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LG Wuppertal - 14 O 30/06

Landgericht Wuppertal vom 17.04.2007
Inhalt
  • Recht Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.048,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von
  • Betriebsräumlichkeiten der Klägerin in xx, als Eigentümerin dieses Grundbesitzes ist. Im übrigen wird
  • zugleich deren Angestellte ist, reicht zu Zweifeln an der Richtigkeit ihrer Angaben nicht aus
  • , daß die Beklagte der Klägerin aus eigenem Recht und aus abgetretenem Recht alle Schäden zu ersetzen
  • aus einem Steuerberatervertrag auf Schadensersatz in Anspruch. 3Die Beklagte ist aufgrund eines

BSG - B 1 A 1/12 R

Bundessozialgericht vom 12.03.2013
Inhalt
  • BVerfGE 84, 133, 146 f; vgl insgesamt auch BVerfGE 128, 157, 176 = Juris RdNr 69). Mit dem Recht auf
  • dabei aber nicht das Recht des Landes in Zweifel gezogen, durch Landesgesetz die
  • City BKK Körperschaft des öffentlichen Rechts in Abwicklung. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis zum
  • Eingriffen der öffentlichen Gewalt in seine eigenen Rechte nach § 155 Abs 4 S 9 SGB V und Art 12
  • (Schreiben vom 9.11.2011). Seit 1.1.2012 ist er in einem bis zum 31.12.2013 befristeten

Onlinehändler in der Zwickmühle zwischen Verbrauchern und Unternehmern

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2010
Inhalt
  • Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind“ rechts- und damit wettbewerbswidrig. Eine solche Einleitung
  • einem Abgemahnten Onlineshopbetreiber darin Recht gegeben hatten, dass die Einleitung der
  • Landgericht Kiel hatte im Juli dieses Jahres in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls über den
  • 2010 (Az. 14 O 22/10) ist die einleitende Formulierung „Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn Sie
  • verlange von dem Verbraucher, dass dieser zunächst selbst überprüfen müsse, ob er Verbraucher im Sinne des

BGH - VI ZR 270/07

Bundesgerichtshof vom 18.08.2008
Inhalt
  • 26. Aufl. § 321a Rn. 5) und 1auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge ist nicht begründet. Nach Art
  • Vorbringen in vollem Umfang geprüft, jedoch keine Veranlassung gesehen, die Sache an den IV. oder VIII
  • . Zivilsenat abzugeben. Die Klägerin macht vorliegend - aus übergegangenem Recht - einen Anspruch aus
  • Geschäftverteilungsplan dem VI. Zivilsenat zugewiesen. Auch im Zusammenhang mit dem Anspruchsübergang stellen sich keine
  • Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294; st.Rspr

Das Veröffentlichen von Fotos – ohne Einwilligung möglich?

Rechtsanwalt Thomas Repka vom 20.11.2018
Inhalt
  • unterstreicht die überragende Stellung des Kunsturhebergesetzes. Mehr zum Thema "Recht am
  • Kunsturhebergesetz knüpft die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung an die
  • Das Landgericht Frankfurt entschied im September, dass Aufnahmen, die ohne die Einwilligung der
  • v. 13.09.2018 – 2/3 O 283/18). Im Zuge des Urteils erläuterte das Gericht auch einige
  • . Die Betroffene klagte – mit Erfolg.Die Rechtsgrundlagen einer Veröffentlichung Grunds

§ 23 SGB 4

Fälligkeit
Inhalt
  • ällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder
  • Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender
  • Beiträge zur Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung aus Sozialleistungen
  • . Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in
  • abweichend von Satz 2 den Betrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen, wenn Ä

BGH - 5 StR 261/09

Bundesgerichtshof vom 28.10.2009
Inhalt
  • 5 StR 261/09 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 28. Oktober 2009 in der Strafsache
  • , Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der
  • Angeklagten wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Diebstahl
  • erfolglos. 2Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aus Rechtsgründen noch nicht zu beanstanden. In
  • Brände im örtlichen Umfeld nach Inhaftierung des Angeklagten ist die tatgerichtliche Würdigung der

OLG Frankfurt - 20 W 316/01

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.10.2002
Inhalt
  • i.V.m. § 550 ZPO a.F. und § 26 Nr. 10 EGZPO). 17 Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass
  • Rechtsverhältnis oder kein dingliches Recht betrifft und deshalb nicht eingetragen werden darf, noch ist ein
  • Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt oder ohne den gesetzlich geforderten Mindestinhalt
  • betroffenen kraft Gesellschaft bürgerlichen Rechts" als Eigentümer des betroffenen Grundbesitzes im
  • Gesellschafter ist grundsätzlich die Vorlage des Gesellschaftsvertrages in der Form des § 29 GBO

§ 83a SGB 10

Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Sozialdaten
Inhalt
  • schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen
  • Stellt eine in § 35 des Ersten Buches genannte Stelle fest, dass bei ihr gespeicherte
  • besondere Arten personenbezogener Daten (§ 67 Absatz 12) unrechtmäßig übermittelt oder
  • auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind und drohen

§ 108 GWB

Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
Inhalt
  • zugleich öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 ist, an den
  • zwar keine Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ausübt, aber 1.der öffentliche
  • 1 ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse
  • Person des öffentlichen oder privaten Rechts vergeben werden, wenn 1.der öffentliche
  • § 99 Nummer 1 bis 3 über eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts

§ 11 BApO

Inhalt
  • entsprechende Anwendung.(3) Personen, denen eine Erlaubnis erteilt worden ist, haben im Übrigen die in den
  • ;gen, sowie auf Drittstaatsangehörige, soweit sich nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft eine Gleichstellung ergibt, keine Anwendung.
  • Vorschriften des Bundesrechts begründeten Rechte und Pflichten eines Apothekers.(4) Erlaubnisse
  • Ausbildungsnachweis als Apotheker verfügen, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem
  • anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz

Inhaltsübersicht EuRAG

Inhalt
  • ;Abschnitt 2   Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht  §
  • ; 3Antrag  § 4Verfahren  Abschnitt 2   Berufliche Rechte und
  • ; 7Berufshaftpflichtversicherung  § 8Sozietät im Herkunftsstaat  Abschnitt
  • ;§ 27Rechte und Pflichten  § 28Vertretung und Verteidigung im Bereich der
  • Verteidigung  § 31Zustellungen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren 

BGH - II ZR 125/02

Bundesgerichtshof vom 11.11.2002
Inhalt
  • Verhaltensweisen klären zu lassen, und in seinem Recht auf rechtliches Gehör beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 31
  • Verteidigung seines Rechts, in einem gerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit bestimmter
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 125/02 Verkündet am: 11. November 2002
  • die Richterin Münke für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 17
  • versandte der Vorstand des Beklagten u.a. im zeitlichen Vorfeld von Mitgliederversammlungen der DBU in

§ 11 AÜG

Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis
Inhalt
  • und Höhe der Leistungen für Zeiten, in denen der Leiharbeitnehmer nicht verliehen ist.(2
  • ;ltnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern anzuwenden. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf
  • ;rgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann
  • das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum 31. Dezember 2011
  • , soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. In den Fällen eines

§ 27 UmwAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • ;fungsbereich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Recht 120 Minuten, 2. im Prüfungsbereich
  • die Berufsausbildung wesentlich ist.(2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung
  • schwerpunktbezogene Aufgabe kommt insbesondere in Betracht: 1.im Schwerpunkt Rohr- und Kanalservice:Durchfü
  • je 50 Prozent gewichtet.(3) Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den Pr
  • üfungsbereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Recht, Verfahrenstechnik sowie