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LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 R 13/06
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.01.2007
- Inhalt
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- Staatsakt – das Recht zuerkannt worden sei, den Titel "Ingenieur" zu führen. Vielmehr verdienten es
- Diplom-Chemiker erst recht, in die AV-techInt aufgenommen zu werden, wenn dies schon für Chemie
- , dem das Recht zur Führung dieses Titels verliehen war. Dafür wiederum habe § 1 der Verordnung über
- Folgenden: VO-Ingenieur) eine Konkretisierung dahin getroffen, das Recht zur Führung des Titels müsse
- Zugehörigkeit zur AV-techInt zu verpflichten. Erst recht kam eine Entscheidung über die in diesem
LSG Niedersachsen-Bremen - L 12 RI 67/97
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 03.04.2003
- Inhalt
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- –). Die Berufung ist zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Das SG Bremen hat die Klage zu Recht
- Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung weder nach altem noch nach neuem Recht vorliegt, so ist
- Pflichtbeitragszeiten haben und 3. vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit erfüllt haben
- altersüberschreitenden Veränderungen; schmerzhafte Beeinträchtigungen der Schultergelenksfunktion rechts
- Hüftgelenksarthrose links; Kniegelenksarthrose beidseits – links mehr als rechts – mittlerer Ausprägung bei freier
OLG Koblenz - n U 781/08.Kar
Oberlandesgericht Koblenz vom 12.02.2009
- Inhalt
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- Energiewirtschaftsrecht OLG Koblenz 12.02.2009 U 781/08.Kart 1. Das Recht, eine gerichtliche
- Auffassung näher aus, der Klägerin stehe für Erdgas ein Recht zur einseitigen Preisbestimmung nicht zu. Ein
- von 1,35 € / cbm zugrunde. Dieser ist nicht zu beanstanden. Zu Recht führt das angefochtene Urteil
- Wohnort des Beklagten. bb. Zu Recht macht die Klägerin jedoch geltend, der Einwand des Beklagten
- nicht an gesetzliche Fristen gebunden, insbesondere unterliegt das Recht, eine gerichtliche
LAG Köln - 6 Sa 1364/04
Landesarbeitsgericht Köln vom 24.03.2005
- Inhalt
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- zu Recht geltend, dass er im Vergleich zu jüngeren Papiermachern, die auch eine geringere
- "allgemeine Günstigkeit", diese Mitarbeiter weiterzubeschäftigen, nicht ausreiche. 9Gegen das ihr am
- Abs. 3 S. 2 KSchG a. F. verletzt. Auch wenn die Beklagte nicht nur eine "allgemeine Günstigkeit" der
- 20.10.2003 gegebene Begründung reicht zur Herausnahme dieser 37 "Leistungsträger" aus dem Kreis der an sich
LAG Köln - 9 Sa 1011/06
Landesarbeitsgericht Köln vom 16.01.2007
- Inhalt
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- . Es reicht nicht, allgemein auf die "wirtschaftliche Entwicklung" oder "betriebliche Erfordernisse
- . Insbesondere stehe der Beklagten auch das Recht zu, die Höhe der Prämien sowie die zur Berechnung relevanten
- den Änderungsvorbehalt angeht. Aus der allgemein gehaltenen Fassung der Prämienbestimmungen für
- und es sich daher um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB handelt. Nach §§ 307
- , handelt es sich bei der Prämienregelung um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB
VG Hannover - 2 A 1918/11
Verwaltungsgericht Hannover vom 15.11.2012
- Inhalt
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- Versorgungsempfängern zugute. 20Als normenausführende Behörde sei sie an Gesetz und Recht gebunden und könne
- beruht u. a. auf der Erwägung, dass vom positiven Recht losgelöste richterliche Einzelentscheidungen
- beamtenrechtliche Besoldungs- und Versorgungsgefüge sowie das Recht der öffentlichen Haushalte in unerträglicher
- öffentliches Recht auf Nachzahlung der ihm seiner Auffassung nach zu Unrecht vorenthaltenen, durch die
- , erweist sich nicht als rechtswidrig. 28b) Die Klagebegründung geht im Ausgangspunkt zu Recht davon
BGH - I ZB 26/01
Bundesgerichtshof vom 28.08.2003
- Inhalt
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- Wortfolge „Park & Bike“ sei heute vor allem im Internet vielfach als allgemein verständlicher
- „Park & Bike“ als allgemein verständlicher, beschreibender Sachhinweis etabliert habe. Dieser Eindruck
- einen allgemein verständlichen Sachhinweis handele, vor allem mit entsprechenden Verwendungen im
- formelle oder gegen das materielle Recht findet – anders als bei der zugelassenen Rechtsbeschwerde
- notwendige Feststellungen nach § 160 Abs. 3 ZPO handelt. Vielmehr reicht es aus, wenn sich aus den
OVG Nordrhein-Westfalen - 14 A 881/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.03.2010
- Inhalt
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- Veranstaltungen. Die Erhebung der Vergnügungssteuer verstoße auch nicht gegen europäisches Recht
- allgemein vorzunehmen sei, wird kein Gesichtspunkt dafür aufgezeigt, die Begriffe "Charakter einer
- , inwiefern in Bezug auf den Begriff "umsatzbezogene Steuern" zwischen Dienstleistungen allgemein und
- der Richtlinie 77/388/EWG befassen. Die Vergnügungssteuer wird ersichtlich nicht allgemein auf Waren
- Abs. 3 UAbs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG verstoße. Die Auslegung des europäischen Rechts sei
Inhaltsübersicht AsylVfG 1992
- Inhalt
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- von EntscheidungenAbschnitt 4AsylverfahrenUnterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- BundesamtesAbschnitt 6Recht des Aufenthaltswährend des Asylverfahrens§ 55Aufenthaltsgestattung§ 56Räumliche
§ 24 LAP-mDFm/EloAufklBundV
Prüfungskommission
- Inhalt
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- Aufsichtsarbeit aus dem Prüfgebiet allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagena)eine Beamtin
§ 24 LAP-mtDBWVV
Prüfungskommission
- Inhalt
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- Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagena)eine Beamtin oder ein Beamter des gehobenen
§ 1 FMStFV
Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds
- Inhalt
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- ;ndeten Vorschlag zur weiteren Behandlung und Vorschläge –für allgemeine Maßst
- Anstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.(2) Die Anstalt ist
§ 9.02 RheinSchPV 1994
Großer Elsässischer Kanal und kanalisierter
Rhein
- Inhalt
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- dieser Kanäle sind durch allgemeine Zeichen A.1 (Anlage 7) gekennzeichnet. 7.Das Wenden ist nur
- Begegnen müssen alle Fahrzeuge die rechte Seite einhalten, soweit dies für die gefahrlose
§ 4 SGB 5
Krankenkassen
- Inhalt
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- Selbstverwaltung.(2) Die Krankenversicherung ist in folgende Kassenarten gegliedert: Allgemeine
- (1) Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit
Inhaltsübersicht WoFG
- Inhalt
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- ; 6 Allgemeine Fördergrundsätze § 7 Besondere Grundsätze zur Förderung
- üheren Rechts § 48 Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes § 49