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ArbG Essen - 2 BV 62/97
Arbeitsgericht Essen vom 23.12.1997
- Inhalt
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- Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich jeweils aus dem Themenplan ergäben, seien allgemein
- allgemein von erheblicher Bedeutung, und zwar im Hinblick auf § 89 BetrVG, insbesondere auf § 89 Abs. 5
- Unfallversicherung darstellten, in welchen Fällen Wegeunfälle vorlägen bzw. Berufskrankheiten nach dem Recht
- Arbeitsförderungsrecht. Insoweit weise der Betriebsrat zu Recht darauf hin, daß im Zusammenhang mit den
- hat der Betriebsrat zu Recht darauf hingewiesen, daß Inhalt des Interessenausgleichs u.a
HessVGH - 14 UE 21/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.11.1992
- Inhalt
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- zu Recht ergangen. Der Beklagte habe die Schutzwürdigkeit der angrenzenden Gebiete und die sich
- im Einwirkungsbereich der Anlage, als Maßstab dienen. 23 Zu Recht ist der Beklagte davon
- " Abwehranspruch (zu diesem Begriff siehe Bartelsperger, Subjektives öffentliches Recht und störungspräventive
- auch unter dem der Bestimmtheit rechtmäßig. 33 In diesem Umfang ist die Klage zu Recht abgewiesen
- im Westen das durch den o. g. Bebauungsplan festgesetzte allgemeine Wohngebiet "Am D" und östlich
OVG NRW - Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.11.2019
- Inhalt
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- Facebook und Twitter stellten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2
- , dass die Veröffentlichung - erst recht in sozialen Netzwerken - rechtswidrig sei. Der Beklagte könne
- weder wahrgenommen noch wahrnehmen wollen. Der Beklagte achte das Recht einer betroffenen Person
- Aufnahmen. Hiervon werde indes erst recht die Anfertigung der Bilder mitumfasst. Die Erkennbarkeit eines
- Behörden allgemein üblich sei, Symbolbilder verwenden können. Zu berücksichtigen sei ferner, dass mit der
LG Dortmund - 6 O 53/02
Landgericht Dortmund vom 17.04.2002
- Inhalt
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- Abnehmer abgestellte Versorgung oder die Eigenversorgung kann schon vom Wortsinn her nicht allgemein
- um die allgemeine Versorgung und nicht um die öffentliche Versorgung. Das Umspannwerk 1 diene aber
- Energieversorgungsunternehmen, das Netze für die allgemeine Versorgung betreibt. 33Da sich die
- nicht mehr der allgemeinen Versorgung. Unstreitig ist, dass die allgemeine Versorgung der Gemeinden U
- dieser Gesetzesbegründung hervorgehoben, dass nur Betreiber von Netzen für die allgemeine Versorgung
OLG Dresden - 7 U 1956/01
Oberlandesgericht Dresden vom 15.11.2001
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig, 8. Zivil-kammer
- Partei nicht verboten sei, stehe ihr das Recht zu, sich gegenüber ihren Wählern, Sympathisanten und
- (Schwintowski/Schäfer, Bank-recht, 1997, § 4 Rn. 10f.; Claussen, Bank- und Börsenrecht, 2. Aufl., § 7
- zwar einem Kreditinstitut das Recht zur ordentlichen Kündi-gung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden
- zu. a) Dieses Recht folgt bereits aus dem Grundsatz, dass bei einem unbefristeten
AG Bochum - 75 C 112/01
Amtsgericht Bochum vom 28.02.2002
- Inhalt
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- von Wahrscheinlichkeit ein Umstand allgemein geeignet ist, Schäden der vorliegenden Art
- auszuweichen; Im übrigen sie eine allgemeine Unkostenpauschale in Höhe von nur 40,00 DM 21angemessen
- , amtliches Kennzeichen BO-..... die rechte Fahrspur der I- Straße in Fahrtrichtung C-Mitte. Er bremste das
AG Köln - 147 C 143/05
Amtsgericht Köln vom 30.11.2005
- Inhalt
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- unangemessen hoch sein sollte. Allgemein bekannt ist, dass auch deutlich höhere Stundensätze bei
- eingetragenen "C. + T. H. GmbH" bei der E. I. B. Allgemeine Versicherungs AG den Abschluss eines
- unterbliebenen Mitteilung die Beklagte hieraus keine Rechte geltend machen können, weil der
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Ta 25/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.06.2004
- Inhalt
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- allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des
- Abgrenzung zu dem im gesellschaftlichen Umgang im allgemein üblichen oder rechtlich erlaubten und deshalb
Markenrecht: Bekannte Logos auf T-Shirts drucken
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 29.05.2012
- Inhalt
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- . Die Antragsteller machen zu Recht geltend, dass die Zahlen als eine Typenangabe gedeutet werden
- die allgemeine Hochschulreife bescheinigen soll, mithin Anspruch auf ein gewisses Bildungsniveau
- . 56 – Arsenal Football Club). Dies reicht als markenmäßige Benutzung aus. Die Antwort auf die Frage
VG Minden - 2 L 519/09
Verwaltungsgericht Minden vom 10.12.2009
- Inhalt
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- Förderort ist nicht zu beanstanden. Der Antragsgegner hat dazu im Bescheid vom 8.9.2009 zu Recht
- könnten, ergebe sich vorliegend nichts anderes. Die in diesem Falle erforderliche allgemeine
- schließlich auch nicht aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2008 über die Rechte von
Erfolg gegen Pumpkin and Honey Bunny UG: Aufdruck „ALLET JUTe“ auf Stoffbeuteln ist keine Markenrechtsverletzung der Unionsmarke „ALLET JUTE“ – Urteil des LG Hamburg vom 12.12.2018; Volltext
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 08.01.2019
- Inhalt
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- Handelssachen – auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13.11.2018 für Recht: 1. Es wird festgestellt
- allgemeine Anwendungsvoraussetzung des Markenkollisionsrechts (vgl. Fezer, Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 14
- WRP 2012, 813, 814 – Medusa m.w.N.). Die Rechte aus der Marke sind daher auf diejenigen Fälle
OLG Hamm - t bei 134.125 DM
Oberlandesgericht Hamm vom 11.03.2004
- Inhalt
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- Mietvertrages ist ein solches Recht. Allerdings werden die Inhaber eines solchen Rechts erst zu dem
- . Das neu zu bildende Flurstück X habe der Beteiligte zu 2) allgemein nach der Wertverordnung bewertet
- des Grundstücks berechtigt. Das Recht auf Überlassung und Nutzung eines Grundstücks auf Grund eines
- Abs. 2 BauGB). Die Mieter des Hauses "T" Nr. 28 haben ihr Recht nicht bei dem Beteiligten zu 2
- genehmigungsbedürftig sind. Dazu zählen auch Vereinbarungen, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung
VG Düsseldorf - 2 K 2741/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 20.11.2007
- Inhalt
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- Erlass vom 22. Dezember 2000 für Bewerber mit „Mangelfächern" allgemein eine Überschreitung der
- Recht und kann dem Einstellungsbegehren des Klägers nicht entgegengehalten werden (vgl. unten II.). I
- Geltungsdauer des Mangelfach-Erlasses verstößt im Fall des Klägers aber gegen höherrangiges Recht und
- Bürger hat in diesen Fällen auf die Kontinuität einer Regelung vertraut, auf Grund deren altes Recht
- allgemein auf den Wechsel in den öffentlichen Schuldienst - ankam, hat er mehrfach nachdrücklich
FG Düsseldorf - 4 K 242/07 AO
Finanzgericht Düsseldorf vom 14.05.2008
- Inhalt
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- vor. 15Der Beklagte sei an Recht und Gesetz gebunden und habe deshalb auch unter Berücksichtigung
- allgemein behauptete Unfähigkeit des Schuldners, seine steuerlichen Verhältnisse hinsichtlich geleisteter
- steuerlichen Rechte unter zumutbaren Bedingungen effektiv wahrnehmen. Insoweit hat der Kläger aber keinen
- könnten. 37Danach können dem Kläger aber keine weitergehenden Rechte als den übrigen Gläubigern des
- ). 38Derartige Rechte aber hat der Kläger substantiiert nicht vorgetragen, sondern nur aufgrund von ihm
OVG Berlin-Brandenburg - 2 S 56.10
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 24.06.2010
- Inhalt
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- Rücksichtnahme nicht vorliege. Es ist damit zu Recht davon ausgegangen, dass Nachbarn, die sich gegen
- Stellungnahme vom 22. Juni 2010 beschreibt lediglich allgemein das Risiko, dass sich durch die mit dem
- . reicht hierfür nicht aus, zumal die sich aus § 6 BbgBO ergebenden Abstandsflächen deutlich
- Eigentümers eines Denkmals besitzen. Wie weit diese Wirkung reicht, ist grundsätzlich am Maßstab des
- bislang prägenden Charakter entfalten, reicht hierfür ebenso wenig aus wie die nicht weiter