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EuGH - C-37/98
Europäischer Gerichtshof vom 11.05.2000
- Inhalt
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- zugewiesen sind.“ 6. Die Artikel 12, 13 und 14 des Assoziierungsabkommens finden sich in dessen Titel II
- “ überschriebenen Titel II, dessen Kapitel I den „Arbeitskräften“ gewidmet ist und dessen Kapitel II die Bereiche
- die hierfür erforderlichen Regeln festlegt. 14. Artikel 41 des Zusatzprotokolls, der sich in dessen
- dessen Paragraph 21, beurteilen müssen, in dem es heißt: „Personen, denen die Einreise in das
- Assoziierungsabkommens, dessen erste und vierte Begründungserwägung sowie Artikel 41 des Zusatzprotokolls
§ 19 GesBergV
Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
- Inhalt
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- Gesetz- und Verordnungsblatt S. 233),Hessen 10.die §§ 19 bis 21, 23, 24 Abs. 2 und 4
- Allgemeinen Bergverordnung für das Land Hessen vom 6. Juni 1969 (Staatsanzeiger für das
- Land Hessen S. 1075), zuletzt geändert durch § 18 der Markscheider-Bergverordnung vom 19
- 3. August 1981 (Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1696), zuletzt geändert durch die
- Land Hessen S. 1059), 12.§ 55 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, und, soweit er die ärztliche
VG Düsseldorf - 24 K 4246/10
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 07.09.2010
- Inhalt
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- Faktoren nach wie vor präsent" sind. Angesichts dessen, dass die Sorge um Frau und Kinder auch in der
- dessen Rechte aus den Art 6 GG oder 8 EMRK, wenn ihm ein weiterer Aufenthalt nicht ermöglicht werde
- seine Kinder und für dessen Erstreitung im Umfange von 2 Stunden monatlich unter Einschaltung des
- Absehen von § 5 Abs. 1 AufenthG nach dessen Abs. 3 Satz 2 im Ermessen der Ausländerbehörde; auch
- Verhältnis des Klägers zu den drei minderjährigen Kindern an. Zu dessen Evaluierung sei das von dem
BGH - VIII ZR 170/07
Bundesgerichtshof vom 12.11.2008
- Inhalt
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- gegen ihn verlief fruchtlos; er ist vermögenslos. Die Klägerin nahm daraufhin dessen Söhne auf Zahlung
- nicht existente, vermeintlich aus R. und dessen Söhnen bestehende "R. & Partner GbR" gehandelt habe
- mangels Vollmacht von R. auch nicht mit Wirkung für dessen Söhne genehmigt worden. Dies ergebe sich
- berufen könne, dass der Vertrag vom 31. Oktober 2001 mit R. und dessen Söhnen wirksam geworden sei. 8Die
- Vertrages habe der Beklagte nicht für eine "R. & Partner GbR", sondern für R. und dessen Söhne S
OLG Hamm - 3 UF 23/07
Oberlandesgericht Hamm vom 12.06.2007
- Inhalt
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- . Soweit der Unterhaltspflichtige neben einem minderjährigen Kind, das von dessen Mutter betreut wird
- , ferner einem weiteren minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, dessen Mutter verstorben ist
- gesetzlichen Vertreterin P. und der am 02.12.1993 geborene Sohn des Beklagten K., dessen Mutter bei der
- berücksichtigen, dass der Beklagte nicht nur Vater des Klägers ist, sondern auch seines Sohnes K. Dessen
- wegen des Vorversterbens der 56Mutter von K. auch für dessen Betreuungsunterhalt aufkommen muss
HessVGH - 22 TH 1496/05
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.06.2005
- Inhalt
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- , nicht vor, wenn es ungewiss ist, ob der Anspruch, dessen Sicherung die im Wege der einstweiligen
- Geschäftsbereich ohne vorherige Beteiligung des Antragstellers zumindest dessen Mitwirkungsrechte gemäß § 81
- Verwaltungsgerichts, wird auf dessen Beschluss vom 23. Mai 2005 verwiesen. 4Am 1.Juni 2005 hat der
- ohne vorherige Beteiligung des Antragstellers zumindest dessen Mitwirkungsrechte gemäß § 81 Abs. 1
- wird, das der Anspruch, dessen Sicherung sie dienen soll, besteht, 14 - wenn andererseits die
OLG Köln - 19 U 116/00
Oberlandesgericht Köln vom 17.08.2001
- Inhalt
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- dort ein freier Durchfluss in das angrenzende Erdreich erfolgt sei. Für dessen Beseitigung habe er
- vom 13.04.2000, auf dessen Inhalt wegen sämtlicher Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das
- dessen Schadensfolge lange Zeit unentdeckt blieben und dass sich der Schaden demzufolge immer mehr
- . Andererseits ist der hier eingetretene Schaden ein solcher, dessen Verwirklichung bei einer Tankstelle
- (Gewässerschadensrisiko) gibt. Angesichts dessen ist der Senat der Ansicht, dass es vorliegend nicht als
VG Frankfurt (Oder) - 3 K 2296/02.ADo
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 26.08.2002
- Inhalt
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- ...; i. F.: Bundesamt) einen Asylantrag, zu dessen Begründung er in einem schriftlichen Statement
- der Hilfe eines Schleppers und als dessen Sohn getarnt für 3.000 Dinar von Amman über Athen, wo es
- durch die Familie der damaligen Freundin des Klägers mit Gefahr für dessen Leben wahrscheinlich
- ergeben (BVerwG, Urteil vom 23. November 1982 -9 C 74.81-, EZAR 630, Nr. 1). Ungeachtet dessen muss sich
- sein soll, so dass nach den dortigen Moralvorstellungen auch dessen "Ehre" durch den vollzogenen
§ 19b LuftVG
- Inhalt
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- Infrastruktur auf dessen Verlangen Informationen zur Übermittlung an die Kommission der Europä
- Kriterien müssen geeignet, objektiv und transparent sein. In der Entgeltordnung von Verkehrsflughä
§ 19 IGV-DG
Überprüfung der Schiffshygiene (zu Artikel 20 Absatz 2 und 3, Artikel 39 in Verbindung mit Anlage 3, Artikel 41 IGV)
- Inhalt
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- über den Betrieb und den Betriebsablauf einschließlich dessen Kontrolle zu erteilen und die
- Zwecken nur dann betreten werden und müssen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies
§ 3a StBerG
Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
- Inhalt
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- die Steuerberaterkammer Hamburg,6.Portugal und Spanien die Steuerberaterkammer Hessen,7.Belgien die
- kostenfrei.(4) Registrierte Personen nach Absatz 3 oder ihre Rechtsnachfolger müssen der zust
§ 6 AGOZV
Anerkanntes Anbaumaterial
- Inhalt
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- Anlage 4 Spalte 2 aufgeführten Schadorganismen verhindert wird. Die Bestände müssen
- Schadorganismen untersucht werden. Im Falle von Prunusarten müssen die Bestände außerdem
- Anbaumaterial von Prunusarten müssen mindestens einmal jährlich auf blattlausübertragbare
- Kernobstarten müssen mindestens jedes sechste Jahr auf Apfeltriebsucht und Birnenverfall
- Prunusarten müssen einmal jährlich auf blattlaus- und pollenübertragbare Viren
§ 52 StVZO 2012
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
- Inhalt
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- des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie
- nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und
- verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer
- , entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,2.Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur
- gelbes Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung müssen 1.nach der Kategorie X der Nummer
§ 5a FinAnV
Organisationspflichten
- Inhalt
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- Verbreitung wahrscheinlich ist, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, die an der Erstellung
- Unternehmensgruppe angemessen ist. Hierzu müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen die
- ;ssen unbeschadet der Maßnahmen nach Absatz 1 und § 33b Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes
Anlage 4a FeV 2010
(zu § 11 Absatz 5)Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
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- ;ssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis Bedingungen vorhanden sein, die einen Rückfall
- Fahreignungsbegutachtung berücksichtigt werden, müssen folgende Anforderungen erfüllen: a
- )beigestellte Befunde müssen im Original vorliegen und vom Aussteller unterzeichnet sein;b)soweit fü