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Der Fall Sigi Maurer: Frauen müssen nicht schweigen, um Täter zu schützen
Eva Engelken vom 12.10.2018
- Inhalt
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- strafbar ist, da sie nur im privaten Facebookpostfach gelandet ist und nicht in der öffentlichen Timelime
- machen. In Trumps irrem Universum hatte Brett KavanauAbergh ein Recht darauf, nicht für seine
- per Strafanzeige wehren möchte, erfährt sie, dass die Attacke nach österreichischem Recht nicht
- sich einem die Nackenhaare, doch Sigi Maurers Fall geht noch weiter. Wenn das Recht nicht hilft
- Schmerzensgeld. Was die nächste Instanz im Fall Sigi Maurer prüfen könnte: Notwehr Zum Glück ist das Urteil
§ 4 GPV
Anzeigeverfahren
- Inhalt
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- .eine Bescheinigung, dass der Anzeigende in einem Niederlassungsstaat rechtmäßig zur Aus
- anzeigen und der Anzeige folgende Unterlagen im Original, in beglaubigter Kopie oder, sofern die zust
- ;ndigen im Niederlassungsstaat nicht reglementiert ist, statt des Nachweises nach Nummer 3 einen
- ändige Behörde dies zur sachgerechten Bearbeitung der Anzeige als erforderlich ansieht, in
- übung der betreffenden Tätigkeiten niedergelassen ist und dass ihm die Ausübung dieser
§ 10 MADG
Übermittlung von Informationen an den Militärischen Abschirmdienst
- Inhalt
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- Person dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehört oder in ihm t
- Verteidigung überprüft die Zulässigkeit der Abrufe nur, wenn dazu Anlass besteht. Es regelt in
- ;ffentlichen Rechts unterrichten von sich aus den Militärischen Abschirmdienst über die ihnen
- ür eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in § 1 Abs
Ist "Dying Light" etwa was für Filesharing?
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 29.06.2015
- Inhalt
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- IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und prüft, ob
- Verletzung der Rechte der Firma Techland Sp. Z OO aus Ostrów Wielkopolski in Polen. Dem abgemahnten
- können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
- mirtelefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)oder 05202 / 7 31 32,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- Reichelt, Klute, Assmann , verschickt derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf der
EuGH - C-421/98
Europäischer Gerichtshof vom 23.11.2000
- Inhalt
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- Architektur, der im Rahmen der Richtlinie 85/384 anerkannt worden ist, in Spanien keine anderen
- in einer vom Aufnahmemitgliedstaat festgelegten Form verwendet.“ Nationales Recht 6. Die Umsetzung
- der Richtlinie in das spanische Recht erfolgte durch das Königliche Dekret, das die Anerkennung von
- in Spanien im Einklang mit den Vorschriften dieses Königlichen Dekrets anerkannt wurde, in Spanien
- - oder Herkunftsstaats im Aufnahmemitgliedstaat mit einer Bezeichnung verwechselt werden kann, die in
EuGH - C-195/97
Europäischer Gerichtshof vom 25.02.1999
- Inhalt
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- Quellen (ABl. L 375, S. 1) in innerstaatliches Recht erlassen und mitgeteilt und insbesondere nicht
- Quellen (ABl. L 375, S. 1) in innerstaatliches Recht erlassen und mitgeteilt und insbesondere nicht die
- Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 20. Mai 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist
- italienisches Recht noch über die Ausweisung bestimmter gefährdeter Gebiete oder die Absicht, das gesamte
- , daß noch keine Ausweisung der gefährdeten Gebiete nach Artikel 3 Absatz 2 erfolgt ist. 16. In ihrer
BGH - II ZR 121/12
Bundesgerichtshof vom 17.12.2013
- Inhalt
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- Gesellschaftsschulden haften, ist entscheidungserheblich nur im Zusammenhang mit dem Streit der Parteien
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehenden, im Handelsregister aber noch als Handelsgesellschaft
- des bürgerlichen Rechts ständig bestätigt (vgl. nur zuletzt Urteil vom 17. April 2012 - II ZR 198/10
- Revisionszulassung ist auch wirksam. Insoweit reicht es aus, dass die Beklagten ihre Revisionsanträge
- Rechts entsprechend anzuwenden ist, kann dahingestellt bleiben, da sie nicht entscheidungserheblich
AG Menden: kein Anspruch, Administrator einer Facebook-Gruppe zu werden
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.07.2013
- Inhalt
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- Diskussionsforum; es sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ihm in unzulässiger Weise die Stellung als
- keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 705 ff. BGB. "Wesensbestandteil einer solchen
- Rechts sehen, sondern lediglich unverbindliche soziale Zusammenkünfte, um über beliebige Themen zu
- diskutieren. Rechte und Pflichten würden sich dabei nicht gegeben, so das Amtsgericht. User will
- Administrator sei und wohl auch nicht wieder werden wird, aber um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Fotorecht - Urheberrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Albrecht & Bischoff für Herrn Dipl.-Ing. Folkert Knieper
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.11.2015
- Inhalt
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- ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu
- Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er
- , dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
- Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck senden Sie
- , für welche der Urheber (Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.Fraglich
LSG Bayern - L 13 R 9/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.04.2008
- Inhalt
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- herrschender Meinung für das auf einen Rentenanspruch anzuwendende Recht auf den Rentenbeginn im Sinne des
- neuem Recht) sich ergebenden Summe an Entgeltpunkten feststellen können, ob im Falle der Klägerin
- vom 28. Januar 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. August 1997 abgewiesen. II
- Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der bis zum 31. Dezember 1996 geltenden Fassung. Die im
- . Aufgrund vielfältiger Informationen in Presse, Rundfunk und Fernsehen seien die mit dem WFG
Online-Casino muss Verluste aus Glücksspiel erstatten
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 22.10.2021
- Inhalt
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- Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im
- . Anbieter wie die bet-at-home.com Entertainment Ltd., die ihren Sitz in Malta hat, haben sich an das
- Verbot jedoch nicht gehalten. Mit Webseiten in deutscher Sprache haben sie das Online-Glücksspiel
- ;ber die deutschsprachige Internetdomain von bet-at-home zwischen 2015 und 2017 von seiner Wohnung in K
- Online-Glücksspiels verstoße auch nicht gegen europäisches Recht. Die Beklagte mü
§ 4a UWG 2004
Aggressive geschäftliche Handlungen
- Inhalt
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- Marktteilnehmer an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte zu hindern versucht, wozu auch das Recht
- aggressiv, wenn sie im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände geeignet ist, die
- Handlung aggressiv im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 ist, ist abzustellen auf 1.Zeitpunkt, Ort, Art oder
- (1) Unlauter handelt, wer eine aggressive geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist
- veranlassen, die dieser andernfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist
§ 19 BörsG 2007
Zulassung zur Börse
- Inhalt
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- von Personen ohne das Recht zur Teilnahme am Handel regelt die Börsenordnung.(4) Die Zulassung
- Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 des Kreditwesengesetzes befugt ist; als
- Wertpapierhandelsgesetzes mit Sitz im Ausland zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, die Zulassung ohne den Nachweis der
- berufliche Eignung hat.(6) Die berufliche Eignung im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 1 ist regelmä
- ;igen Wertpapier- oder Warengeschäft befähigt. Die berufliche Eignung im Sinne des Absatzes 5
LG Düsseldorf - 12 O 191/09
Landgericht Düsseldorf vom 15.06.2009
- Inhalt
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- Durchsetzung der ihr zustehenden Rechte. 7Die Antragstellerin ist der Auffassung, in der Aktion des Künstlers
- Erfolg ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend machen. Ihr steht ein schutzwürdiges Interesse zu
- Antragsgegnerin hat durch die Ausstellung der Fotoserie in das der Rechtsnachfolgerin zustehende Recht der
- Antragstellerin ist ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung, der die Aufgabe hat Rechte
- schützenwertes Interesse daran, dass sie im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft die Rechte der
BGH - VIII ZB 38/06
Bundesgerichtshof vom 07.11.2006
- Inhalt
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- des Rechts erfordere. II. 2Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Es ist weder als
- gesetzlichen Voraussetzungen einer Beschlusszurückweisung zu Recht oder zu Unrecht bejaht hat, ist
- . 2 ZPO zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin in erster Linie im Wege
- Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung verkannt habe und deshalb über die Berufung
- der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur