Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.06.2015

Fahrerlaubnisentzug im EU-Ausland

Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht abgesprochen werden, in seinem Hoheitsgebiet zu fahren, nachdem er dort einen Verkehrsverstoß begangen hat, der geeignet ist, seine fehlende Fahreignung herbeizuführen. Allerdings darf dieses Recht ...