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AG Köln - Begrenzung von Lizenzschäden und Abmahnkosten in Filesharingfällen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.04.2014
- Inhalt
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- . Allerdings ist derzeit eher eine gegenläufige Entwicklung festzustellen. Mit dem kürzlich in Kraft
- Tonträgerherstellerinnen verwaltet im deutschsprachigen Raum u. a. die Rechte an dem Musikalbum „S T“ der
- ein Lizenzentgelt angenommen, das mit 10,00 € pro Musiktitel im obersten Bereich der bei
- weniger als 10,00 € pro Monat (allerdings im Streaming-Verfahren) eingemündet. Dem Gericht ist bewusst
- geltenden Recht nicht dadurch geschehen, dass den Filesharing-Teilnehmern Schadensersatzbeträge auferlegt
LG Dortmund - 7 O 231/04
Landgericht Dortmund vom 11.07.2005
- Inhalt
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- ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg, deren verwandte Gesellschaft in der Türkei ihren
- Zeuge L in dem Büro in E tätig. Zwischen den Parteien ist im Einzelnen umstritten, welche Erklärungen
- Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist deutsches Recht anwendbar. 20Dies folgt aus Art. 9 Abs. 1 EGBGB
- und von deren Vereinbarung durch die Inbezugnahme in der Anlage K 1 und Ausfüllung mit den im
- Recht die in den Beteiligungsunterlagen abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart
BGH - II ZR 302/06
Bundesgerichtshof vom 23.11.2006
- Inhalt
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- erst recht im Fall einer Klageerhebung vor Inkrafttreten der Vorschrift (1. November 2005) keine
- Annahme, der Gesetzgeber habe mit der Neufassung des § 245 Nr. 1 AktG auch eine nach altem Recht bereits
- 2006, 435). Die Anfechtungsbefugnis ist ein subjektives Recht (vgl. Hüffer aaO § 245 Rdn. 2
- . Juni 2007 - II ZR 152/06, AG 2007, 863 Tz. 6). Sie ist aber, wie auch ihre Behandlung im Rahmen der
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 302/06 Verkündet am: 16. März 2009 Vondrasek
§ 309 SGB 6
Neufeststellung auf Antrag
- Inhalt
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- , dass die Rente auf der Grundlage des Rechts festzustellen und zu leisten ist, das bei erstmaliger
- dem am 1. Januar 1996 geltenden Recht neu festzustellen und zu leisten, wenn sie vor diesem Zeitpunkt
- Hochschule enthält oder 2.Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet wegen des Bezugs einer Ü
- sind. Bei einem Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1995 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden
- Feststellung der Rente anzuwenden war. In Fällen des Satzes 1 Nr. 3 ist bei der Feststellung der
§ 31d StVZO 2012
Gewichte, Abmessungen und Beschaffenheit ausländischer Fahrzeuge
- Inhalt
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- , für die das Recht des Zulassungsstaates Sicherheitsgurte vorschreibt, über diese
- ist und die in der Richtlinie 92/6/EWG des Rates vom 10. Februar 1992 über Einbau und Benutzung
- ;ndert worden ist, genannt sind, müssen mit Geschwindigkeitsbegrenzern nach Maßgabe des
- ausgestellt worden ist und die in der Richtlinie 89/459/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 zur Angleichung der
- Rechts des Zulassungsstaates ausgestattet sein. Die Geschwindigkeitsbegrenzer müssen benutzt
CC-Lizenz – kostenlos, aber nicht umsonst
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 13.09.2018
- Inhalt
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- immer noch Rechte zu, die nicht materieller Natur sind, wie etwa das Recht, also Urheber genannt zu
- aufzugeben. Das ist insbesondere bei den Urheberpersönlichkeitsrechten (wie etwa dem Recht, als
- lizensiert werden. Die freieste Lizenz ist in Deutschland dagegen CC BY (also Creative Commons mit
- möglich ist. Andere sehen darin lediglich einen Verzicht darauf, die entsprechenden Rechte geltend
- der Urheber keine Rechte außer dem unverzichtbaren geltend.Nicht mehr ganz so frei ist CC BY-SA. Zwar
Schöffe aus dem Inkassogewerbe
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 02.06.2010
- Inhalt
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- ; namentlich in rechtlich geregelten Verfahren – dem Recht verpflichtet fühlt. Ein Sch
- als gewerblicher Inkassounterner tätig ist. Der in einem Strafverfahren vor dem Landgericht
- Schuldner vertritt, der im Übrigen nichts mit der Starfsache zu tuen hat. Mit seinem
- zur Eintreibung von Forderungen mit Hilfe rechtswidriger Drohungen in seiner beruflichen Tä
- besteht, in dem der ehrenamtliche Richter tätig ist. Die Entscheidung kann hier auf den Seiten
BGH - 3 StR 245/05
Bundesgerichtshof vom 11.08.2005
- Inhalt
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- auferlegt. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in
- Monaten verurteilt. Mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts beanstandet die Staatsanwaltschaft
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 245/05 vom 11. August 2005 in der Strafsache
- , Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft
- Polizeibeamte in der Wohnung eingetroffen waren, stach er mehrfach nun mit Tötungsabsicht in Brust
VG Gelsenkirchen - 1 L 349/05
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 02.05.2005
- Inhalt
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- Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang
- der jeweiligen Konkurrenten keine Bedeutung beimessen will. 16Zu Recht ist bei der hier gegebenen
- . So OVG NRW, Urteil vom 29. August 2001 - 6 A 2967/00 -, Recht im Amt 2002, 92 ff. 2122In diesem Fall
- Fall, in dem eine Befassung des Endbeurteilers mit den Submerkmalen geboten ist, nur eine
- beanstandendes Hilfskriterium. Es steht in Einklang mit dem Leistungsprinzip, selbst wenn im
BGH - 3 StR 258/13
Bundesgerichtshof vom 24.10.2013
- Inhalt
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- , soweit der Angeklagte im Tatkomplex II. 1 freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 258/13 vom 24. Oktober 2013 in der Strafsache
- Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil der auswärtigen großen
- Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 27. März 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
- Angeklagten von den Vorwürfen des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer
BGH - 3 StR 94/08
Bundesgerichtshof vom 29.05.2008
- Inhalt
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- Verfallsanordnung im früheren Urteil gegenstandslos, weil sie von der neuen Entscheidung in ihrer Wirkung mit
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 94/08 vom 29. Mai 2008 in der Strafsache gegen
- Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht
- Landgericht hat den Angeklagten des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf
- nachträglichen Gesamtstrafenbildung hat es den im Urteil vom 2. Mai 2006 angeordneten Wertersatzverfall in
BGH - VIII ZR 289/13
Bundesgerichtshof vom 04.06.2014
- Inhalt
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- ein solches Recht aus der von der Revisionserwiderung angeführten Formularklausel im Mietvertrag
- GG, der das Recht gewährleistet, in diesen Räumen "in Ruhe gelassen zu werden" (BVerfG, Beschlüsse
- Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Beklagte ist seit Juli 2006 Mieter eines Hauses der
- Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz
- . Hessel, den Richter Dr. Schneider, die Richterin Dr. Fetzer sowie den Richter Dr. Bünger für Recht
OLG Frankfurt - 20 W 251/2003
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.07.2003
- Inhalt
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- fremd, erst recht geht es nicht um eine mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbare
- entscheiden und der Senat ist daran gebunden (BayObLG JurBüro 1984, 95). Die Zulassung liegt im
- beurteilt habe. Die angefochtene Entscheidung ist deshalb aber nicht inhaltlich oder mit dem
- angewendeten Entscheidung ist deshalb aber nicht inhaltlich oder mit dem angewendeten Verfahren dem Gesetz
- eine an sich nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung beschränkt bleiben, da auch der Grundsatz
§ 340l HGB
- Inhalt
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- Vertragsstaats.(2) Zweigniederlassungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes von Unternehmen mit Sitz in
- nach deren Recht aufgestellt und geprüft worden sind, nach § 325 Abs. 2 bis 5, §
- ;§ 328, 329 Abs. 1, 3 und 4 offenzulegen. Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat im Sinn des §
- begeben worden sind.Zweigniederlassungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes von Unternehmen mit Sitz in
- Richtlinie 86/635/EWG angepaßten Recht aufgestellt und geprüft worden oder den nach einem dieser
§ 8 AUG 2011
Inhalt und Form des Antrages
- Inhalt
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- des deutschen Rechts entgegenstehen.(6) In den Fällen des Absatzes 3 ist der Antrag an die
- diese bekannt sind.Ein Antrag eines Berechtigten im Sinne des § 3 Nummer 3 Buchstabe b soll die in
- andere sachdienliche Schriftstücke beigefügt sein. Das in § 7 benannte Gericht kann von
- Amts wegen alle erforderlichen Ermittlungen anstellen.(5) In den Fällen des Absatzes 3 ist der
- Vertreter unter Beifügung einer Vollmacht zu unterschreiben. Soweit dies nach dem Recht des zu