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04.06.2015
Fahrerlaubnisentzug im EU-Ausland
Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht abgesprochen werden, in seinem Hoheitsgebiet zu fahren, nachdem er dort einen Verkehrsverstoß begangen hat, der geeignet ist, seine fehlende Fahreignung herbeizuführen. Allerdings darf dieses Recht ...