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OLG Zweibrücken - 7 U 9/08
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 29.09.2008
- Inhalt
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- des BGB in der damals bayerischen Pfalz geltenden Recht. Den danach einschlägigen Vorschriften
- , dass auch ein juristischer Laie eine Baulast nicht mit einem Recht, wie dem hier
- , wenn dem andern Miteigentümer dieses Recht nicht zusteht. Denn wenn der Beklagte zu 2) sich im
- ) lediglich mit einem Betrag bis zu 300,00 € in Ansatz zu bringen. Das Urteil ist nach Maßgabe der §§ 708 Nr
- Fahrtrechts zu bewilligen und (d) die Ausübung dieses Rechts zu gestatten. 2. Im Übrigen wird die Klage
LSG Bayern - L 3 U 430/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 14.12.2005
- Inhalt
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- zunächst keine subjektiven Rechte. § 15 SGB VII beinhaltet für die Berufsgenossenschaften das Recht und
- : Streitig ist, ob die Beklagte zu Recht den Antrag des Klägers auf Veranlassung der Durchführung
- Bescheid vom 28.03.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 24.05.2000 abgewiesen hat. II
- etliche jener Metalle ergeben, denen er in der Stahlgießerei ausgesetzt gewesen sei. Mit Bescheid vom
- mit einer Überschreitung der Auslöseschwelle gleichzusetzen. Im Übrigen seien nachgehende
OLG Oldenburg - 8 W 11/98
Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.01.1998
- Inhalt
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- Landgericht Aurich _ ist gemäß § 128 Abs. 4 BRAGO zulässig und in der Sache begründet. Der
- Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder zzgl. 15 % MwSt. zur Höhe von insgesamt 569,01 DM zu Recht abgesetzt
- im Prozeßkostenhilfeverfahren nicht zu (ebenso SchlHOLG, SchlHA 1990, 197 mit weit. Nachw.). Der
- . § 126 Abs. 1 Satz 2 Teilsatz 1 BRAGO läßt eine Festsetzung von Mehrkosten beigeordneter Rechts- anwälte
- : § 126 Abs. 1 Satz 2 Teils. 1 BRAGO läßt eine Festsetzung von Mehrkosten beigeordneter Rechtsanwälte im
LG Bonn - 5 T 96/10
Landgericht Bonn vom 11.10.2010
- Inhalt
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- . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 5 T 96/10 Sachgebiet: Recht (allgemein
- solche Ersatzzuständigkeit etwa im Hinblick auf § 8 JBeitrO i. V. m. § 66 GKG kein Raum bleibt, ist für die Frage der Vorschusspflicht ohne Bedeutung.
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 17. Juli 2010 wird
- der Beschluss des Amtsgerichts vom 6. Juli 2010 aufgehoben. Gründe 1Die Beschwerde ist zulässig und
- begründet. 23Die Beschwerde ist nach § 67 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft. Durch den Beschluss vom 6
Flüchtlinge statt Altmieter – Stadt kündigt wegen Eigenbedarf
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 26.09.2015
- Inhalt
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- bemerkt zu Recht, dass hier „Mensch vs. Mensch“ steht, und fragt: „Ist das noch vernünftig, einem
- Funktion des Mitarbeiters wichtig ist, dass er gerade in diese Wohnung einzieht. Das alles liegt aber bei
- Lebensmittelpunktes? Völlig zu Recht lehnt Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips (den ich übrigens sehr schätze
- - und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin ► Dieser
- Eigenbedarf haben Anders sieht der BGH die Sache bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR kann sich
Vorsicht bei der Dienstreise
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 14.07.2011
- Inhalt
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- das Landessozialgericht sahen das jedoch anders und gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Zwar habe
- Dienstreise ereignet. Der klagende Baumarktleiter verletzte sich das rechte Knie bei einem Fußballspiel
- aktuell entschied, handelt es sich in der Regel nicht um einen versicherten Arbeitsunfall, wenn sich der
- Unfall eines Angestellten bei einer sportlichen Aktivität wie einem Fußballspiel im Rahmen der
- zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Gewährung einer Verletztenrente mit der Begründung ab, es
§ 14 GGV
Begriffsbestimmungen, Teilung von Grundstück und von
Gebäudeeigentum
- Inhalt
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- (1) Nutzer im Sinne dieser Verordnung ist, wer ein Grundstück im Umfang der Grundfläche
- hierauf das Gebäude, an dem selbständiges Eigentum oder ein Recht zum Besitz gemäß
- ;udeeigentums, des dinglichen Nutzungsrechts oder des Rechts zum Besitz gemäß Artikel 233 §
- oder gekauft hat.(2) Bestehen an einem Grundstück mehrere Nutzungsrechte, so sind sie mit dem
- § 2b oder 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann im Grundbuch
§ 1 FGlG
- Inhalt
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- Landwirtschaft in anderen Rechtsgebieten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich des B
- erfassten Flächen unberücksichtigt. Insbesondere bleibt das Recht, diese Flächen nach
- ürgerlichen Rechts, des Grundstücksverkehrsrechts, des Landpachtverkehrsrechts, des
- der Europäischen Union über Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder
- über sonstige Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe stillgelegt
§ 24 GBMaßnG
- Inhalt
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- vortretenden Recht eingeräumter Rang geht dadurch nicht verloren. Die Löschung ist kostenfrei
- (1) Ist eine Abgeltungshypothek im Grundbuch eingetragen, so kann das Grundbuchamt nach dem Ende
- besteht; in der Aufforderung ist auf die Rechtsfolge ihrer Nichtbeachtung hinzuweisen. Auf einen vor
- nicht ein, so ist die Abgeltungshypothek nach dem Ablauf der Frist von Amts wegen im Grundbuch zu l
- Antrag auf Löschung der Abgeltungshypothek.(3) Reicht der Gläubiger die Erklärung
BGH - IX ZR 149/05
Bundesgerichtshof vom 29.06.2006
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 149/05 vom 29. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat
- . Gründe: 1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 544 ZPO). Sie
- Verwaltung der Realsteuern übertragen worden ist, Finanzbehörde im Sinne des § 46 Abs. 2 und 3 AO ist
- auf die Vorschriften des Zweiten Teils der Abgabenordnung über das Steuerschuld- recht und damit auch
- auf § 46 AO. Von dessen Geltung ist auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 26. April 1994
Pausen, die vom Arbeitgeber zu bezahlen sind
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.10.2012
- Inhalt
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- 252/12). Damit gab das LAG einer Flugsicherheitskraft weitgehend recht. Der Arbeitnehmer hatte
- Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten gestückelt werden, müssen aber „im Voraus
- er zudem tarifliche Vorgaben und Betriebsvereinbarungen beachten. Allein nach dem Gesetz reicht es
- Arbeitgeber müssen spätestens zu Beginn einer Pause auch deren Länge angeben. Andernfalls ist die
- Pause keine wirkliche Ruhepause, die arbeitsfreie Zeit ist dann zu vergüten, entschied das
§ 4 BLG
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts und ihre Verbände hinsichtlich der Sachen und Rechte, die für die
- Personenvereinigungen innerhalb und außerhalb des Bundesgebiets mit ihren im Bundesgebiet befindlichen Verm
- Abwendung oder Beseitigung einer Gefahr oder einer Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder f
- ;nde wegen der Sachen und Rechte, die für ihre Verwaltungstätigkeit unentbehrlich sind; 4
- hinsichtlich der Sachen und Rechte, die kirchlichen Aufgaben dienen oder für die Erfüllung
LAG Hessen - 7 Ta 203/10
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 02.08.2010
- Inhalt
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- vorliegende Fall ist - worauf das Arbeitsgericht zu Recht verwiesen hat - mit dem vom Bundesarbeitsgericht
- Arbeitssachen in Zweifel gezogen. 3Der Kläger war bei der Beklagten, die IT-Lösungen für die
- gewürdigt und ist zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dass für die vorliegende Streitigkeit der
- Klägers allein mit seinem Recht als Urheber einer Erfindung i.S.d. § 2 ArbNErfG begründet werden, und
- Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main mit dem Aktenzeichen 7 Ca 41/10 ist ein
Wettbewerbsrecht: Zur Unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 31.08.2014
- Inhalt
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- hervorgehoben wird:Eine hervorgehobene Angabe wird daher weder im deutschen Recht noch im für dessen
- , gesetzlich bestehende Rechte würden eine Besonderheit des Angebots darstellen. Der Klassiker ist dabei das
- seinem Angebot dadurch von den Mitbewerbern ab, dass er dem Verbraucher freiwillig ein Recht einräume
- geklärt hat, dass dies eben problemlos ist. So wurde mit dem Satz “Für alle Produkte gilt
- Regelung ist, die hier dem Verbraucher zu Gute kommt.Fazit: Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten
BGH entscheided erneut zur Rechtmäßigkeit des Vertriebs von gebauchter Software
Rechtsanwalt Guido Aßhoff vom 18.07.2013
- Inhalt
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- , der von dem Vervielfältigungsrecht Gebrauch machen darf, wenn das Recht zur Verbreitung der
- Recht eingeräumt hat, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen. Ferner kann sich der Nacherwerber
- Rechts (Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG) bedarf die Vervielfältigung eines Computerprogramms
- Der I. Zivilsenat des BGH hat am 17.07.2013 - nachdem sich der EuGH bereits mit der Frage der
- urheberrechtlichen Erschöpfung im Bereich des Vertriebs von gebrauchter Software ausführlich befasst