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Anklage gegen ehemalige Polizeivizepräsidentin vom OLG zugelassen
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 13.12.2012
- Inhalt
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- diesen Fall zugesagt, dass man “über alles reden” könne. Das LG Frankfurt hatte am 29.2.2012 den
- Vernehmungssituation im Hauptverhandlungstermin am 15.9.2009 nicht mehr detailliert aufklärbar sei. Gegen
- Mit Beschluss vom 7.12.2012 (1 Ws 60/12) hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Anklage gegen
- Reisespesen vorgeworfen worden war, am 15.9.2009 falsch ausgesagt zu haben. Die Angeschuldigte soll bei
- vorhandenen Beweismittel der hinreichende Verdacht bestehe, dass die Angeschuldigte am 15.9.2009 vor dem
OLG Frankfurt - 5 WF 130/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.12.2004
- Inhalt
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- würde (vgl. dazu Senat FamRZ 1991, 966; ferner OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.1993 - 3
- Rechtsstreit verdienen (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1991, 966, 967 m.w.N.). 3Vorliegend stellt sich
- Verwechslung von EUR und DM im Beschluss vom 16.1.2004). An einer Änderung der Festsetzung gemäß
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum: 03.12.2004 Normen
- Instanz auf der Basis eines mit 24.074,40 EUR (statt DM) festgesetzten Streitwertes zur Erstattung gegen
OLG Frankfurt: Beweislast für Vorsatz bei Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen
Rechtsexperte Christian Luber vom 03.07.2017
- Inhalt
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- . Die Beweislast dafür liegt beim Versicherer.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit
- Klage beim Landgericht Frankfurt am Main ein. Dieses verurteilte die Versicherung zur Leistung.Auf die
- hiergegen von der Versicherung eingelegte Berufung stellte das Oberlandesgericht Frankfurt nun klar
- Urteil vom 9. November 2016, Az. 7 U 11/16, festgestellt, dass die alleinige Falschbeantwortung von
- , LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte
BGH - IV ZR 72/05
Bundesgerichtshof vom 03.05.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 22. Februar 2005 zugelassen. Das angefochtene Urteil wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO
- Dr. Franke Vorinstanzen: LG Wiesbaden, Entscheidung vom 28.04.2004 - 10 O 176/00 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.02.2005 - 8 U 119/04 -
- , die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke am 3. Mai 2006 beschlossen: Auf die
- vorgetragen, ihr Vater habe u.a. bei der Beurkundung der Schenkung am 16. Mai 1997 berichtet, er
- verkauft worden sei. Auf beide Positionen kam es indessen nicht mehr an, wenn man - wie das Landgericht
VG Frankfurt (Main) - 10 G 4889/02.AO
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 15.04.2003
- Inhalt
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- werden nicht erhoben. Gründe 1Der am 13.11.2002 beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 10. Kammer Entscheidungsdatum: 15.04.2003 Aktenzeichen: 10 G 4889/02
- eingegangene Antrag, mit dem der Antragsteller begehrt, 2die aufschiebende Wirkung seiner am 13.11.2002
- die Interessenabwägung zwischen den geltend gemachten öffentlichen Interessen am Sofortvollzug und
- führen könnte. 5Aber selbst wenn man nicht dieser Auffassung ist, erweisen sich die in dem
Rechtsanwalt Salvatore Barba
Barba & Partner Rechtsanwälte
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Internationales Wirtschaftsrecht
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- Goethe Universität Frankfurt am Main Rechtswissenschaften
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Rechtsanwalt Günter Fenderl
FENDERL Rechtsanwälte & Fachanwälte für Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht
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Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
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- Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main jura
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- Kontaktadresse
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- E-Mail: fenderl@fenderl-rechtsanwaelte.de
Filesharing-Abmahnung: Zur Erschütterung der Vermutung der Täterschaft bei Familienanschlüssen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.09.2013
- Inhalt
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- bin.Übrigens: So sah das zuletzt auch das AG Frankfurt a.M. (30 C 3078/12 (75)). Auch das LG Frankfurt meinte
- durch eines der Kinder. Gerne wird dann von den Landgerichten verlangt, dass man einen “atypischen
- ) vorträgt, der die Vermutung erschüttert – das man Kinder hat , gehört natürlich nicht dazu. Das OLG Köln
- stellt klar, wie man da mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung korrekt in den Griff bekommt:Wird ein
- “atypischen Sachverhalt” wenig gemeinsam. Und was muss man nun tun? Mit dem OLG Köln nur noch
STP AG – Fachdialog Kanzleimanagement
Rechtsanwalt hans lecker vom 23.01.2011
- Inhalt
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Rasch unterliegt mangels eindeutiger IP-Adresse vor dem LG Frankfurt
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 29.03.2012
- Inhalt
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- rechtskräftiges, Urteil des Landgericht Frankfurt (AZ: 2-03 O 394/11) hin, welches gegen die
- . Sprechen Sie uns einfach per E-Mail an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und
- Die Kollegen GGR Rechtsanwälte weisen auf ein aktuelles am 9. Februar 2012, jedoch noch nicht
- Entscheidung des Landgericht Frankfurt war die Ermittlung der IP-Adresse des Beklagten. Auf die Auskünfte des
- Providers Telefonica und der Subproviderin 1&1 Internet AG ergaben sich unterschiedliche
OLG Frankfurt - 16 U 70/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.03.2006
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main - 2- 31 O 215/04 -wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des
- Landgerichts Frankfurt vom 24. März 2005, Az: 2 – 31 0 215/04, die Beklagte zu verurteilen, an die
- d.A.) Bezug genommen. 5Gegen das zu Händen ihrer Prozessbevollmächtigten am 3. Mai 2005 zugestellte
- Frankfurt WM 2002, 2101; Palandt-Sprau, 65 Aufl., § 676 h Rn 13 m.w.N.). Besondere Umstände, die den
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 30.03.2006 Normen: § 242 BGB
BGH - IV ZR 224/12
Bundesgerichtshof vom 10.07.2013
- Inhalt
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- Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter
- . Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen
- Lehmann Dr. Brockmöller Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.09.2011 - 2-5 O 30/11 - OLG
- Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.06.2012 - 7 U 221/11 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 224/12 Verkündet am: 10. Juli 2013 Schick
Computermaus verursacht keinen Tennisellenbogen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 13.03.2014
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- entschied der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.Ein Mann aus Frankfurt leidet unter einer
- Berufstätigkeit am Computer zurückzuführen und daher nicht als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies
- Arbeitszeit habe er am Computer komplexe Datenlisten bearbeiten und dabei ständig mit der Computermaus hoch
- lehnt die Berufsgenossenschaft ab. Die Tätigkeit stelle keine Gefährdung im Sinne der Berufskrankheit
- bestätigten. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2013, Az.: L 3 U 28/10; PM vom 12.03.2014
BGH - VIII ZR 305/09
Bundesgerichtshof vom 08.12.2009
- Inhalt
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- LG Frankfurt/Main Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Dezember 2009 durch den
- dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2009 ohne
- 147/06, WuM 2007, 143). BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - VIII ZR 305/09 - OLG Frankfurt/Main
- . Ball Dr. Frellesen Dr. Milger Dr. Achilles Dr. Fetzer Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main, Entscheidung
- vom 20.01.2009 - 3/16 O 36/08 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.11.2009 - 2 U 76/09 -
LSG Berlin-Brandenburg - L 10 B 445/08 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.02.2008
- Inhalt
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- . 4Der Antragsteller hat am 22. Januar 2008 hiergegen Klage vor dem Sozialgericht (SG) Frankfurt
- . Am 11. Mai 2007 erstellte der Vertragsarzt der Agentur für Arbeit Dr. E nach Aktenlage ein
- Maß an Eilbedürftigkeit besteht (Beschluss des Senats vom 12. Mai 2006 - L 10 B 191/06 AS ER
- Tag beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) erhobenen Klage (S 17 AS 88/09) gegen den Bescheid der
- Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. Februar