Suche nach "recht allgemein"
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BFH - I R 44/12
Bundesfinanzhof vom 31.07.2013
- Inhalt
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- Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Veräußerung des eingebrachten
- körperschaftsteuerrechtliche Einkommensermittlung allgemein auf das Einkommensteuergesetz verweist, und
- allgemeinen Anforderungen an eine einschränkende Norminterpretation (vgl. hierzu allgemein Senatsurteil vom 4
- . Blümich/Gosch, § 9 GewStG Rz 110 ff.). 24(5) Von den Beteiligten wird schließlich zu Recht nicht
- EStG 1997 n.F./2002 überhaupt noch Raum für eine allgemeine Missbrauchsprüfung gemäß § 42 Abs. 1 AO
OLG Düsseldorf - VK VOB 35/2004
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.01.2005
- Inhalt
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- ihre Rügen kann - wie die Vergabekammer zu Recht ausgeführt hat - nicht festgestellt werden. 82. Ohne
- die Vergabekammer zu Recht angenommen, dass die Antragsgegnerin die vorgenannten Grundsätze beachtet
- Durchführung. Ganz allgemein ergaben sich die bei einem Gemisch einzuhaltenden Bedingungen
- " waren Zweitverwendungen allgemein zulässig. Spezielle Vorgaben machten hierzu auch die einschlägigen
- ), wo nur ganz allgemeine, nicht auf den konkreten Beschaffungsvorgang bezogene Anforderungen an die
OLG Düsseldorf - I-6 U 66/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.04.2009
- Inhalt
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- kein insolvenzfestes Recht erworben hätte. Beim Erwerb bedingter Rechte ist insolvenzrechtlich
- . Ein übereinstimmender Parteiwille dieses Inhalts kann jedoch aus der Lastschriftabrede allgemein
- des Gläubigers – und erst recht nicht diejenige der Schuldnerbank – 29 verbessern, weil er auch dann
- zu bezahlen. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter gilt diese Massesicherungspflicht erst recht
- Insolvenzverwalter weitergehende Rechte zum Widerspruch, als sie zuvor der Schuldner hatte. 31Da die Belastung
LSG Sachsen - L 3 AL 265/04
Sächsisches Landessozialgericht vom 10.02.2005
- Inhalt
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- Inhalt nach ganz allgemein gehalten und nicht auf den konkreten Fall bezogen. Sie sind deshalb nicht
- Rdnr. 31, 36f) hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Recht-sprechung verneint (u.a. Urteil vom
- Recht als vielmehr eine Schutz- und Fürsorgeleistung hierbei im Vordergrund steht, die von der
- wei-tergewährt. Im Übrigen ist festzuhalten, dass der Kläger nach wie vor Rechte aus seiner Erklärung
LSG Bayern - L 14 RJ 522/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 08.07.2004
- Inhalt
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- des Allgemein-, Ernährungs- und Kräftezustands zu rechnen sei, wurde vorgeschlagen, eine Zeitrente
- Gerichtsbescheid vom 05.08.2003 ab. Die Beklagte habe zu Recht den Rentenanspruch des Klägers abgelehnt
- Klägers sowie Zeiten des Bezuges einer Invalidenrente nach dortigem Recht weder Aufschubtatbestände
- . Wirbelsäulenbeschwerden bei Abnützungserscheinungen. 4. Kniegelenksarthrose rechts. Zu den Befunden
BVerwG - 2 B 29.13
Bundesverwaltungsgericht vom 08.05.2013
- Inhalt
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- entscheidungserheblich als auch allgemein klärungsbedürftig ist. Klärungsbedarf besteht, wenn eine von
- werden, so muss dies erst recht für Beamte gelten, die unfreiwillig teilzeitbeschäftigt sind. Dem
- Anlehnung an § 76 Abs. 3 Satz 2 ThürBG a.F. entscheidet. Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht darauf
- konkrete Frage des revisiblen Rechts bezeichnet und aufzeigt, dass die Frage sowohl im konkreten Fall
SozG Leipzig - S 8 KR 36/03
Sozialgericht Leipzig vom 23.06.2005
- Inhalt
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- sich die Beklagte den, auch im öffentlichen Recht geltenden, Grundsatz von Treu und Glauben
- "missglückten Arbeitsversuchs" hier übertragen. Diese Rechtsfigur ist mit dem Recht der gesetz-lichen
- geltende versicherungstechnische "Äquivalenzprinzip" allgemein durchbrochen (BSG, Urteil vom
- -rechts innerhalb von 14 Kalendertagen nicht sie, sondern die Beigeladene 1) zuständig. Der Bescheid vom
BGH - VII ZR 26/06
Bundesgerichtshof vom 29.12.2005
- Inhalt
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- und den Richter Halfmeier für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten und die
- allgemein bei Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses in Rede, nicht jedoch bei dem hier zu
- , aaO). Deshalb ist das Berufungsgericht im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass die
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Kläger möchten im Wege des großen Schadensersatzes den Erwerb
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 1065/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.12.2003
- Inhalt
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- beider Klageanträge- jedenfalls im Ergebnis - zu Recht stattgegeben. 1. Das Arbeitsverhältnis ist durch
- Wirksamkeit immer nur für die konkrete Kündigung, für die sie eingeleitet wurde. Es ist anerkanntes Recht
- Darlegungen der Beklagten sind zu allgemein gehalten und gehen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht
- für diese Stelle "überqualifiziert", reicht dies nicht aus, um feststellen zu können, dass dem Kläger
BVerwG - 2 B 33.13
Bundesverwaltungsgericht vom 08.05.2013
- Inhalt
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- aufzeigt, dass die Frage sowohl im konkreten Fall entscheidungserheblich als auch allgemein
- Teilzeitbewilligungsbescheids verweigert werden, so muss dies erst recht für Beamte gelten, die unfreiwillig
- Oberverwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beklagte die tatsächlichen
- setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Frage des revisiblen Rechts bezeichnet und
BGH - IX ZR 173/05
Bundesgerichtshof vom 17.12.1996
- Inhalt
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- für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des 1. Zivilsenats des
- sich nicht allgemein voraussehen lässt, ob die Finanzbehörde einen steuerlich bedeutsamen Sachverhalt
- das Recht konkretisiert (Schuster, aaO Rn. 11; Tipke/Kruse, AO § 38 Rn. 23; Beermann/Gosch
- zurückverwiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte war seit
HessVGH - 6 C 1005/08.T
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.09.2009
- Inhalt
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- -Richtlinie - Art. 9 Abs. 4 - liege ebenfalls nicht vor. Die IVU-Richtlinie verlange nur allgemein
- dieser Streitfrage steht dem Kläger ein Recht zur Geltendmachung objektiver Rechtssätze des
- dem innerstaatlichen Recht des Mitgliedstaates erforderliche Rechtsverletzung geltend machen, Zugang
- höher gelegenen Emissionsquellen mit größerem Einwirkungsbereich beschränken sich auf allgemein
- zu Recht darauf hin, dass weder die Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die
LG Düsseldorf - 004 Qs 50/10
Landgericht Düsseldorf vom 11.10.2010
- Inhalt
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- der Vortat. Diese Vortat, die nach deutschem Recht ein Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB oder
- BvR 370/07, 1 BvR 595/07) befasst sich mit einem Eingriff in das Recht auf informationelle
- aufzudecken. Demgegenüber ist nicht ersichtlich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- schuldig gemacht. Denn der Ankauf der Daten ist durch die allgemeine Ermittlungsbefugnis gemäß §§ 399
- Auswertung der CD nicht in ihrer absolut geschützten Intimsphäre verletzt sind. Lediglich ihre allgemeine
VG Minden - 2 K 2145/07
Verwaltungsgericht Minden vom 25.08.2008
- Inhalt
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- den Titel sei festzustellen, dass Herr U. kein Recht zur Führung eines Dozenten- oder
- absolviertes Studium von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule
- , oder ein entsprechender Datensatz vorhanden sind. Zwar wendet der Kläger insofern zu Recht ein, dass
- verliehenen Grad "Docent" (außerordentlicher Professor für allgemeine Soziologie) in ausgeschriebener
- Kläger, wonach ihm der Titel Docent im Fach allgemeine Soziologie zuerkannt werde, die Kopie einer
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 268/04
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 23.05.2007
- Inhalt
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- . Das SG Hannover hat die Klage zu Recht abgewiesen. Klagegegenstand (§ 95 Sozialgerichtsgesetz (SGG
- verstoßen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 22; SozR 4-5520 § 33 Nr. 6). Zu Recht ist die Beklagte davon
- Zeitraum kein Recht erwächst, auch in Zukunft entsprechend abrechnen zu dürfen (BSG SozR 3-2500 § 95
- allgemeine Krankenhausleistungen mit dem Pflegesatz abgegolten sein. Wenn Anlage 2 des HVM der
- -Ziffern wendet, die Kosten für allgemeine und spezielle Laboratoriumsuntersuchungen gemäß den Anhängen