plus“ wegen der
- , nunmehr der Klägerin zuordnen. d) Das Berufungsgericht ist – ohne dies im einzelnen auszuführen – mit
- Recht davon ausgegangen, daß dem Bestandteil „Best“ im angegriffenen Zeichen keine prägende Wirkung
- der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist
- . v. Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Auf die
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 B 2574/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.06.2010
- Inhalt
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- tenorierten Umfang Folgenbeseitigung verlangen. Denn er ist in einem subjektiven Recht durch einen
- ist sowohl in seinem Recht auf aufgabengerechte Grundausstattung (aa) als auch in seinem Recht auf
- Apparat in E. zurückgreifen. Auch ist es ihm mit Blick auf die Bettenstation in K. möglich, im
- Anhaltspunkte für ein überwiegendes Mitverschulden. Erst recht ist mit Blick auf den Beschluss des
- öffentliche Gewalt rechtswidrig und rechtsgrundlos in einem subjektiven Recht fortdauernd verletzt wird
SozG Dresden - S 42 R 713/08
Sozialgericht Dresden vom 07.06.2010
- Inhalt
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- bewilligte als Leistungsträger nach dem SGB II Frau S. mit Bescheid vom 27.06.2005 in Gestalt des
- objektiven Rechtslage entspricht, also nach dem im Erstattungszeitpunkt maßgebenden Recht vom
- vornherein in Streit steht, ob der Hilfebedürftige erwerbsfähig ist und die gemeinsame Einigungsstelle im
- Arbeitslosengeld II im Verhältnis zum Leistungsberechtigten nach § 44a Abs. 1 Satz 3 SGB II in eigener
- Recht in dem Fall gelten, in dem die Erwerbsfähigkeit zunächst als gegeben erachtet wird und sich
BPatG - 27 W (pat) 347/00
Bundespatentgericht vom 28.01.2003
- Inhalt
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- Widerspruchsmarke in der eingetragenen Form an Schuhwaren (und erst recht Bekleidung) zur Glaubhaftmachung nicht
- aus. Im übrigen ist auch nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden, dass die Widerspruchsmarke mit
- Wahrscheinlichkeit zu entnehmen. Statt dessen ist die Markenstelle, wie die Widersprechende zu Recht
- Widerspruch eingelegt aus der IR-Marke 514 757 INVITO, die in Deutschland nach Abschluß des
- " geschützt ist. Die Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamtes hat mit Beschluss
Regel 26 SeeStrO 1972
Fischereifahrzeuge
- Inhalt
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- Wasser reicht, ein weißes Rundumlicht oder einen Kegel - Spitze oben - in Richtung des Fangger
- Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht. d) Die zusätzlich zu diesen Regeln in Anlage II
- a) Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen
- Stundenglas; ii)ein Topplicht achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht; ein
- Fahrzeug von weniger als 50 Meter Länge kann ein solches Licht führen, ist jedoch nicht dazu
BVerwG - 2 B 23.13
Bundesverwaltungsgericht vom 30.07.2013
- Inhalt
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- der Gesetzgeber den Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter wegen einer im Ruhestand begangenen
- Buchst. a BeamtVG für die Begehung vorsätzlicher Straftaten im Ruhestand ist dann nicht anwendbar
- hauptamtlicher Bürgermeister der Beklagten; er wurde viermal, zuletzt im Jahr 2000, wiedergewählt. Mit
- beantwortet werden. Danach kann nicht zweifelhaft sein, dass der Verwaltungsgerichtshof zu Recht
- verloren. Da sich Grund und Höhe eines Ruhegehaltsanspruchs nach demjenigen Recht bemisst, das bei