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EuGH - C-91/99
Europäischer Gerichtshof vom 08.06.2000
- Inhalt
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- die Umsetzung der Richtlinie 96/43 im innerstaatlichen portugiesischen Recht zugegangen waren
- erforderlichen Rechts-und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den in dieser Vorschrift genannten
- innerstaatlichen Recht vorbereiteten. 8. Die Kommission gelangte daher zu der Auffassung, daß diese
- seine Veröffentlichung im Diário da República müsse in Kürze erfolgen. 11. Am 2. Juli 1999, d. h. nach
- ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen einer Klage nach Artikel 169 EG- Vertrag das Vorliegen einer
BGH - VIII ZR 272/08
Bundesgerichtshof vom 14.10.2009
- Inhalt
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- auch in dem Verzicht auf eigene Rechte eine Leistung zu sehen sein, die im Einzelfall dazu führen
- hält rechtlicher Nachprüfung stand; die Revision ist daher zurückzuweisen. Zu Recht hat das
- mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist
- nicht auf ihnen (eventuell) zustehende Rechte. 12Der in dem Vorprozess geltend gemachte
- . Schneider und die Richterin Dr. Fetzer für Recht erkannt: Die Revision der Kläger gegen das Urteil der 7
BGH - VII ZB 38/06
Bundesgerichtshof vom 25.10.2006
- Inhalt
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- verfassungsrechtlichen Gebot, eine mittellose Partei in der Verfolgung ihrer Rechte nicht unzulässig schlechter zu
- Konten aufzuheben. II. 8Das gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO statthafte und auch im
- zu Recht für unbegründet angesehen. aa) Gemäß § 765 a ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag
- Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist
- Umstände eine Härte für den Schuldner bedeuten, die mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist
KG Berlin - 1 W 250/10
Kammergericht vom 26.04.2010
- Inhalt
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- Rechts auszugehen, scheitert die Eintragung auch nicht an den nach § 47 Abs. 2 GBO in Verbindung mit § 15
- dinglicher Rechte im Grundbuch eingetragen zu sein, kommt es im Ausgangspunkt nicht darauf an, ob es sich
- . Diejenige der (Außen)Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Folge der Anerkennung ihrer (Teil
- bürgerlichen Rechts hinsichtlich ihrer Bezeichnung im Grundbuch. Während bei der bürgerlichen Rechts
- Rechts hinreichend zum Ausdruck. Bei den namentlich in der Bauwirtschaft zur gemeinsamen Erbringung
Inhaltsübersicht PfandBG
- Inhalt
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- ; Rechte und Pflichten§ 31aVergütung des Sachwalters; Verordnungsermächtigung§ 32
- Deckungsfähigkeit§ 50Fortgeltung bisherigen Rechts§ 51Getrennter Pfandbriefumlauf§
- Mindestdeckungsanforderungen§ 4aUmschuldungsklauseln in Staatsanleihen§ 5Deckungsregister§ 6Inhalt der
- äft§ 27Risikomanagement§ 27aPfandbriefmeldungen; Verordnungsermächtigung§
- Schiffspfandbriefgläubiger§ 48Schiffspfandbriefe in ausländischer Währung§ 49Fortgeltende
BGH - IX ZB 44/09
Bundesgerichtshof vom 14.10.2010
- Inhalt
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- Beschwerdegericht mit Recht nicht gefolgt, weil der Beteiligte auch die Realisierung des
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 44/09 vom 14. Oktober 2010 in dem Insolvenzverfahren Der IX
- Rechtsbeschwerde. II. 2Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§§ 7, 6, 59 Abs. 2 Satz 1, § 313 Abs. 1 Satz 3
- rechtliches Gehör beinhaltet das Recht eines Verfahrensbeteiligten, sich zum Sachverhalt und zur
- , Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, juris Rn. 2). In der Regel soll diese Frist mindestens
§ 27h BVG
- Inhalt
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- mit Beschädigten oder Hinterbliebenen im zweiten oder in einem entfernteren Grad verwandt sind
- einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen ist ausgeschlossen, wenn dies eine
- , nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der
- kann den auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit den Leistungsberechtigten
- werden, sind zu übernehmen. Über die Ansprüche nach den Absätzen 1 bis 3 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.
Fotorecht - Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mahnt für den nicht ganz unbekannten Ralph Schneider ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2017
- Inhalt
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- Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
- €. In Summe soll der Abgemahnte also 948,90 € zahlen. Fraglich ist bei diesen Abmahnungen, ob die sog
- dazu berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13 mit der Anwendbarkeit
- und umfassenden Löschung notwendig ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht
- beschäftigt, beraten lassen. Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle
Wie bekommt man einfacher Urlaub über Weihnachten und Neujahr? Einfach mal Teilzeit beantragen?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 11.09.2013
- Inhalt
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- vom 22. Dezember bis zum 2. Januar nicht arbeiten muss. Der Flugkapitän sah sich im Recht, denn nach
- Teilzeitbeschäftigungsgesetz zustehenden Rechte nicht „zweckwidrig“ nutzen. Diene der Teilzeitarbeitswunsch
- Wollen Arbeitnehmer mit Teilzeitwunsch ihre Arbeitszeit nur geringfügig so verringern, dass sie
- Teilzeitbeschäftigungsgesetzes und ist unzulässig. Die gesetzlichen Bestimmungen dienten vielmehr der Schaffung
- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 11.06.2013 (AZ: 9 AZR 786/11
BGH - V ZR 41/01
Bundesgerichtshof vom 27.12.2000
- Inhalt
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- leisten kann, und reicht eine häusliche Pflege in diesem Umfang zur Versorgung des Übertragenden nicht
- Richter Dr. Wenzel und die Richter Schneider, Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein und Dr. Gaier für Recht
- zu 1 die Beklagte zu 2. Sie zog mit in das Haus ein und leistete die Pflege der Erblasserin, für die
- Erblasserin in ihr Haus auf, wo sie im Hinblick auf den Antrag vom 2. Juni 1999 am 15. September 1999
- untersucht wurde. Mit Schreiben eines Bevollmächtigten vom 28. Juli 1999 verlangte die Erblasserin, in
§ 285 SGB 5
Personenbezogene Daten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
- Inhalt
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- den §§ 106d und 305 genannten Aufgaben erforderlich ist.(3) Die rechtmäßig
- dies im Rahmen eines Auftrags nach § 77 Absatz 6 Satz 2 in Verbindung mit § 88 des Zehnten
- Nr. 6 rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Daten dürfen den ärztlichen und zahn
- Vereinigungen dürfen die nach Absatz 1 und 2 rechtmäßig erhobenen und gespeicherten
- 1 und 2 rechtmäßig erhobenen Sozialdaten der nach § 24 Abs. 3 Satz 3 der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 19/07 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.08.2007
- Inhalt
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- . Das SG hat zu Recht mit Beschluss vom 03.04.2007 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
- Anordnungsanspruchs hat das SG zu Recht offen lassen können. 2425Der Beschwerde war daher mit der auf
- Antragsgegnerin (AG in) zu 1) krankenversichert. Im Rahmen der Familienversicherung über ihren Ehemann bestand im
- Folgezeitraum eine Mitgliedschaft bei der AG in zu 2), die mit der Rechtskraft der Scheidung am
- ). Dort sei mangels rechtzeitiger Ausübung des Wahlrechts zu Recht gemäß § 175 Abs. 3 Sozialgesetzbuch
§ 325 ZPO
Subjektive Rechtskraftwirkung
- Inhalt
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- Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist.(2) Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts
- Rentenschuld, so wirkt es im Falle einer Veräußerung des belasteten Grundstücks in Ansehung des
- zugunsten derjenigen, die Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, gelten entsprechend.(3
- der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr
- gekannt hat. Gegen den Ersteher eines im Wege der Zwangsversteigerung veräußerten Grundst
§ 113 StGB
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Inhalt
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- Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig
- ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäß
- ;ig.(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmä
- bestraft.(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f
- , Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der
BVerwG - 5 C 24.12
Bundesverwaltungsgericht vom 11.07.2013
- Inhalt
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- belastender Verwaltungsakt ist demgegenüber ein Verwaltungsakt, mit dem in ein Recht eingegriffen oder
- Wahrheit aus Tunesien stammt und im Zeitpunkt der Einreise volljährig gewesen ist, nahm es mit Bescheid
- - was vom Kläger im Revisionsverfahren auch nicht mehr in Abrede gestellt wird - mit der auf § 42
- Verbringens und Betreuens in der Einrichtung zu unterscheiden ist, eine Entscheidung im Sinne des § 31 Satz 1
- cc) Zwischen den Beteiligten ist auch zu Recht nicht streitig, dass die Beklagte die Jahresfrist des