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Abmahnung Dennis Obersheimer Firma Comtekk e.K.
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 21.11.2012
- Inhalt
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- mit dem aktuellen Datum zu versehen, diese zu unterzeichnen und unverzüglich im Original an die
- 8, 31655 Stadthagen, durch die Kanzlei Sebening Henke Wötzel zu. In der Abmahnung des Herrn Dennis
- Comtekk e.K. lässt mit dieser Abmahnung durch die Kanzlei Sebening Henke Wötzel die Werbung mit der
- Firma Comtekk e.K. wird ausgeführt, dass die Angabe „CE-geprüft“ für ein Produkt irreführend ist und
- Verstoß auch erheblich im Sinne des § 3 UWG wäre. Hierzu darf angemerkt werden, dass die Erheblichkeit
Aktuelle Abmahnung wegen Filesharing durch Schneider & de Teba Költerhoff GbR / FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Peter Ratzka vom 17.10.2012
Rechtsanwalt Tobias Kläner
Wettbewerbsrecht
IT-Recht
Gewerblicher Rechtsschutz
Nicola Neubauer
Urheberrecht und Medienrecht
IT-Recht
§ 41 VermG
Überleitungsvorschrift
- Inhalt
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- ;bernahme oder der Wiedereintragung des Rechts eine Vereinbarung der Beteiligten zugrunde lag. Im Ü
- ;brigen gelten im Zusammenhang mit der Aufhebung der staatlichen Verwaltung oder der Rückü
- Verwaltung erloschen, in dem sie gemäß § 16 nicht zu übernehmen wären. Im
- Rechte bleiben von den durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992
- (BGBl. I S. 1257, 1993 I S. 1811) bewirkten Rechtsänderungen unberührt, wenn der Ü
OLG Karlsruhe - 12 U 21/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 01.06.2006
- Inhalt
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- die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründet. 362. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht
- Anstellungsvertrag des Klägers mit der J. GMBH beendet. Im Hinblick auf diese eindeutige Regelung in der
- Bezugsberechtigte in den Bedingungen "nicht unmittelbar" angesprochen sei und die festgelegten Rechte
- Rechts gemäß § 13 GVG. Zu unterscheiden ist ein denkbarer, hier aber nicht zu entscheidender
- festgelegten Rechte und Pflichten „vorrangig nur den Versicherungsnehmer“ betreffen sollen. Es ist daher
EuGH - C-364/97
Europäischer Gerichtshof vom 27.10.1998
- Inhalt
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- , die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; spätere Veränderungen berücksichtigt
- ) für Recht erkannt und entschieden: 1.Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 13
- erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie 93/103/EG des
- -Vertrag verstoßen hat, daß es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen
- Absatz 1 der Richtlinie hatten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und
§ 48 SGB 10
Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
- Inhalt
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- des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Beh
- Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der
- Gesetzbuches anzurechnen ist, der Beginn des Anrechnungszeitraumes.(2) Der Verwaltungsakt ist im Einzelfall
- entsprechend, soweit einem rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt ein rechtswidriger
- (1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 B 42/06 KR
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.09.2005
- Inhalt
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- beitragen wird. Dies ist wiederum nur dann der Fall, wenn es in einem Rechtsstreit um eine
- Vielzahl von Verfahren Bedeutung besitzt (Kummer, Der Zugang zur Berufungsinstanz nach neuem Recht
- gleichfalls nicht ersichtlich, dass die vorliegend streitige Auslegung des § 14 SGB IX in einer
- das Beschwerdeverfahren beruht auf § 197a Absatz 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 154 Absatz 2
- werden kann, dass sie zur Erhaltung und Sicherung der Rechtseinheit und zur Fortbildung des Rechts
OLG Stuttgart - 4a VAs 3/12
Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.11.2012
- Inhalt
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- . 3. Der Aktenbegriff in § 14 UAG Bad.-Württ. ist mit dem Aktenbegriff in § 147 StPO identisch
- Verhältnissen und auch Schriftverkehr mit seinen Verteidigern, in den Ermittlungsakten befinden. II
- , Beschluss vom 16. Oktober 2003). 13Dabei ist das Recht auf Aktenvorlage essentieller Bestandteil des
- Grundrechte Dritter, etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zu beachten, das nur im
- Ermittlungsakten in ihrem Ist-Zustand. Dabei ist der Aktenbegriff des UAG mit dem in den §§ 147, 199 StPO identisch
OLG Celle - 9 U 135/06
Oberlandesgericht Celle vom 20.06.2007
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: GmbHG § 64 II Leitsatz: Verbotene Auszahlungen im Sinne des § 64 Abs. 2 S. 1
- Komplementärin ist, muss dies erst recht gelten. b) Die Ersatzpflicht des Beklagten ist nicht nach § 64 Abs. 2
- KG verblieben ist, und in welchem Umfang sie möglicherweise benötigt wurde, um im Insolvenzverfahren
- Gläubigern der KG effektiv zugeflossen ist, kann der Beklagte deshalb seine Rechte gegenüber dem
- Oberlandesgericht ... und ... auf die mündliche Verhandlung vom 16. Mai 2007 für Recht erkannt: Auf die
BGH - V ZR 205/03
Bundesgerichtshof vom 23.01.2004
- Inhalt
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- ein Nutzungsrecht verliehen ist, der nutzt in aller Regel aufgrund dieses Rechts, nicht aufgrund
- . Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte steht seit dem 12. Juli 1993 als Eigentümerin eines mit
- , Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein, Dr. Gaier und die Richterin Dr. Stresemann für Recht erkannt: Auf die
- einem Pfarrhaus bebauten Grundstücks in L. im Grundbuch. Die klagende Kirchengemeinde beansprucht dieses
- . als Eigentümerin eingetragen. Später wurde aufgrund eines Gerichtsurteils in Abteilung II des
OLG Düsseldorf - I-24 U 186/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.11.2004
- Inhalt
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- Beweisantrag der Beklagten zu ihren Behauptungen. 63. Ferner hat das Landgericht mit Recht ausgeführt
- EUR nebst Zinsen zu Recht stattgegeben. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 18
- . Die ausdrückliche Annahmeerklärung ist in einem Falle, wie dem hier erörterten, nach der
- Landgericht hat des Weiteren zu Recht die Wirksamkeit der Anfechtung wegen 5arglistiger Täuschung
- Verhalten schließen zu lassen. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die später an die Beklagten
Das Landesgleichstellungsgesetz Berlin „stellt sicher“ – Grüße von Murxi
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 24.06.2011
- Inhalt
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- regeln. Weil das Land an Unternehmen des privaten Rechts beteiligt ist, wird das als ärgerlich empfunden
- Betriebsrat. Vielleicht will der keine Frauenbeauftragte. Weil sie in seine Rechte eingreift? Da kann
- Herr Murx ist mit Herrn Marx verwandt, aber ein kleines, leicht schwarzes Familienschaf. Seit
- macht so ein Amt ja keinen Sinn. Sie darf z.B. Bewerbungsunterlagen einsehen. Das ist in Ordnung: Das
- nur vorher überlegt. Zum Beispiel enthält das LGG Rechte für die Frauenbeauftragte (§ 17). Sonst
BGH - 4 StR 503/09
Bundesgerichtshof vom 10.12.2009
- Inhalt
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- Revision, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat in dem aus der
- wird, hatte sich daher noch nicht in einer kritischen Situation konkretisiert; erst recht war es in
- verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache
- Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, wegen
- Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO