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BVerfG - 2 BvQ 3/03
Bundesverfassungsgericht vom 13.02.2003
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts jedenfalls auf die grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und
- geltend, dass die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zuzüglich Zinsen im Zusammenhang mit dem in
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvQ 3/03 - In dem Verfahren über den Antrag im Wege
- Artikel 100 Abs. 2 GG in Verbindung mit Artikel 25 GG zu entsprechen und das Bestehen und die
- Richter Sommer, Di Fabio und die Richterin Lübbe-Wolff gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2
BPatG - 5 W (pat) 1/02
Bundespatentgericht vom 02.09.2002
- Inhalt
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- Verfügungsgeschäfts, das nach dem im deutschen Recht geltenden Abstraktionsprinzip allein die
- "Ummeldung" der Gebrauchsmusteranmeldung 298 02 723.2 erklärt. In den vorgedruckten Angaben im Fuß dieses
- Markenamt im Zeitpunkt der Umschreibung nicht bekannt gewesen. Mit Schreiben vom 13. November 2001 hat
- . II A 1. Die Beschwerde ist statthaft und zulässig, soweit sie gegen die Umschreibung des
- Schriftstücks geheilt werden kann, wenn mit der erforderlichen Zustellung die Frist für die Beschwerde in
OLG Düsseldorf - I-6 U 90/99
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.03.2000
- Inhalt
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- deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht
- Rechts vereinbart wurde (Art. 27 Abs. 1 EGBGB in Verbindung mit Nr. 6 Abs. 1 AGB), bedarf dabei keiner
- das Vermögen der G. AG mit Sitz in Düsseldorf (im folgenden: Gemeinschuldnerin). Diese gewährte der
- Vertragsstatut des Darlehensvertrages sei insoweit deutsches Recht anzuwenden, nach dem im
- materiellen Recht zu bestimmen, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten
§ 12 BAPostG
Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.
- Inhalt
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- (1) Die Bundesanstalt tritt in die Rechte und Pflichten der mit dem Bundes-Pensions-Service fü
- Bundesanstalt mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats im Rahmen von Ä
- Beachtung der geltenden tarifvertraglichen Regelungen anzubieten. Das Recht zur Kündigung der
- erklärt werden. § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.(2) Zur
- ist zugleich ein Arbeitsvertrag zu den bei der Bundesanstalt üblichen Konditionen unter
BGH: Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter - Internet-Zugangsanbieter können zur Sperrung von Websites verpflichtet werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.11.2015
- Inhalt
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- . Das deutsche Recht ist vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG über das
- entschieden.Die Klägerin im Verfahren I ZR 3/14 ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
- im Verfahren I ZR 174/14 sind Tonträgerhersteller. Die Beklagte ist Betreiberin eines
- "3dl.am" und "goldesel.to". In die im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung vorzunehmende Abwägung sind die
- Zusammenhang mit rechtswidrigen Angeboten im Internet durchführt, oder Einschaltung der staatlichen
Art 1 EuVtrÜbkProtG
- Inhalt
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- Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (BGBl. 1986 II S. 809) durch den Gerichtshof der Europäischen
- Recht auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden: Zweites Protokoll). Die Protokolle werden nachstehend veröffentlicht.
- Den folgenden in Brüssel am 19. Dezember 1988 von der Bundesrepublik Deutschland
- 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche
- Gemeinschaften (im folgenden: Erstes Protokoll); 2.dem Zweiten Protokoll zur Übertragung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt überlange Umgangsverfahren in Deutschland
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 26.01.2015
- Inhalt
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- (EMRK), dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und eine Verletzung von Artikel 13 in
- Verbindung mit Artikel 8 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) fest. Dem Kindesvater wurde nach Artikel
- 41 EMRK eine Entschädigung von 15.000,00 € zugesprochen. Gerügt wurde, dass das deutsche Recht keine
- Geklagt hatte der Vater eines im Jahr 2003 geborenen unehelichen Kindes, dessen Mutter von Anfang
- an gezielt Umgangskontakte verhinderte. Der Vater klagte ab 2005 auf Gewährung von Umgang mit seinem
BVerfG - 1 BvR 2534/10
Bundesverfassungsgericht vom 03.03.2014
- Inhalt
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- Beschwerdeführer in seinem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG
- folgt in dieser Konstellation im Zivilprozess aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG
- Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden
- Konsolidierungsrichtlinie handelt, die das bestehende und im Ausgangsverfahren anzuwendende Recht
- eindeutig war und ist, findet schließlich in dem gespaltenen Meinungsbild im Schrifttum seine
OLG Celle - 1 Ws 336/02
Oberlandesgericht Celle vom 28.11.2002
- Inhalt
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- Verletzung materiellen Rechts ist zulässig, in der Sache aber unbegründet. Zu Recht geht die
- Beschluss der 2. kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts ####### mit Sitz in ####### vom 13
- eingeräumten Ermessen in rechtsfehlerfreier Weise Gebrauch gemacht. Dagegen wendet sich der Gefangene mit
- Regelung in § 67 StVollzG stellt eine Beschränkung im Sinne von § 4 Abs. 2 StVollzG dar. Sie beinhaltet
- Prüfungen (§ 11 StVollzG). Der Gefangene hat daher - unbeschadet des Rechts zur freien Gestaltung
BGH - 3 StR 254/07
Bundesgerichtshof vom 16.10.2007
- Inhalt
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- Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit einer
- Umstand, dass der Angeklagte Alleinaktionär dieser Gesellschaft ist, reicht hierfür nicht aus; vielmehr
- nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht
- unterbrochen. 3Mit Recht rügt der Beschwerdeführer, dass durch diese Verfahrensvorgänge die
- Angeklagten ergehen kann, obwohl das Fahrzeug in das Eigentum der B. AG gelangt ist. Allein der
AG Bonn - 101 C 103/09
Amtsgericht Bonn vom 09.09.2009
- Inhalt
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- ). Eine allgemeine instabile Lage im Zielgebiet reicht hierzu nicht aus. Hierbei ist auf die objektive
- Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand: 1Die Beklagte ist Reiseveranstalter mit Sitz in C2
- Israel und im Palästinensischen Gebiet ist weiterhin sehr angespannt. (...) Vor Reisen in den
- - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: 1. Durch die israelische Offensive im Gaza-Streifen wurden
- , höhere Gewalt, Voraussehbarkeit, Kündigung Normen: BGB § 651j, § 651i Sachgebiet: Recht (allgemein
§ 17 SchRegO
- Inhalt
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- anzumelden, daß und wie lange das Recht zur Führung der Bundesflagge nicht ausgeübt
- ; das Recht zur Führung der Bundesflagge wieder ausgeübt werden darf.(3) Für die
- Recht zur Führung der Bundesflagge, so ist dies unverzüglich zum Schiffsregister anzumelden
- (1) Veränderungen der im § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5, 8, 9, Abs. 2, § 12 Nr. 1 bis 3
- Eintragung in das Schiffsregister anzumelden.(2) Wird nach § 7 des Flaggenrechtsgesetzes genehmigt
BGH - III ZR 16/07
Bundesgerichtshof vom 02.10.2007
- Inhalt
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- Versicherte der sozialen Pflegeversicherung, ist die Einstufung in die Pflegestufe/-klasse II bestimmt und
- Recht erbracht wurde, auch eine Gegenleistung in der Form eines geänderten Entgelts erwarten darf
- . Da sich der Bewohner im Allgemeinen in einer Lage befindet, in der er des Schutzes bedarf, ist es
- Recht, dass in der Rechnung die der Beklagten zusätzlich zu erbringenden Leistungen der Pflege und
- Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand 1Der Kläger ist Träger
BGH - 4 StR 25/00
Bundesgerichtshof vom 30.05.2000
- Inhalt
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- materiellen Rechts rügt. Die Verfahrensrüge ist unzulässig im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; jedoch hat
- Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Menschenhandels in
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 25/00 vom 30. Mai 2000 in der Strafsache gegen
- der Bundesanwaltschaft, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt
- Zigarette anzündete. Sie entschlossen sich, die Frau mit Gewalt in ihr Fahrzeug zu drängen, um sie in
§ 7 GeschmMG 2004
Recht auf das eingetragene Design
- Inhalt
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- (1) Das Recht auf das eingetragene Design steht dem Entwerfer oder seinem Rechtsnachfolger zu
- . Haben mehrere Personen gemeinsam ein Design entworfen, so steht ihnen das Recht auf das eingetragene
- oder nach den Weisungen seines Arbeitgebers entworfen, so steht das Recht an dem eingetragenen
- Design gemeinschaftlich zu.(2) Wird ein Design von einem Arbeitnehmer in Ausübung seiner Aufgaben