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§ 4 RestMeistPrV

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Inhalt
  • ) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bü
  • geprüft werden: 1.Rechtliche Zusammenhänge,2.Steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
  • Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4.Unternehmensführung90
  • mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
  • ;rgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden

VG Minden - 4 L 1145/02

Verwaltungsgericht Minden vom 14.11.2002
Inhalt
  • Art. 8 a in deutsches Recht umgesetzt worden. Jener Artikel lautet: "Die Mitgliedstaaten untersagen
  • Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist. 9So ist zunächst beachtlich, dass das
  • höherrangigem Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar? Gründe: 12Die Antragstellerin, die ihren Sitz
  • Kauen bestimmt sind, gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen. Durch die genannte Regelung ist der auf
  • . porösen Beuteln, oder in einer Form, die an ein Lebensmittel erinnert, mit Ausnahme von Erzeugnissen, die

LG Bonn - 11 T 216/09

Landgericht Bonn vom 11.11.2009
Inhalt
  • entspricht zudem im Ergebnis der von der Gegenauffassung zu Recht für sachgerecht erachteten Anpassung der
  • für Handelssachen Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 11 T 216/09 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • Beschwerde eingelegt. II. 7Die gemäß §§ 335 Abs. 4, Abs. 5 S. 1 und 4 HGB statthafte und auch im Übrigen
  • zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. 8 9Zur Begründung wird zunächst auf die Hinweise in
  • nach § 177a Rd.167; Oetker/Kamanabrou, HGB, 2009, § 154 Rd.4). Damit ist aber in Ermangelung einer

§ 6 BKnEG

Inhalt
  • Rechts".(2) Absatz 1 gilt für andere im Grundbuch eingetragene Rechte entsprechend.
  • Nachweis des Eigentums gegenüber dem Grundbuchamt genügt die in den Antrag aufzunehmende
  • (1) Gehört das Eigentum an einem Grundstück nach § 2 dieses Artikels zum Vermö
  • ;gen der Bundesknappschaft, so ist der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der
  • äftsführung der Bundesknappschaft unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Zum

§ 68 BHO

Zuständigkeitsregelungen
Inhalt
  • Bundesministerium die Rechte des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof aus.(2) Einen Verzicht
  • ;rt das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem
  • (1) Die Rechte nach § 53 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes übt das für
  • auf die Ausübung der Rechte des § 53 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erklä
  • nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes übt das zuständige

BGH - VIII ZR 128/05

Bundesgerichtshof vom 14.06.2006
Inhalt
  • "nach dem Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen" fest- gesetzt ist. Die Regelung des § 4 Abs
  • Sachverständigen ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete von 3,99 €/m². 71. Zu Recht ist das
  • ist. 9a) Ob Kostenmietklauseln in bestehenden Mietverträgen mit einer ehemals gemeinnützigen
  • Fall bedacht hätten (Senat, aaO unter II 2 m.w.Nachw.). Dabei ist in erster Linie an den Vertrag
  • Richter Ball, Wiechers, Dr. Wolst und Dr. Frellesen für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen

BGH - I ZR 53/12

Bundesgerichtshof vom 27.06.2013
Inhalt
  • Berufungsgericht hat im Ergebnis mit Recht angenommen, dass nach diesen Maßstäben unter
  • Suchwort erschienen im Jahr 2011 oberhalb und rechts neben der Trefferliste - jeweils in einem von der
  • nahe. 8II. Die Revision der Beklagten hat keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen
  • Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass die herkunftshinweisende Funktion der Marke
  • Anzeigen in hervorgehobener Schrift mit „Blumenversand online“ überschrieben sind und im Domainnamen

LG Frankfurt (Oder) - 6a T 14/06

Landgericht Frankfurt an der Oder vom 04.01.2006
Inhalt
  • seinerzeit erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO zu Recht verneint hat. 6Die Kammer vertritt die
  • Rechtsschutzes (Art. 19 IV) betroffen ist, wenn formale Strenge im Prozess ohne erkennbar
  • unbegründet erklärt. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten ist statthaft, § 46 II ZPO
  • , und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat in der Sache
  • vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen, § 42 I, II ZPO

§ 100 BBergG

Wirksamwerden und Rechtsfolgen der vorzeitigen Besitzeinweisung, Sicherheitsleistung
Inhalt
  • Inhabers eines Rechts, das zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt, ist die
  • Recht zur Nutzung des Grundstücks wird durch die Besitzeinweisung insoweit ausgeschlossen, als
  • die Ausübung der Nutzung mit dem Zweck der Besitzeinweisung nicht vereinbar ist.(2) Die
  • (1) Die Besitzeinweisung wird in dem von der zuständigen Behörde bezeichneten Zeitpunkt
  • wirksam. In diesem Zeitpunkt wird dem Eigentümer des Grundstücks und, wenn ein anderer

§ 7 NatSGSchorfhV

Bestandsschutz und nicht betroffene Tätigkeiten
Inhalt
  • Verordnung durch behördliche Einzelentscheidung rechtmäßig zugelassenen Nutzungen, ausge
  • . 1 Ziffer 9 - 12 und 18 sowie in den Schutzzonen III und IV Kahlhiebe von bis zu drei Hektar Fl
  • übte Befugnisse sowie rechtmäßige Anlagen und Betriebe einschließlich ihrer
  • Unterhaltung. Die bestandsgeschützten Rechte sind so schnell wie möglich auf ihre Vereinbarkeit
  • Biosphärenreservats beauftragt sind, 3.die bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäß

§ 5 BoSoG

Bodenneuordnung
Inhalt
  • Gesetzes können dingliche Rechte an Grundstücken im Sonderungsgebiet, Rechte an einem ein
  • Wohnungsversorgung im komplexen Siedlungs- und Wohnungsbau, in vergleichbarer Weise oder für hiermit
  • solches Grundstück belastenden Recht sowie öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem
  • Sonderungsbescheid erst in Kraft gesetzt werden, wenn der Zuordnungsbescheid ergangen ist.
  • unterliegen, oder Teilen hiervon neue Grundstücke gebildet, beschränkte dingliche Rechte

OLG Dresden - 2 Ws 315/99

Oberlandesgericht Dresden vom 22.11.1999
Inhalt
  • . 1.Allerdings ist die Strafvollstreckungskammer im angefochtenen Beschluss zu Recht von einer
  • (Volckart in AK StVollzG 3. Aufl. § 109 Rdnr. 5). Das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht ist
  • teilte die Beschwerdeführerin daraufhin mit, ein allgemeines, selbständiges Recht auf Erteilung von
  • , worauf die Strafvollstreckungskammer im angefochtenen Beschluss zu Recht hingewiesen hat, ein
  • StVollzG besteht ein Recht auf Einsicht in die Gefangenenpersonalakte jedoch nur insoweit, als eine

§ 786a ZPO

See- und binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung
Inhalt
  • Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird.3.Ist von dem Schuldner oder f
  • der Fonds in dem anderen Vertragsstaat erst bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der
  • errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet
  • Binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens die Vorschriften des § 8 Abs. 4 und 5 in Verbindung mit § 41 der
  • ;ber die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt - CLNI (BGBl. 1988 II S. 1643

BGH - VIII ZR 340/02

Bundesgerichtshof vom 07.05.2003
Inhalt
  • Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Beyer, Dr. Leimert, Dr. Wolst und Dr. Frellesen für Recht
  • Zivilprozeßordnung in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden ist, weil die mündliche Verhandlung vor
  • Berufungsantrag der Klägerin erstrecken. Eine Aufnahme der Berufungsanträge in das Berufungsurteil ist aber
  • auch nach neuem Recht, das eine weitgehende Entlastung der Berufungsgerichte bei der Urteilsabfassung
  • Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Rechtsvorgängerin

LSG Bayern - L 6 R 519/06

Bayerisches Landessozialgericht vom 22.04.2008
Inhalt
  • , dass der Klägerin nicht mehr das Recht auf freiwillige Versicherung in der deutschen
  • Sozialversicherungsabkommens nicht zu. Darin ist die Klägerin bezüglich des Rechts zur freiwilligen Versicherung einem
  • die Beklagte und das Sozialgericht zu Recht entschieden haben, dass der Klägerin die begehrte
  • wie die Klägerin nicht versicherungspflichtig ist, auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
  • Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 30. Januar 2006 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche