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EuGH - C-78/00
Europäischer Gerichtshof vom 25.10.2001
- Inhalt
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- Recht des Steuerpflichtigen auf „sofortige“ Ausübung seines Rechts auf Vorsteuerabzug. Die
- Rechts auf Vorsteuerabzug gestattet, muss dieses Recht bezüglich der gesamten Steuerbelastung der
- die Tilgung der Guthaben im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels Anwendung. In diesem Fall ist der
- /95 der im Jahr 1992 angefallenen Mehrwertsteuerüberschuss nicht erstattet und ihnen somit ihr Recht
- belastet hat. Dieses Recht auf Vorsteuerabzug ist nach ständiger Rechtsprechung ein fundamentaler
reCyclix.com – Betrug, Ponzi- oder Schneeball-System?
Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 10.08.2015
- Inhalt
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- =1128611.0 http://jimrogers.spokesmandirectory.com/2015/07/08/recyclix-review-is-it-scam/ Kanzlei Hellinger - Steuern ♦ Recht ♦ Controlling
- bin jetzt kein Experte im polnischen Recht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das dortige
- weg! Zu viele Indizien deuten auf Betrug, Schneeball-System oder ähnliches hin. Echt schade in soweit
- polnischen Unternehmen in der Recycling-Branche handeln. Es ist auf der Suche nach Kapitalgebern und bietet
- hierfür eine stille Beteiligung im Kleinstbereich an.Die Website ist sehr gut gemacht, unerwartet
Wettbewerbsrecht - HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte klagen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 01.04.2016
- Inhalt
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- Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT
- lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
- -Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.Ich biete
- Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
- welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck
VG Saarlouis - 2 L 446/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 19.05.2009
- Inhalt
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- Griechenland nicht in Übereinstimmung mit dem Europäischen Recht erfolge, insbesondere fundamentale
- . Die Antragsgegnerin ist zu Recht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 a Abs. 1 Satz 1
- 18.02.2003 (ABl. L 15/1) –Dublin-II-VO -. Danach ist Griechenland, wie die Antragsgegnerin in dem
- Dublin-II-VO auszuüben. Nach alledem ist der Antrag mit der Kostenfolge aus §§ 154 Abs. 1 VwGO, 83 b
- Abschiebungsanordnung im Sinne von § 34 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Abschiebung in den für die Durchführung des
§ 22 GWB
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Inhalt
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- die Arbeitsweise der Europäischen Union nach dem insoweit maßgeblichen Recht der Europä
- unberührt.(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten unbeschadet des Rechts der Europäischen Union
- aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne des Artikels 101 Absatz 1 des Vertrages über die
- äischen Union im Sinne dieser Bestimmung beeinträchtigen können, können auch die
- Vorschriften dieses Gesetzes angewandt werden. Ist dies der Fall, ist daneben gemäß Artikel 3
BGH - V ZR 189/99
Bundesgerichtshof vom 03.11.2000
- Inhalt
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- , wie im späteren Recht (§ 20 BaulandG), bereits im Gesetz selbst, sondern erst in den
- sozialistischen Eigentums im Recht der früheren DDR abhebt (vgl. §§ 17 ff ZGB) und daraus Schlüsse auf
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die am 16. Oktober 1984 verstorbene, zuletzt in der
- Entsprechendes. Eine Beeinträchtigung der Rechte der Beklagten ist nicht erkennbar, wird von diesen
- auch nicht geltend gemacht. Die Geltendmachung der fremden Rechte in Prozeßstandschaft ergibt sich
§ 20 EnWG 2005
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen
- Inhalt
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- ist ein Vertrag mit dem Netzbetreiber, in dessen Netz eine Einspeisung von Gas erfolgen soll, ü
- Zusammenarbeit ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar. Sie sind zu dem in Satz 5
- das Recht zum Wechsel des Messstellenbetreibers nach den Vorschriften des
- ist in Textform zu begründen und der Regulierungsbehörde unverzüglich mitzuteilen
- Rechts auf Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen nach Absatz 1 haben Letztverbraucher von
BGH - Zur Zulässigkeit der Entfernung und Zerstörung von Kunstinstallationen in einem Museum
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
- Inhalt
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- Rechts gehörenden Denkmalschutzes (BT-Drucks. IV/270, S. 45). Dieser Begründung ist jedoch allein zu
- Künstlers Rechte - die Kunst des Rechts, 2007, S. 47, 59). Anders als bei zerstörungsfrei entfernbaren
- entfernbaren Kunstwerken wäre dieses Recht völlig aufgehoben, wenn der Urheber einer mit einem Gebäude unlösbar
- planerischen und baulichen Maßnahmen gemäß Ziffer II.1.1 und 1.2 zu tragen mit Ausnahme der in der
- Recht, Bildende Kunst, Architektur, Design und Fotografie im deutschen und internationalen Recht, 3
§ 114b StPO
Belehrung des verhafteten Beschuldigten
- Inhalt
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- ändlichen Sprache über seine Rechte zu belehren. Ist eine schriftliche Belehrung erkennbar
- (1) Der verhaftete Beschuldigte ist unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verst
- , sofern dies in zumutbarer Weise möglich ist. Der Beschuldigte soll schriftlich bestätigen, dass
- er belehrt wurde; falls er sich weigert, ist dies zu dokumentieren.(2) In der Belehrung nach Absatz
- Inhaftierung zu entscheiden hat,2.das Recht hat, sich zur Beschuldigung zu äußern oder
§ 21 FVG 1971
Auskunfts- und Teilnahmerechte
- Inhalt
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- Steuern betreffen.(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Rechte stehen den Gemeinden
- , haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden das Recht
- Bundesfinanzbehörden zu unterrichten. Zu diesem Zweck steht ihnen das Recht auf Akteneinsicht und auf m
- teilzunehmen, die durch Bundesfinanzbehörden durchgeführt werden und die in Absatz 1 genannten
- ßenprüfungen bei Steuerpflichtigen teilzunehmen, wenn diese in der Gemeinde eine
HessVGH - 5 A 2224/10.Z
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.03.2011
- Inhalt
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- . April 2010 im Ergebnis bereits deshalb zu Recht aufgehoben, weil der im Zeitpunkt der Entstehung der
- nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, soweit sie für den Gegenstand des
- Beschluss ist unanfechtbar (§ 153 Abs. 1 VwGO und § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 3
- Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit § 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz
- Verwaltung mit Sitz in Wiesbaden örtlich zuständig war. 3Die Ausführungen des beklagten Landes zu den
FG Köln - 2 V 1948/08
Finanzgericht Köln vom 20.08.2008
- Inhalt
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- diesem Recht entsprechende Besteuerung mit dem Abkommen in Einklang steht. Hierbei handelt es sich um
- innerstaatliche Recht des die Information empfangenden Vertragsstaats, gewährleistet, ist im Streitfall
- Steuergeheimnisses nach den Vorschriften des nationalen Rechts ist in keinem Fall zulässig (Engelschalk
- (Regelungsanordnung). Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in jedem Fall, dass der im
- Auskunftserteilung einen schwer wiegenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle
§ 241 AO 1977
Art der Sicherheitsleistung
- Inhalt
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- im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Einlagengeschäft zugelassen ist, wenn dem Pfandrecht
- keine anderen Rechte vorgehen, 4.durch Verpfändung von Forderungen, die in einem Schuldbuch des
- anvertraut worden sind, das zum Depotgeschäft zugelassen ist, wenn dem Pfandrecht keine anderen
- ;ndung von Anteilen an einem Sammelbestand nach § 6 des Depotgesetzes in der im
- , b)erstrangigen Schiffshypotheken an Schiffen, Schiffsbauwerken oder Schwimmdocks, die in einem im
Arbeitsrecht “scharf links” – Nachschlag
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 10.04.2011
- Inhalt
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- links”-Artikel war. Frau Rehder ist Politikwissenschaftlerin. Der Blick auf das Recht von “außen” führt
- Teil des bürgerlichen Rechts. Frau Rehder meint nun, das schade dem Gebiet – weil “Privatrechtler
- Kaum haben wir den letzten Beitrag veröffentlicht, legt die “taz” mit einem Interview nach – mit
- manchmal bekanntlich zu sinnvollen Einsichten. Hier ist dieser Effekt aber zweifelhaft. Das
- Abzählen der Arbeitsrechtslehrstühle sagt über den Status des Rechtsgebiets nichts aus. Arbeitsrecht ist
DSGVO in der Anwaltskanzlei (Versendung von E-Mails)
Harold Treysse vom 18.03.2018
- Inhalt
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- werden. Denn es ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar, den Betroffenen in
- sowie den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für Rechte und Freiheiten des Betroffenen
- gerichtet sein mag (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 10. Aufl. 2010, § 4 a Rn. 9). Erst recht gilt dies
- Abs. 1 DSGVO) eine Abdingbarkeit zulässt, soweit diese nach Unionrecht oder dem Recht der
- Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO). Fazit: weder Art. 25 oder