Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 827 von 2512

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 287/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2009
Inhalt
  • einerseits sein Klagerecht verwirkt habe und er andererseits sein Recht mit einer Gestaltungsklage hätte
  • Auffassung des Rechtsmittelführers zuzulassen ist. Dies erfordert regelmäßig, dass in dem Antrag die als
  • im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf
  • Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO). Mit der Ablehnung des Zulassungsantrags wird das
  • Ausübung seiner Rechte unmöglich gemacht hätten. 9Mit der selbstständig entscheidungstragenden

OLG Düsseldorf - I-2 W 59/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
Inhalt
  • durch aktives Tun zu begründen. Im deutschen Recht ist in diesem Sinne seit langem anerkannt, dass
  • davon auszugehen, dass für das Vertragsverhältnis deutsches Recht gewollt ist (Löwisch in: Ebenroth
  • EGBGB vereinbart ist, dem Recht des Staates unterliegt, mit dem er die engsten Verbindungen aufweist
  • P. H. I. AG bestanden hat, führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem
  • – wie das Landgericht mit Recht erwogen hat - der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben in

LAG Hamm - 10 TaBV 11/06

Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.07.2006
Inhalt
  • Antragstellerin ist zulässig. 371. Zu Recht verfolgt die Antragstellerin den geltend gemachten Anspruch im
  • Zusammenhang auch zu Recht darauf, dass in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte anerkannt ist, dass
  • Betriebsrat gewählt. 5Die IG Metall, die Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens, ist mit
  • werden; er habe das Recht, zur ordnungsgemäßen Prozessführung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die IG
  • betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten der Verbände im Betriebsverfassungsgesetz im Einzelnen aufgezählt

Sozialversicherungspflicht trotz notarieller Poolvereinbarung

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 17.07.2020
Inhalt
  • this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the
  • -Pools ist, welcher in Gegenwart und mit Unterschrift der weiteren Gesellschafter mittels notarieller
  • Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Gesamthandsvermögen. Geschäftsführender Gesellschafter ist der
  • war im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens streitig, ob dieser in seiner Tätigkeit als
  • in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen und

BGH - IV ZR 43/03

Bundesgerichtshof vom 12.11.2003
Inhalt
  • Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 33/03 - unter II 1 zur
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 43/03 Verkündet am: 12. November 2003 Heinekamp
  • Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
  • -Wulf und den Richter Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 12. November 2003 für Recht erkannt
  • Anlagemodells eine Eigentumswohnung in G. . Mit notarieller Urkunde vom 19. Juni 1991 hatten sie auf der

Anlage 2 EinbTestV

Rahmencurriculum für den Einbürgerungskurs
Inhalt
  • , Bundesstaat, Teilhabe Modul II: Leben in der Demokratie Teil 2: Rechte und Pflichten – Umfang: 9
  • wesentlich durch Zuwanderung geprägt worden ist, wird auch das Thema Migrationsgeschichte in den
  • : Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft – Umfang: 7 UEDer Umgang mit Konflikten im
  • in Deutschland lebenden Menschen unmittelbar im Alltag erfahrbar werden kann. Daher ist es zunä
  • : Rechte und Pflichten157Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft161Teil 4

VG Braunschweig - 5 B 12/14

Verwaltungsgericht Braunschweig vom 19.02.2014
Inhalt
  • der Richtlinie 2005/85, die insbesondere in ihrem Kapitel V die Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit der
  • berücksichtigen. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung, der sie im Zusammenhang mit dem System, in das
  • wahren, das Recht auf Asylgewährung unabhängig von dem Mitgliedstaat auszuüben, der nach den in der
  • Wiederaufnahmeverfahren behandelt. Zudem enthält Art. 20 Abs. 1 lit. a) Dublin II-VO eine Regelung, die der in Art
  • . 17 Abs. 3 Dublin II-VO entspricht. Gleiches gilt für die Regelung in Art. 20 Abs. 1 lit. e) Dublin II

BSG - B 5b/8 KN 2/06 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • fehlt im neuen Recht eine Rechtsgrundlage; die in § 26 Abs 1 SGB IV erwähnte Beanstandung bezieht
  • , die Neuregelung entspreche "im wesentlichen" dem bisherigen Recht (BT-Drucks 11/4124 S 190 zu § 196
  • ; eine abweichende Umsetzung im Detail stellt den gemeinsamen Grundsatz nicht in Frage. Nach altem Recht
  • zu Recht zurückgewiesen. Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54
  • Beiträgen im Rahmen eines Beanstandungsverfahrens (vgl dazu nach früherem Recht BSG vom 24.8.1978 - 5 RKn

BGH - XII ZB 523/13

Bundesgerichtshof vom 16.01.2014
Inhalt
  • hat. Erforderlich ist vielmehr, dass sie in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist. Davon ist
  • Ausbildungsinhalte (45 Stunden "sozialistisches Recht"; Grundkenntnisse über Aufbau von Organen und Gewebe sowie
  • ; Leitungsfunktionen) erfolgreich in Frage gestellt. 52. Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an
  • -Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her
  • weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl

OLG Frankfurt - 18 U 28/07

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.01.2008
Inhalt
  • Erfolg, denn das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 6Es ist zutreffend davon ausgegangen
  • altem Recht dreißigjährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB a.F.) begann bereits im Jahre 2000
  • das Bestehen von Ansprüchen, die die Klägerin aus eigenem und abgetretenem Recht gegenüber der
  • . ergänzenden Parteivortrages (§ 540 I Ziff.1 ZPO) wird in Anwendung der § 540 II, 313a I S.1 ZPO
  • zulässig ist, § 26 Ziff.8 EGZPO. 5II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen

FG Hessen - 5 K 1918/05

Hessisches Finanzgericht vom 12.09.2007
Inhalt
  • zweier Steuerberater in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Der
  • Finanzamt am 14.01.2004 ein. Neben der Unterschrift der Eheleute ist in dem hierfür vorgesehenen Feld
  • Auszahlung der Erstattungsbeträge zu Recht an die Eheleute E erfolgt sei. 7Das Einspruchsverfahren blieb
  • der nunmehr erhobenen Klage ist die Klägerin der Auffassung, der angefochtene Abrechnungsbescheid in
  • Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung eingeräumt wurde, ist er im Zweifel auch ermächtigt

OLG Hamm - 27 U 14/09

Oberlandesgericht Hamm vom 04.02.2010
Inhalt
  • . Über etwaige Rechte findet sich in der Belehrung nichts, so dass die Belehrung geeignet ist, den
  • aufzunehmen. Der Grund für diesen nicht nur im Recht der Personenhandelsgesellschaften, sondern auch im GbR
  • -Recht geltenden Rechtssatz liegt darin, dass wechselseitige Zahlungen in diesem Stadium vermieden
  • Beklagte ist nicht ordnungsgemäß über die sich aus dem Widerrufsrecht ergebenden Rechte und Pflichten
  • und machte Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit der vorgenannten

BGH - KZR 17/03

Bundesgerichtshof vom 13.07.2004
Inhalt
  • Normadressaten des § 20 Abs. 2 GWB angesehen. Es ist dabei mit Recht und von der Revision unbeanstandet davon
  • : Herausgeber) in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gebildet. Bei den von den
  • . Goette, Ball, Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das
  • Klägerin arbeitet dabei mit einer Werbe- und Sparberatungsgesellschaft mbH (im folgenden: WSG
  • %. In mehreren Schreiben im Jahr 2000 hat die Beklagte der Klägerin mitgeteilt, daß sie im Hinblick

OLG Köln - 5 U 49/09

Oberlandesgericht Köln vom 11.11.2009
Inhalt
  • 2007 [Bl. 63 – 65 d. A.] hierzu nicht konkret befragt worden ist [In Ziffer II. 2. des
  • konkret angesprochen worden ist (Bl. 63 d. A.); in seinem Gutachten hat sich der Sachverständige mit
  • angemessen und von den Beklagten – zu Recht – unangefochten bemessen. II. 2425Die Rechtssache hat keine
  • Landgericht hat vielmehr zu Recht entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner aus §§ 280, 823 Abs. 1
  • Schäden zu ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit den am 5. und 8. November 2004 durchgeführten

§ 2 VwRehaG

Folgeansprüche
Inhalt
  • diesem Gesetz sind ausgeschlossen, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte
  • Deutschland oder andere Körperschaften oder Anstalten des öffentliche Rechts nur
  • herleitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in
  • geltendgemacht werden, wenn sie in einem Gesetz, das Ansprüche dieser Art regelt, vorgesehen sind. F
  • ädigungen. Bei Folgeansprüchen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 sind Entschä