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EuGH - C-78/00

Europäischer Gerichtshof vom 25.10.2001
Inhalt
  • Recht des Steuerpflichtigen auf „sofortige“ Ausübung seines Rechts auf Vorsteuerabzug. Die
  • Rechts auf Vorsteuerabzug gestattet, muss dieses Recht bezüglich der gesamten Steuerbelastung der
  • die Tilgung der Guthaben im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels Anwendung. In diesem Fall ist der
  • /95 der im Jahr 1992 angefallenen Mehrwertsteuerüberschuss nicht erstattet und ihnen somit ihr Recht
  • belastet hat. Dieses Recht auf Vorsteuerabzug ist nach ständiger Rechtsprechung ein fundamentaler

reCyclix.com – Betrug, Ponzi- oder Schneeball-System?

Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 10.08.2015
Inhalt
  • =1128611.0 http://jimrogers.spokesmandirectory.com/2015/07/08/recyclix-review-is-it-scam/ Kanzlei Hellinger - Steuern ♦ Recht ♦ Controlling
  • bin jetzt kein Experte im polnischen Recht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das dortige
  • weg! Zu viele  Indizien deuten auf Betrug, Schneeball-System oder ähnliches hin. Echt schade in soweit
  • polnischen Unternehmen in der Recycling-Branche handeln. Es ist auf der Suche nach Kapitalgebern und bietet
  • hierfür eine stille Beteiligung im Kleinstbereich an.Die Website ist sehr gut gemacht, unerwartet

Wettbewerbsrecht - HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte klagen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 01.04.2016
Inhalt
  • Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT
  • lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
  • -Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.Ich biete
  • Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
  • welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck

VG Saarlouis - 2 L 446/09

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 19.05.2009
Inhalt
  • Griechenland nicht in Übereinstimmung mit dem Europäischen Recht erfolge, insbesondere fundamentale
  • . Die Antragsgegnerin ist zu Recht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 a Abs. 1 Satz 1
  • 18.02.2003 (ABl. L 15/1) –Dublin-II-VO -. Danach ist Griechenland, wie die Antragsgegnerin in dem
  • Dublin-II-VO auszuüben. Nach alledem ist der Antrag mit der Kostenfolge aus §§ 154 Abs. 1 VwGO, 83 b
  • Abschiebungsanordnung im Sinne von § 34 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Abschiebung in den für die Durchführung des

§ 22 GWB

Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Inhalt
  • die Arbeitsweise der Europäischen Union nach dem insoweit maßgeblichen Recht der Europä
  • unberührt.(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten unbeschadet des Rechts der Europäischen Union
  • aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne des Artikels 101 Absatz 1 des Vertrages über die
  • äischen Union im Sinne dieser Bestimmung beeinträchtigen können, können auch die
  • Vorschriften dieses Gesetzes angewandt werden. Ist dies der Fall, ist daneben gemäß Artikel 3

BGH - V ZR 189/99

Bundesgerichtshof vom 03.11.2000
Inhalt
  • , wie im späteren Recht (§ 20 BaulandG), bereits im Gesetz selbst, sondern erst in den
  • sozialistischen Eigentums im Recht der früheren DDR abhebt (vgl. §§ 17 ff ZGB) und daraus Schlüsse auf
  • zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die am 16. Oktober 1984 verstorbene, zuletzt in der
  • Entsprechendes. Eine Beeinträchtigung der Rechte der Beklagten ist nicht erkennbar, wird von diesen
  • auch nicht geltend gemacht. Die Geltendmachung der fremden Rechte in Prozeßstandschaft ergibt sich

§ 20 EnWG 2005

Zugang zu den Energieversorgungsnetzen
Inhalt
  • ist ein Vertrag mit dem Netzbetreiber, in dessen Netz eine Einspeisung von Gas erfolgen soll, ü
  • Zusammenarbeit ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar. Sie sind zu dem in Satz 5
  • das Recht zum Wechsel des Messstellenbetreibers nach den Vorschriften des
  • ist in Textform zu begründen und der Regulierungsbehörde unverzüglich mitzuteilen
  • Rechts auf Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen nach Absatz 1 haben Letztverbraucher von

BGH - Zur Zulässigkeit der Entfernung und Zerstörung von Kunstinstallationen in einem Museum

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Inhalt
  • Rechts gehörenden Denkmalschutzes (BT-Drucks. IV/270, S. 45). Dieser Begründung ist jedoch allein zu
  • Künstlers Rechte - die Kunst des Rechts, 2007, S. 47, 59). Anders als bei zerstörungsfrei entfernbaren
  • entfernbaren Kunstwerken wäre dieses Recht völlig aufgehoben, wenn der Urheber einer mit einem Gebäude unlösbar
  • planerischen und baulichen Maßnahmen gemäß Ziffer II.1.1 und 1.2 zu tragen mit Ausnahme der in der
  • Recht, Bildende Kunst, Architektur, Design und Fotografie im deutschen und internationalen Recht, 3

§ 114b StPO

Belehrung des verhafteten Beschuldigten
Inhalt
  • ändlichen Sprache über seine Rechte zu belehren. Ist eine schriftliche Belehrung erkennbar
  • (1) Der verhaftete Beschuldigte ist unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verst
  • , sofern dies in zumutbarer Weise möglich ist. Der Beschuldigte soll schriftlich bestätigen, dass
  • er belehrt wurde; falls er sich weigert, ist dies zu dokumentieren.(2) In der Belehrung nach Absatz
  • Inhaftierung zu entscheiden hat,2.das Recht hat, sich zur Beschuldigung zu äußern oder

§ 21 FVG 1971

Auskunfts- und Teilnahmerechte
Inhalt
  • Steuern betreffen.(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Rechte stehen den Gemeinden
  • , haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden das Recht
  • Bundesfinanzbehörden zu unterrichten. Zu diesem Zweck steht ihnen das Recht auf Akteneinsicht und auf m
  • teilzunehmen, die durch Bundesfinanzbehörden durchgeführt werden und die in Absatz 1 genannten
  • ßenprüfungen bei Steuerpflichtigen teilzunehmen, wenn diese in der Gemeinde eine

HessVGH - 5 A 2224/10.Z

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.03.2011
Inhalt
  • . April 2010 im Ergebnis bereits deshalb zu Recht aufgehoben, weil der im Zeitpunkt der Entstehung der
  • nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, soweit sie für den Gegenstand des
  • Beschluss ist unanfechtbar (§ 153 Abs. 1 VwGO und § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 3
  • Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit § 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz
  • Verwaltung mit Sitz in Wiesbaden örtlich zuständig war. 3Die Ausführungen des beklagten Landes zu den

FG Köln - 2 V 1948/08

Finanzgericht Köln vom 20.08.2008
Inhalt
  • diesem Recht entsprechende Besteuerung mit dem Abkommen in Einklang steht. Hierbei handelt es sich um
  • innerstaatliche Recht des die Information empfangenden Vertragsstaats, gewährleistet, ist im Streitfall
  • Steuergeheimnisses nach den Vorschriften des nationalen Rechts ist in keinem Fall zulässig (Engelschalk
  • (Regelungsanordnung). Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in jedem Fall, dass der im
  • Auskunftserteilung einen schwer wiegenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle

§ 241 AO 1977

Art der Sicherheitsleistung
Inhalt
  • im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Einlagengeschäft zugelassen ist, wenn dem Pfandrecht
  • keine anderen Rechte vorgehen, 4.durch Verpfändung von Forderungen, die in einem Schuldbuch des
  • anvertraut worden sind, das zum Depotgeschäft zugelassen ist, wenn dem Pfandrecht keine anderen
  • ;ndung von Anteilen an einem Sammelbestand nach § 6 des Depotgesetzes in der im
  • , b)erstrangigen Schiffshypotheken an Schiffen, Schiffsbauwerken oder Schwimmdocks, die in einem im

Arbeitsrecht “scharf links” – Nachschlag

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 10.04.2011
Inhalt
  • links”-Artikel war. Frau Rehder ist Politikwissenschaftlerin. Der Blick auf das Recht von “außen” führt
  • Teil des bürgerlichen Rechts. Frau Rehder meint nun, das schade dem Gebiet – weil “Privatrechtler
  • Kaum haben wir den letzten Beitrag veröffentlicht, legt die “taz” mit einem Interview nach – mit
  • manchmal bekanntlich zu sinnvollen Einsichten. Hier ist dieser Effekt aber zweifelhaft. Das
  • Abzählen der Arbeitsrechtslehrstühle sagt über den Status des Rechtsgebiets nichts aus. Arbeitsrecht ist

DSGVO in der Anwaltskanzlei (Versendung von E-Mails)

Harold Treysse vom 18.03.2018
Inhalt
  • werden. Denn es ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar, den Betroffenen in
  • sowie den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für Rechte und Freiheiten des Betroffenen
  • gerichtet sein mag (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 10. Aufl. 2010, § 4 a Rn. 9). Erst recht gilt dies
  • Abs. 1 DSGVO) eine Abdingbarkeit zulässt, soweit diese nach Unionrecht oder dem Recht der
  • Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO). Fazit: weder Art. 25 oder