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OLG Karlsruhe - 18 UF 171/02
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 16.08.2003
- Inhalt
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- Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
- Verfahren erfasst (vgl. allgemein Thomas/Putzo/Hüßtege a. a. O., Ar. 11 EheVO Rdnr. 6; Schlosser, EU
- des autonomen nationalen Rechts, auch wenn dieses später gesetzt worden ist (vgl. BGH, NJW 1984, 1302
LSG Saarland - L 2 B 5/06 KR
Landessozialgericht für das Saarland vom 21.06.2006
- Inhalt
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- allgemein bekannt, dass sie zu den günstigsten Krankenkassen im Saarland zähle. Aus dem erwähnten Artikel
- entscheiden ist. Nur soweit eine eigene Rechtsgrundlage für solche Ansprüche im Recht der Krankenversicherung
- werde gänzlich negiert durch den Zusatz „(red./pr)“, der am Ende des Artikels rechts unten abgedruckt
BPatG - 1 Ni 30/00
Bundespatentgericht vom 05.02.2002
- Inhalt
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- Recht erkannt: I. Das deutsche Patent 39 11 391 wird im Umfang der Patentansprüche 1, 6, 7, 9, 10 und
- bleiben. Der allgemein gehaltenen Formulierung des Anspruchs 1 entnimmt der Fachmann, dass neben den
- aus dem unzulässig hinzugefügten Merkmal keine Rechte hergeleitet werden. Das bedeutet, dass das
VGH Baden-Württemberg - 13 S 2588/08
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 25.02.2009
- Inhalt
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- Lebensverhältnisse im Bundesgebiet allgemein und in ihre Lebens-, Berufs- und Wohnumgebung gesprochen werden
- rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden war, das Recht zum Nachreichen eines Schriftsatzes einzuräumen
- . 20.10.2005 – 5 C 8.05 – BVerwGE 124, 268). 26 Was die passiven Sprachkenntnisse betrifft, so reicht es
VG Neustadt - 4 L 1/11.NW
Verwaltungsgericht Neustadt vom 24.01.2011
- Inhalt
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- orientieren müsse. Dabei sei zwar allgemein der Handlungsstörer (Mieter) vor dem Zustandsstörer (Eigentümer
- Antragsgegnerin zu Recht davon aus, dass bauliche Maßnahmen an dem Kellerraum - wie der Einbau einer dicht
- als Heizöllager nach § 81 S. 1 LBauO in Betracht zu ziehen, die aber weitergehend in die Rechte der
LG Bonn - 5 S 14/06
Landgericht Bonn vom 07.06.2006
- Inhalt
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- , 203 BGB Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Auf die Berufung der
LSG Hessen - L 1 KR 86/06
Hessisches Landessozialgericht vom 29.03.2007
- Inhalt
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- hessischem Recht der Fall, wie sich aus §§ 47, 70 Abs. 1 und 2 und 71 Abs. 1 HGO ergebe. Die Beigeladenen
- Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen. Die Feststellung der
- war. Das ist, wie das Sozialgericht zu Recht angenommen hat, der Fall. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV
- Beigeladenen zu 1. als allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters und als Beigeordnete ohne eigenen
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 398/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.01.2008
- Inhalt
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- Ziffer 6 S. 2 - 4 MTV nicht berufen, da diese Regelung gegen höherrangiges Recht verstoße
- - 4 MTV nicht gegen höherrangiges Recht verstoße, könne die Berufung trotzdem keinen Erfolg haben
- bestehende Arbeitsverhältnis steht höherrangiges Recht nicht entgegen. 1. Die Tarifregelung verstößt
- Arbeitszeitverlängerung wird zwar in die allgemeine Vertragsfreiheit des Arbeitgebers nach Art. 2 Abs
LSG Bayern - L 10 AL 186/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.12.2008
- Inhalt
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- Verpflichtungen nicht erfüllt, räumt er der Gemeinde das Recht ein, den Vertragsbesitz gegen
- hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid der Beklagten vom 30.08.2004 in der Gestalt des
- Ehegatte bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung der Gemeinde lediglich das Recht eingeräumt, den
- , weil sie keine allgemeine Härteklausel mehr enthielt. Der Gesetzgeber hatte hinsichtlich der
LSG Sachsen - L 6 RJ 131/01
Sächsisches Landessozialgericht vom 18.10.2001
- Inhalt
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- sei, habe er erst recht keinen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen EU nach den strengeren
- zulässig, erweist sich jedoch als unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Chemnitz die Klage
- . Nachdem der Kläger nicht berufsunfähig im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI (a.F.) ist, hat er erst recht
- auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist der Kläger nicht berufsunfähig. Bei einem auf das allgemeine
Schliesst die Anwesenheit eines Hundetrainers die eigene Verantwortung aus?
martina heck vom 02.06.2016
- Inhalt
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- Gelsenkirchen glaubhaft und konnten zu Recht von der Beklagten bei der Bewertung der Unzuverlässigkeit der
- Beklagten zu Recht auch als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden, dass die Klägerin B
- Zweck der jeweiligen Ermächtigung ausgeübt, § 114 Satz 1 VwGO. Zwar hat die Beklagte zunächst zu Recht
- es nicht, dass allgemeine Erwägungen aufgezeigt werden, die an die Gefährlichkeit unbefugten Haltens
Schliesst die Anwesenheit eines Hundetrainer die eigene Verantwortung aus?
martina heck vom 02.06.2016
- Inhalt
-
- Gelsenkirchen glaubhaft und konnten zu Recht von der Beklagten bei der Bewertung der Unzuverlässigkeit der
- Beklagten zu Recht auch als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden, dass die Klägerin B
- Zweck der jeweiligen Ermächtigung ausgeübt, § 114 Satz 1 VwGO. Zwar hat die Beklagte zunächst zu Recht
- es nicht, dass allgemeine Erwägungen aufgezeigt werden, die an die Gefährlichkeit unbefugten Haltens
LG Frankfurt a. M. - Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.10.2018
- Inhalt
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- Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sucht, sich im Nachhinein nicht auf sein Recht auf Privatsphäre berufen
- Schutzinteresse aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG mit dem Recht zu 1) auf Presse- und Meinungsfreiheit gemäß Art. 5
- ein. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten das Recht auf Achtung der
- Individualität unter Ausschluss anderer entwickeln und wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch das Recht
- eines anderen Menschen gibt der Handlung den Bezug auf das Soziale, der sie dem Recht zugänglich
SozG Marburg - S 12 KA 169/08
Sozialgericht Marburg vom 17.06.2009
- Inhalt
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- = USK 2007-18, juris Rdnr. 16). Entsprechend anwendbar sind aber allgemein für die öffentlich
- .). Erst recht gilt dies für die Anstellung eines Arztes durch ein bestehendes MVZ, hier in der
- , etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische
- diese weitgehend zu Recht erfolgt, wie die Kammer mit Urteil vom 17.06.2009 – S 12 KA 171/08
- vergütet werden. Aus dieser Bestimmung kann ein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf höheres
OLG Karlsruhe - 9 U 24/11
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 29.08.2013
- Inhalt
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- . 1Der Kläger macht aus eigenem und aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte
- Streithelferin verteidigen das Urteil des Landgerichts. Zu Recht habe sich das Landgericht bei seiner
- Streithelferin nach den Anleihebedingungen das Recht, die anzudienenden Wertpapiere auszuwählen
- ) Der Kläger weist zu Recht auf eine weitere für einen potenziellen Anleger erhebliche Besonderheit in
- sich mithin nicht um ein allgemein übliches Finanzinstrument, das schon lange am Markt eingeführt