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BGH - II ZR 37/07
Bundesgerichtshof vom 07.07.2008
- Inhalt
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- Regelung in § 17 Nr. 4 GV ist, dass im Falle des insolvenzbedingten Ausscheidens eines Gesellschafters
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 37/07 Verkündet am: 7. Juli 2008 Vondrasek
- Gesellschafter aus einer BGB-Gesellschaft aus, für die im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass die
- Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Caliebe und Dr. Drescher für Recht erkannt: Die Revision des
- . GbR (im Folgenden: GbR), zu deren Vermögen ein Grundstück in M. gehörte. Dieses hatte die GbR an die
BVerfG - 2 BvR 1846/07
Bundesverfassungsgericht vom 08.10.2007
- Inhalt
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- subjektivöffentlichen Recht auf fehlerfreie Auswahl verletzt worden ist. 14 Der Beamte kann dabei
- Vizepräsidenten Hassemer, die Richter Di Fabio und Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in
- Anstaltspsychologe in verschiedenen Justizvollzugsanstalten eingesetzt. Im Jahr 1999 erwarb er die Approbation
- Verwaltungsgerichten erhobenen Klagen auf erneute Ausschreibung der Stellen mit geändertem Anforderungsprofil ist
- ). 12 Wird dieses subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des
OLG Frankfurt - 22 U 143/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2009
- Inhalt
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- . 3Die Klägerin begehrt – aus abgetretenem Recht ihrer Komplementärin - Schadensersatz in Höhe von
- beurteilen war dies nach dem bis 31. Dezember 2001 geltenden Recht. 14 1. Das Gutachten der Beklagten ist
- ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
- 1.261.596,85 €; das ist die Summe (Bl. 12 d.A.) der im Einzelnen dargestellten (K17 - K21
- . Im Übrigen beruft sich die Beklagte auf fehlenden bzw. in zu großer Höhe geltend gemachten Schaden
§ 49 EStG
Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
- Inhalt
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- ögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches ö
- , durch inländische Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundst
- ;ndiger Arbeit (§ 18), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder f
- Luftfahrzeugs ausgeübt wird, das von einem Unternehmen mit Geschäftsleitung im Inland
- den im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt
§ 17 BWahlG
Wählerverzeichnis und Wahlschein
- Inhalt
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- ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen
- Wahlberechtigten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl w
- Recht zur Überprüfung gemäß Satz 3 besteht nicht hinsichtlich der Daten von
- Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.(2) Ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis
- eingetragen ist, oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht
Lösung Telefonterror
Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode vom 08.11.2010
- Inhalt
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- . Eine psychische Vermittlung reicht daher aus, wenn es zu nicht nur unerheblichen
- , Übermaßverbot Art. 20 III GG. c) Das Opfer wird auch nicht völlig Rechts- und
- 12. November um 4.30 Uhr und 4.32 Uhr an und machte Mitteilungen unterschiedlichen Inhalts im
- Zusammenhang mit einer vermeintlich begründeten Geldforderung gegen die Cocha GmbH, bei welcher der M
- beschäftigt war. Die Familie des M wurde "durch die Telefonate jedes mal empfindlich in ihrer Nachtruhe
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab 01.01.2021 durch KRÄG 2021 geändert
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 01.01.2021
- Inhalt
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- entstandene Vergütung bisheriges Recht anzuwenden, so ist auch für die in derselben Angelegenheit aus
- Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben
- in derselben Angelegenheit bisheriges Recht anzuwenden, wenn der Rechtsanwalt eine Gebühr aus der
- Die Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) mit Wirkung ab 01.01.2021 wurden u.a. im
- hier zu finden.Die Übergangsvorschrift ist in § 60 Absatz 1 RVG n.F. zu finden:„(1) Für die
BGH - VII ZR 205/02
Bundesgerichtshof vom 08.05.2003
- Inhalt
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- . Thode, Dr. Wiebel, Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka und Bauner für Recht erkannt: Die Revision der
- (§ 564 ZPO). IV. 1. Der Kläger ist nach Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht deshalb für die
- zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Von Rechts wegen Tatbestand: Der
- auch nicht die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 205/02 Verkündet am: 8. Mai 2003 Seelinger
Dossier: Weltanschauung
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 29.04.2014
- Inhalt
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- meist, von der Religion, sondern im folgenden Dossier von der Weltanschauung die Rede sein – mit vollem Recht der Verfassung, denn nach Art. 137 [...]
- „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ heißt diese Seite, und darum soll hier nicht nur, wie
Fahrerlaubnisentzug im EU-Ausland
Malte Winter vom 04.06.2015
- Inhalt
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- Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht abgesprochen werden, in
- , seine fehlende Fahreignung herbeizuführen. Allerdings darf dieses Recht ...
- seinem Hoheitsgebiet zu fahren, nachdem er dort einen Verkehrsverstoß begangen hat, der geeignet ist
HessVGH - 5 TH 1870/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.08.1986
- Inhalt
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- 1969 - II A 687/67 - KStZ 1969 S. 160 <166>; VG Darmstadt, Beschluß vom 31. Juli 1978 - IV H
- ; Ludwig-Odenthal, Das Recht der öffentlichen Wasserversorgung, Teil Il S. 69). Die in § 1 Abs. 1
- - ESVGH 27, 117 <123> = NJW 1977 S. 452 = DGStZ 1977 S. 40). Wurde dieser Grundsatz in der früheren
- " (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10. September 1958 - OS IV 78/56 - , ESVGH 9, 44 <46> = KStZ 1958 S
- 31/78 - HSGZ 1980 S. 97 <98>; Urteil vom 22. Mai 1979 - IV E 957/76 - HSGZ 1980 S. 96 <99
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.10.2011
- Inhalt
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- geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten
- Datenträger die Aussage entnehmen, dass dieser von Microsoft selbst oder mit ihrer Zustimmung als echt
- Rechtsstreit über den Handel mit Windows-Software mit Echtheitszertifikaten gewonnen. Die Klägerin ist die
- oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder
- Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 RJ 134/98
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 06.10.2000
- Inhalt
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- Algerien Rentenleistungen nach algerischem Recht unter Berücksichtigung der Dauer der Tätigkeit in der DDR
- Republik im Bereich der Sozialen Sicherheit (vom 3. April 1991 - BGBl. 1991 II S. 614) in der Fassung
- in die DDR zurück, heiratete und begab sich mit seiner Ehefrau über Algerien in die Bundesrepublik
- Rentenanwartschaft in der deutschen Rentenversicherung. Mit seinem Widerspruch machte der Kläger geltend
- integriert, erwarte hier seine Rente und nicht in Algerien. Mit Bescheid vom 15. Januar 1998 wies die
§ 7 VVG 2008
Information des Versicherungsnehmers
- Inhalt
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- Vertragsschluss das anwendbare Recht und die zuständige Aufsichtsbehörde in Textform mitzuteilen.
- Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und durch
- Versicherer mit ihm telefonisch Kontakt aufgenommen hat und5.in welcher Art und Weise die Informationen zu
- Nr. L 345 S. 1) zu beachten.(3) In der Rechtsverordnung nach Absatz 2 ist ferner zu bestimmen, was
- ;ge über ein Großrisiko im Sinn des § 210 Absatz 2 nicht anzuwenden. Ist bei einem
OLG Celle - 4 U 85/03
Oberlandesgericht Celle vom 01.08.2003
- Inhalt
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- 1. mit Recht abgewiesen worden ist. Soweit die Klägerin aus dem von ihr vorgelegten Merkblatt einer
- mit dem Hinweis im Exposé auf die Bauvoranfrage verbunden sind, ist die Klägerin in diesem Punkt
- ). Dass die Entscheidung so schnell ergangen ist - der Senat weiß nicht so recht, ob er das als Vorwurf
- worden, ist unerheblich. Denn das ändert nichts daran, dass von Verkäuferseite auf diese Rechte vor
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB (a. F.) § 123, BGB (a. F.) § 463, ZPO § 522 Abs. 2 Leitsatz: 1. Eine