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VG Aachen - 4 K 1434/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 12.02.2009
- Inhalt
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- Vergnügungssteuersatzung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Sie ist mit Artikel 105 Abs. 2a GG
- war möglich und auch allgemein üblich, 103vgl. Stellungnahme der Spitzenverbände der Deutschen
- Steuer nicht im Sinne einer Umsatzsteuer "allgemein" ist, die "nur auf eine begrenzte Gruppe von
- in materieller Hinsicht die Vereinbarkeit dieser Rechtsvorschrift mit höherrangigem Recht. Hierbei
- Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit geführt hätte, kann danach nicht angenommen werden. Gegen eine allgemeine
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 VS 19/98
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2001
- Inhalt
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- zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, daß der Berufungskläger keine
- recht noch nicht vorgelegen. Schon deshalb hält der Senat auch die Ausführungen von Dr. Q. in seinem
- ) zunächst zu Recht auf mögliche Lärmschädigungen zurückgeführt worden. Dies lag auch bei einem in der
- begrenzten Leistungsfähigkeit auch der medizinischen Wissenschaft nur allgemein entscheiden. Eine solche
- Bereichs auch im Recht der Soldatenversorgung. Hinsichtlich des Berufungsklägers ist nicht erkennbar, daß
VG Arnsberg - 8 L 800/06
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 18.10.2006
- Inhalt
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- § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügenden Begründung versehen. 8Vgl. hierzu allgemein: Oberverwaltungsgericht
- B 1751/04 -, a. a. O.; zur dem heutigen Recht vergleichbaren früheren Rechtslage nach §§ 45 bis 47
- Recht vorliegend zusätzlich aus § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergebenden Erfordernisse - zunächst
- Antragstellers zu Recht auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung gemäß §§ 55
- Rechtsgüter eines anderen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf sexuelle
BGH - EnVR 10/13
Bundesgerichtshof vom 03.06.2014
- Inhalt
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- Recht hat das Beschwerdegericht den angefochtenen Beschluss der Bundesnetzagentur aufgehoben. 71
- Auffassung der Rechtsbeschwerde hat das Beschwerdegericht zu Recht angenommen, dass die
- zur Zeit seiner Entstehung geltende Recht an (Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E
- altem Recht (OLG Schleswig, RdE 2006, 199, 203; Theobald in Danner/Theobald, Energierecht, Stand Sept
- ; Kühling/Hermeier, IR 2008, 173, 174 ff.; dies., Wettbewerb um Energienetze, S. 7 ff.; Sauer, Das Recht
BGH - I ZB 116/08
Bundesgerichtshof vom 03.12.2008
- Inhalt
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- keiner besonderen Rechtfertigung bedarf, weil solche Beschlüsse in § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO allgemein und
- Recht bestehende Beschränkung einer solchen Vollstreckung eine nach dem vorrangig anzuwendenden
- Ordnungsmittelvollstreckung nach deutschem Recht eine öffentliche Stelle zum Zwecke der Durchsetzung einer
- Sachbefugnis fehlt. 15(1) Die Gläubigerin weist hierzu mit Recht darauf hin, dass die Bestimmung des Art
- unberücksichtigt bleiben darf des Weiteren, dass auch im deutschen Recht die Durchsetzung von
OLG Hamm - 13 U 116/99
Oberlandesgericht Hamm vom 15.12.1999
- Inhalt
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- , die vom früheren Recht nicht umfaßt waren und auch von den anderen Normen des neuen Rechts nicht
- Unfallversicherungseinordnungsgesetz (UVEG) vom 07.08.1996 (BGBl. I 1254), mit welchem das Recht der
- einzelnen Formulierungen weicht das neue Recht von den Vorschriften der RVO ab (vgl. dazu Waltermann NJW
- § 106 Abs. 3 SGB VII in das Gesetz aufgenommen worden. Über die bereits nach altem Recht (§ 637 Abs. 3
- ausufernde Ausweitung der Haftungsbeschränkung in einer Vielzahl von Fällen, die nach dem früheren Recht
BGH - 3 StR 137/03
Bundesgerichtshof vom 07.08.2003
- Inhalt
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- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des
- Beschwerdeführerin zu Recht. 1. Die für den Tatbestand der Erpressung erforderliche Absicht des Täters, sich oder
- auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt
- es rechtsmißbräuchlich ist, ein Recht, das durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges
- , BGB 62. Aufl. § 242 Rdn. 43 f.), ist es mißbräuchlich, ein Recht geltend zu machen, um einen
Arbeitnehmer werden mächtiger, sagen die Wirtschaftswissenschaftler
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 04.08.2010
- Inhalt
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- der Rechtswissenschaft allgemein unterstellt, zu ihren Ungunsten aus. Das war vielleicht etwas
- verbesserter sozialer Rechte, habe ich immer skeptisch gesehen. Ein Teil Wahrheit steckt da drin
Verkauf nur an Unternehmer: Anforderungen an einen B2B-Shop
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.07.2012
- Inhalt
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- allgemein erreichbare Webseite, die auch in ihren Angeboten nicht zwischen Unternehmern und
- (irgendwo) schreiben, dass man nur an Unternehmer verkauft, reicht nicht. Wer sogar aktiv so verfährt
§ 4 BesVNG 2
Überleitung der Beamten
- Inhalt
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- entsprechende Amt künftig allgemein vorgesehen ist, werden weiterhin Dienstbezüge nach der h
- Rechts die oberste Rechtsaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht
§ 58d AMG 1976
Verringerung der Behandlung mit antibakteriell wirksamen Stoffen
- Inhalt
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- a)der Beachtung von allgemein anerkannten Leitlinien über die Anwendung von Arzneimitteln, die
- Rechte des Tierhalters aus Verwaltungsakten widerrufen oder aus anderen Rechtsvorschriften einschr
§ 16b GenTG
Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten
- Inhalt
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- Monat vor dem Anbau unter Bezeichnung des betroffenen Grundstückes mitzuteilen. Der allgemein zug
- ;tzende Rechte Dritter zu beachten hat. Die zulässige Abweichung von den Vorgaben der guten
§ 34b GewO
Versteigerergewerbe
- Inhalt
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- allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die
- Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zu den beweglichen
§ 18a KredWG
Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- abschließen, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass bei einem Allgemein
- Gesetzbuchs der Wert des Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder Gebäudes
§ 101 StPO
Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
- Inhalt
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- )die erheblich mitbetroffenen Personen,c)die Personen, deren nicht allgemein zugängliche Wohnung
- ;fung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzugs beantragen