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OLG Hamm - Kein Schadensersatz trotz Verstoß gegen GNU License
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.09.2017
- Inhalt
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- Benutzungsberechtigung (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 6 U 60/14). Im vorliegenden Fall sei entscheidend, dass die
- der Beklagten wird das am 03.03.2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum
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- Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
SozG Marburg - S 12 KA 169/08
Sozialgericht Marburg vom 17.06.2009
- Inhalt
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- i.d.F. des Gesetzes v. 23.04.2002 definiert Belegärzte im Sinne dieses Gesetzes als nicht am
- Ersatzkassen selbst tragen. Sein Honorarkonto sei auch mit einer Rückforderung des ab Mai 2005
- Honorarbescheid vom 29.06.2006 22.01.2006 12.08.2006 Widerspruch eingelegt am 06.03.2006 30.10.2006
- sei dabei maßgeblich, ob im Umkreis von 50 km ausreichend Ärzte zur Verfügung stünden, die die
- verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht zurückwirke. Hiergegen hat der Kläger am 09.05.2008 die Klage
VG Frankfurt (Main) - 1 L 271/10.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 11.03.2010
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 11.03.2010 Normen: § 32 KredWG, § 134
- fällig wird, an den Kunden und im Übrigen an die Antragstellerin zu überweisen. Dem
- am 09.02.2010 Widerspruch erhoben und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, den die
- Antragsgegnerin zwischenzeitlich abgelehnt hat. Über den Widerspruch ist noch nicht entschieden. Am
- zuvor schon an den Treuhänder ab. Der Kunde sei also zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages
VG Berlin - 1 A 327.07
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Mitglieder, des Instituts Phoenix Kapitaldienst GmbH mit Sitz in Frankfurt (im folgenden: Phoenix
- Bescheid vom 8. November 2007 zurück. 4Hiergegen hat die Klägerin am 6. Dezember 2007 Klage erhoben
- führen. Die Einlagenkreditinstitute nehmen mit ihren Wertpapiergeschäften am selben Markt teil wie
- Einmalzahlung gem. § 8 Abs. 2 EAG an ihre Stelle. […] 30Die im Gesetz geregelte Verpflichtung zur Zahlung
- . November 2007 – OVG 1 N 74.05) befasst und in einem weiteren Urteil vom 17. Mai 2006 (VG 25 A 60.01
OLG Düsseldorf - VI-3 Kart 78/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.04.2008
- Inhalt
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- Bescheid hat die Antragstellerin am 18. Mai 2007 Beschwerde eingelegt, mit der sie folgendes geltend
- verschiedene der geltend gemachten Kostenpositionen kürzte. 5Gegen diesen ihr am 17. April 2007 zugestellten
- bezüglich der Kosten für Verlustenergie um spezielle Regelungen im Verhältnis zu § 3 Abs. 1 Satz 5 StromNEV
- konkret dargelegt. Ohne Erfolg führt sie weiter an, sie habe mit Schreiben vom 5. April 2007 die ihr im
- Anlagegüter nicht berücksichtigt hat, deren Abschreibung im Jahre 2004 ausgelaufen ist, um so eine
OLG Frankfurt - 20 W 124/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.01.2004
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 28.01.2004 Normen: § 13 WoEigG
- und Toilette an eine Firma A-B vermietet und mit 9 Personen belegt. Dabei handelt es sich um
- hier ebenso wenig an wie auf das Fehlverhalten eines Erwerbers im Fall der Veräußerung ohne die
- Inkrafttreten am 01.04.1977 geschlossene Verträge. Abgesehen davon, dass der Zeitpunkt des 01.04.1977
- gegen den grundgesetzlich garantierten Eigentumsschutz und § 13 Abs. 1 WEG verstoße. Aber auch wenn man
BSG - S 29 KA 3760/98
Bundessozialgericht vom 09.12.2004
- Inhalt
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- . September 2003 und des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juli 2000 sowie den Bescheid der
- 33.396.000 DM an Honorar aus. Damit lagen die Gesamthonorarzahlungen ab dem Inkrafttreten des neuen
- Bundessozialgericht Urteil vom 09.12.2004 Sozialgericht Frankfurt S 29 KA 3760/98 Hessisches
- Gesamtvergütungen einbehalten und im Wege eines Umlageverfahrens an früher an der vertragsärztlichen
- ermitteln können, die den hessischen Radiologen ab dem Quartal III/1997 gewährte Vergütung im
BSG - S 29 KA 4093/98
Bundessozialgericht vom 09.12.2004
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2001, den Honorarbescheid der Beklagten vom 25. März 1998 in der
- sich an der Höhe der Honoraransprüche - und nicht nur am Gewinn aus vertragsärztlicher Tätigkeit, dh
- 33.396.000 DM an Honorar aus. Damit lagen die Gesamthonorarzahlungen ab dem Inkrafttreten des neuen HVM
- Bundessozialgericht Urteil vom 09.12.2004 Sozialgericht Frankfurt S 29 KA 4093/98 Hessisches
- einbehalten und im Wege eines Umlageverfahrens an früher an der vertragsärztlichen Versorgung in Hessen