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Lindt verliert den 12-jährigen Goldhasen-”Krieg”
Thorsten Blaufelder vom 28.03.2013
- Inhalt
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- ein Urteil rechtskräftig, mit dem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den langjährigen Hasen
- Verfahren 2010 neu aufgerollt werden. Am 27.10.2011 hatte das OLG Frankfurt am Main die Lindt-Klage
- von Lindt im Streit mit dem bayerischen Hasen-Hersteller Riegelein ab (AZ: I ZR 72/10). Damit ist
- Schweizer Herstellers. Ähnlich hatte am 24.05.2012 auch der EuGH entschieden (AZ: C-98/11). Die
- Die Schweizer Firma Lindt hat kein Monopol auf goldige Hasen. Mit einem am Donnerstag, 28.03.2013

Die unwirksame Unterzeichnung des Urteils durch den Richter
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 21.01.2018
- Inhalt
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- StVO hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main — Senat für Bußgeldsachen — durch den Einzelrichter auf [...]
- Mit Beschluss vom 3.01.2018 (2 Ss OWi 133/17) hat das OLG Frankfurt das Urteil des Amtsgerichts
- , geboren am in, wohnhaft, – Verteidiger: Rechtsanwalt Joachim Sokolowski, Offenbacher
- durch die Richterin nicht den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Unterschrift zu stellen sind
- , aufgehoben. Die Entscheidung im Volltext: In der Bußgeldsache gegen
HessVGH - 5 UE 916/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.11.1992
- Inhalt
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- . Juni 1983 ab, die Frankfurt am Main wies die Klage der Stadt mit Urteil vom 14. Juni 1983 ab, die
- ausgesetzt werde. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die Klage der Stadt mit Urteil vom 14
- sodann bis zum Abschluß des Rechtsstreits VG Frankfurt am Main IV/2 E 1764/79, d.h. über den Zeitpunkt
- angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Februar 1987 dem erstinstanzlichen
- Gerichtsakte VG Frankfurt am Main, Aktenzeichen IV/2 E 1764/79 und der Behördenakten (ein Leitz-Ordner
OLG Frankfurt - 3 Ws 499/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 21.06.2005
- Inhalt
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- 15.12.2004, gerichtet an das Landgericht Frankfurt am Main, vorgetragen, dass die beim Angeschuldigten
- Frankfurt am Main um weitere Ermittlungen hinsichtlich der Echtheit der beim Angeschuldigten
- Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Anklage vom 29.3.2004 unter anderem einen Betrug in einem besonders
- Folgezeit unbekannten Aufenthalts war, erging am 18.5.2004 Haftbefehl des Landgerichts Frankfurt am Main. Am
- Frankfurt am Main daraufhin einen Internationalen Haftbefehl. Die Auslieferung des Angeschuldigten ist zwar
§ 1 MalerArbV 8
Zwingende Arbeitsbedingungen
- Inhalt
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- 79, 60486 Frankfurt am Main, und der Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes, Konrad-Zuse-Straß
- – Umwelt, Bundesvorstand, Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main, andererseits, finden
- , die unter seinen am 1. August 2014 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die
- Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV
- auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung

LG Frankfurt a. Ma. - Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.06.2019
- Inhalt
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- kritisch mit Entscheidungen des LG Frankfurt am Main und des OLG Frankfurt am Main im Zusammenhang mit
- Das LG Frankfurt a.M. hat im Urteil vom 14.03.2019, Az. 2-03 O 440/18 eine Einordnung des
- habe, sei das Landgericht Frankfurt a.M. dem Einwand gefolgt, er habe sich lediglich an die
- Frankfurt a.M., dass bloße Abschnittsumstellungen genügten, um einem etwaigen Schutz als wissenschaftlicher
- entfernen. Am 08.11.2018 versandte der Beklagte unter der E-Mail-Adresse "v" die aus Anlage 8 (Bl. 62 d.A
BGH - IV ZR 303/05
Bundesgerichtshof vom 14.12.2005
- Inhalt
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- Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Mai 2005 wird zurückgewiesen, weil die
- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2005 durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter
- verbundene Darlegungs- und Beweislast nicht mehr an. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens

LG Frankfurt: Zur prozessualen Wahrheitspflicht in Filesharing-Verfahren
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2013
- Inhalt
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- schließlich auf Zahlung der Kosten der ersten Abmahnung.Hierzu entschied das LG Frankfurt am Main im Rahmen
- erteilte Auskunft unzutreffend gewesen ist.In dem vor dem Landgericht Frankfurt am Main zu entscheidenden
- dem Rechteinhaber im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach § 101 UrhG die falsche Person, nämlich
- den Sohn, als Anschlussinhaber nannte. Im Anschluss holte der Rechtsinhaber erneut eine Auskunft beim
- des Prozesskostenhilfeantrages des Vaters mit Beschluss vom 04.10.2012 (Az. 2-3 O 152/12), dass der
LSG Hessen - L 7 AS 22/07 ER
Hessisches Landessozialgericht vom 15.03.2007
- Inhalt
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- Sozialgericht Frankfurt am Main (Az.: S 29 AS 1289/06) erhoben und zum gleichen Zeitpunkt einen Antrag auf
- Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2006 aufzuheben, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung
- gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2006 wird zurückgewiesen
- 12. Mai 2005 – a. a. O.). Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte
- - Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2006 - L 2 B 32/06 AS ER; Landessozialgericht Niedersachsen

Twitter und Facebook Ranking November 2014: 1.Bundesliga
Max Rand vom 13.11.2014
- Inhalt
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- , auch Frankfurt und Köln wachsen stark. Am Langsamsten prozentual gesehen wächst auch hier Werder
- TSG Hoffenheim FSV Mainz 05 SC Paderborn Twitter: SC Paderborn wächst am Schnellsten Auch bei Twitter
- Hannover 96 VfL Wolfsburg Eintracht Frankfurt Hertha BSC Berlin SC Freiburg FSV Mainz 05 TSG Hoffenheim
- enorm prozentual steigern! Prozentual am wenigsten zulegen konnte Werder Bremen. Auffällig stark im
- Bayern München ist im deutschen Fußball übermächtig. Soweit nichts Neues. Ob es um Umsatz geht, um
LSG Hessen - L 6 Eg 989/94
Hessisches Landessozialgericht vom 21.06.1995
- Inhalt
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- des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni 1994 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten
- unzulässig war, hat das Sozialgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 27. Juni 1994 abgewiesen. Das
- die Klägerin vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main Klage (S-22/Eg-844/95), über die noch nicht
- entschieden ist. Die Klägerin beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni
- . überzahlte Betrag von 1.200,– DM von der Klägerin zurückgefordert. Dieser Bescheid wurde bindend. Am
BGH - 2 Not 3/06
Bundesgerichtshof vom 23.07.2007
- Inhalt
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- . Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2006 (2 Not 3/06) teilweise
- Frankfurt am Main dem Antragsteller daraufhin mitgeteilt, dass seine Einwände es nicht rechtfertigen
- des Antragsgegners vom 9. Mai 2006 beim Antragsteller am 11. Mai 2006 erneut, da es sich bei diesem um
- Beteiligten. Mit Schreiben vom 27. März 2006 teilte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am
- Bestand haben. Schick Wendt Becker Ebner Bauer Vorinstanz: OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.11.2006 - 2 Not 3/06 -

Update: BGH entscheidet über Haftung für verschlüsselte WLAN-Netze
Sebastian Ehrhardt vom 20.03.2010
- Inhalt
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- zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Vertretern freier Netze finden will. Am 12. Mai 2010
- In der Revision zu einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.07.2008
- – Az.: 01.07.2008 – Az.: 11 U 52/07) hat der BGH am 18.03.2010 nun über die Frage
- der Klage stattgegeben hatte, wies das OLG Frankfurt in der Berufung die Klage ab. Nun hatte sich der
- entsprechende WLAN Sicherung einzuführen. Und dann würde sich die Frage stellen, wie man im konkreten eine

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch bei Zuordnung zu einem neuen Vorgesetzten
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 19.06.2013
- Inhalt
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- Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main entschied, dass eine mitbestimmungspflichtige
- gilt. Beschluss des LAG Frankfurt vom 10.04.2012 4 TaBV 172/11 jurisPR-ArbR 9/2013, Anm. 3
- Versetzung im Sinne der §§ 99, 95 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ausnahmsweise

Griechenland: BGH stützt Schuldenschnitt
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 08.03.2016
- Inhalt
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- dem in Frankfurt am Main geführten Wertpapierdepot des Klägers wurden im Frühjahr 2012 griechische
- in Frankfurt am Main eingereicht. Die Instanzgerichte hatten die Klage mit unterschiedlichen
- Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München; Fon: 089/552 999 50; Fax: 089/552 999 90, mail: braun@cllb.de; Web: www.cllb.de
- Schuldverschreibungen herausgenommen und andere Papiere mit einem um 53,5% verminderten Nominalbetrag
- folgen wird. Es geht um die grundsätzliche Unterscheidung zwischen hoheitlicher Tätigkeit und